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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 19 W 5/93 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20083
OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/2000,20083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2000 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/2000,20083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/2000,20083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1909
  • NZG 2000, 1074
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Das mit dem Ziel einer Erhöhung der Abfindung anhängig gemachte Spruchstellenverfahren ist durch Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2000 (19 W 5/93) abgeschlossen worden, das den DAT-Aktionären eine Zuzahlung von 43, 45 DM für je 0, 1 Altana-Aktien zugesprochen hat.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Wie der Senat bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 25.05.2000 (AG 2000, 421, 425) ausgeführt hat, steht der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes dem so ermittelten Umtauschverhältnis nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels; …

    Das OLG Düsseldorf(OLG Düsseldorf NZG 2000, 1074;… Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung, 4. Aufl., S. 188) hat eine Marktenge unter 5% der Aktien im Streubesitz angenommen.
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 26 W 7/06

    Keine Berücksichtigung einer Abfindungsoption aus zwischenzeitlich beendetem …

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum mit Aktien der Gesellschaft praktisch kein Handel stattgefunden hat, auf Grund einer Marktenge der einzelne außenstehende Aktionär nicht in der Lage ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern oder der Börsenpreis manipuliert worden ist (BGHZ 147, 108 (DAT/Altana); OLG Düsseldorf AG 2000, 421, 422; 2003, 329; OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Karlsruhe AG 2005, 45).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Prognose bei fehlenden Planungsrechnungen eines Unternehmens

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum mit Aktien der Gesellschaft praktisch kein Handel stattgefunden hat, auf Grund einer Marktenge der einzelne außenstehende Aktionäre nicht in der Lage ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern oder der Börsenpreis manipuliert worden ist (BGHZ 147, 108 "DAT/Altana"; OLG Düsseldorf AG 2000, 421, 422; 2003, 329; OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Karlsruhe AG 2005, 45).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03

    Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung

    Insofern obliegt der Beschwerdeführerin die Darlegungs- und Beweislast, dass sich bei Zugrundelegung des Börsenkurses eine für die Antragsteller günstigeres Umtauschverhältnis als das Angebotene ergeben hätte (vgl. Senat, NZG 2000, 1074).
  • BGH, 21.02.2002 - II ZB 15/00

    Bemessung des für Anwaltsgebühr maßgebenden Geschäftswertes

    Nach dem Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2000 (19 W 5/93) war den Antragstellern pro DAT-Aktie bereits ein Wert von ca. 600, 00 DM zugestanden worden.
  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2006 - 5 O 110/04
    Dies ergibt sich zum einen daraus, das es sich bei dem Spruchverfahren - insbesondere bei einem nach dem SpruchG - um ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (Keidel/Kuntze/Winkler 13. neubearbeitete Auflage, § 12 FGG R. 195 f.; OLG Düsseldorf AG 2000, 421, 422, Puszkajler in Kölner Kommentar SpruchG vor §§ 7-11 Anm. 23 f).
  • LG Berlin, 05.06.2012 - 102 O 154/02

    Abschluss des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Kempinski AG: …

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum mit Aktien der Gesellschaft praktisch kein Handel stattgefunden hat, aufgrund einer Marktenge der einzelne außenstehende Aktionär nicht in der Lage ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern oder der Börsenpreis manipuliert worden ist (vgl. BGHZ 147, 108 [DAT/Altana]; OLG Düsseldorf AG 2000, 421, 422; 2003, 329; OLG Karlsruhe, AG 2005, 45; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Januar 2006, 1-26 W 7/06 (AktE), BeckRS 2011, 21499).
  • LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05

    Squeeze-out DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG

    Dies ergibt sich zum einen daraus, das es sich bei dem Spruchverfahren -- insbesondere bei einem nach dem SpruchG - um ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (Keidel/Kuntze/Winkler 13. neubearbeitete Auflage, § 12 FGG R. 195 f ; OLG Düsseldorf AG 2000, 421, 422, Puszkajler in Kölner Kommentar SpruchG vor §§ 7-11 Anm. 23 f).
  • LG Frankfurt/Main, 29.03.2006 - 8 O 197/02
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.2013 - 8 O 170/02
  • LG Köln, 03.04.2009 - 82 O 105/03
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 8 O 294/02

    Squeeze-out Pirelli Deutschland AG

  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 163/02
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 54/01

    Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragOtavi Minen AG

  • LG Frankfurt/main, 08.03.2006 - 8 O 208/02

    Squeeze-out Concept! AG

  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2006 - 8 O 258/02

    Squeeze-out Zürich Agrippina Versicherung AG

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.03.1993 - 19 W 5/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8788
OLG Köln, 03.03.1993 - 19 W 5/93 (https://dejure.org/1993,8788)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.1993 - 19 W 5/93 (https://dejure.org/1993,8788)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 1993 - 19 W 5/93 (https://dejure.org/1993,8788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 385 (Ls.)
  • AnwBl 1994, 300
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1993 - 19 W 5/93
    (Vgl. BGHZ 56, 355.) Zwar kann sich das Mandat im Einzelfall auch nur auf einen bestimmten Rechtsanwalt beziehen, doch müssen ausreichende Gründe vorliegen, um eine Ausnahme vom Grundsatz zu rechtfertigen, die hier seitens der Antragsgegner nicht dargelegt sind.

    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof klargestellt, daß selbst dann, wenn nur ein Anwalt beigeordnet wird, im Verhältnis zum Mandaten der Anwaltsvertrag nicht notwendigerweise nur mit diesem Anwalt zustande kommt (vgl. BGHZ 56, 355, 361; BGH MDR 1991, 1090).

  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 18/91

    Zurechnung des Verschuldens des im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordneten …

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1993 - 19 W 5/93
    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof klargestellt, daß selbst dann, wenn nur ein Anwalt beigeordnet wird, im Verhältnis zum Mandaten der Anwaltsvertrag nicht notwendigerweise nur mit diesem Anwalt zustande kommt (vgl. BGHZ 56, 355, 361; BGH MDR 1991, 1090).
  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98

    Zum Berufsrecht der Notare

    Bereits für die davor liegende Zeit war die Beschränkung notarieller Beurkundungstätigkeit auf den Amtsgerichtsbezirk, von dem die angegriffenen Entscheidungen stillschweigend ausgehen, einfachrechtlich zweifelhaft, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit ausführlichen Nachweisen dargelegt hat (vgl. AnwBl 1994, S. 300 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.08.1994 - 19 W 5/93 AktE   

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https://dejure.org/1994,11123
OLG Düsseldorf, 02.08.1994 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/1994,11123)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.1994 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/1994,11123)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 1994 - 19 W 5/93 AktE (https://dejure.org/1994,11123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    vom 2. August 1994 - 19 W 5/93 AktE - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unterMitwirkung desund der.

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. August 1994 - 19 W 1/93 AktE - und - 19 W 5/93 AktE - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Rn. 21 b) In dem Beschluß 19 W 5/93 AktE, der die Eingliederung betrifft, stellte das Oberlandesgericht fest, daß auch das Abfindungsangebot an die ausgeschiedenen Aktionäre angemessen im Sinn des § 320 Abs. 5 AktG a.F. gewesen sei (veröffentlicht in: AG 1995, S. 84).

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 3 O 82/93

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Deutsche Effekten- und …

    Gleichwohl wird als Grundlage einer vollen Entschädigung der Aktionäre (vgl. BVerfGE 14, 263 ff., 284 "Feldmühle" zur Abfindung nach S 12 UmwG) der Wert eines Unternehmens von unbegrenzter Lebensdauer regelmäßig-zu ermitteln sein als Summe des Barwerts der zukünftigen Gewinnüberschüsse des betriebsnotwendigen Vermögens (Ertragswert) und des Barwerts der Nettoveräußerungserlöse des betriebsneutralen Vermögens (vgl. - für § 320 AktG - OLG DüSseldorf AG 1995, 84 f.,.84 und - für Verschmelzung - OLG DüSseldort AG 2001, 189 ff. sowie OLG Karlsruhe AG 1998, 288 ff.; zu SS 304 ff. AktG.vgl. OLG Hamburg AG 2001, 479 ff; BayObLG OB 2001, 1928 ff und OLG Frankfurt am Main DB 1989, 469 ff., 469; OLG Düsseldorf AG 1990, 397 ff., 399; OLG Düsseldorf AG 1990, 490 ff., 491; LG Frankfurt am Main AG 1985, - 310 f.).

    Hierfür hat er zutreffend Kapitalisierungszinssätze angewendet, die sich aus einem Basiszins entsprechend dem inlandsüblichen Zinssatz risikoloser Kapitalanlagen (beispielsweise öffentlicher Anleihen)" errechnen, gewichtet durch einen Geldentwertungsabschlag und einen Zuschlag für das allgemeine Unternehmerrisiko (vgl. - für § 320 AktG - OLG Düsseldorf AG 1995, 84 f., 85; vgl, auch OLG Hamburg AG 2001, 479 ff, 480 f; Bay ObLG DB 2001, 1928 ff, 1929; OLG Düsseldorf DB 2000, 81 ff., 82 = AG 2000, 323 ff., 324; OLG Stuttgart DB 2000, 709 ff. = AG 2000, 428 ff., 431; OLG Düsseldorf AG 1999, 321 ff., 323, LG Berlin AG 2000, 284 ff., 286, OLG Frankfurt am Main DB 1989, 469 f., 470; OLG Zweibrücken DB 1995, 866 ff., 868; OLG Düsseldorf DB 1992; 1034 ff., 1037 f. und AG 1992, 200 ff., 203 f.; OLG Düsseldorf AG 1990, 397 ff., 399 und AG 1988, 275 ff., 278; LG Frankfurt am Main AG 1985, 310 f., 311; LG Düsseldorf AG 1990, 403 f., 404).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, als Basiszins von dem durchschnittlichen Ertrag öffentlicher Anleihen auszugehen (Senat, WM 1992, 986, 991; AG 1995, 84, 87).
  • BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvR 1613/94
    gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. August 1994 - 19 W 1/93 AktE -, b) den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. August 1994 - 19 W 5/93 AktE -, .
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.03.1993 - 19 W 5/93   

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https://dejure.org/1993,7196
OLG Köln, 08.03.1993 - 19 W 5/93 (https://dejure.org/1993,7196)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.1993 - 19 W 5/93 (https://dejure.org/1993,7196)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 1993 - 19 W 5/93 (https://dejure.org/1993,7196)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltssozietät; PKH; Gewährung von Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Sozius; Haftung; Verschulden; Haftung aller Sozietätsmitglieder; Positive Vertragsverletzung; PVV; Ausnahme; Bestimmtes Sozietätsmitglied; Prozeßgericht; Korrespondenzanwalt; Korrespondenzkollege; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 520
  • MDR 1993, 478
  • VersR 1993, 481
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung …

    Aus den gleichen Gründen scheidet auch die Annahme einer auflösenden (…vgl. Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht 2. Aufl. Rn. 57) oder aufschiebenden (…vgl. Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 48 Rn. 7) Bedingung sowie einer Übertragung des Mandats des Beklagten zu 1 auf die Beklagte zu 2 nach deren Beiordnung aus (…vgl. auch BGH, Urt. v. 17. Dezember 1987 - IX ZR 41/86, NJW 1988, 1079, 1080; OLG Köln ZIP 1993, 520).
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