Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; ZPO § 269 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostentragung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfalls des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kostentragungspflicht bei Erledigung vor Rechtshängigkeit; Erfordernis eines Prozessrechtsverhältnisses; Entscheidung nach billigem Ermessen; Veranlassung der Klageerhebung durch Verhalten des Beklagten; Erfüllung vor Klagezustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 08.10.2002 - 10 O 3069/02
- OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
Das ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Anlass für die Klageerhebung - etwa durch Zahlung des eingeklagten Betrages - zwischen Einreichung und Zustellung der Klage, mithin vor Rechtshängigkeit, weggefallen ist (vgl. BGHZ 83, 12, 14 m.w.N.;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91a Rdn. 11 m.w.N.). - LG Münster, 19.04.2002 - 5 T 389/02
Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2003 - 19 W 50/03
Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten nach der Neuregelung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO soll jedoch nur möglich sein, wenn bereits ein Prozessrechtsverhältnis entstanden, also die Klage zugestellt ist (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rdn. 8a; LG Münster, NJW-RR 2002, 1221).
- AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13
Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung …
Teilweise wird ohne nähere Begründung für die Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO eine Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage vorausgesetzt (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 13 W 1/03, MDR 2003, 951, 952; OLG Dresden, Beschl. v. 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLGR 2004, 104, 106, juris Rn. 13;… OLG Schleswig, Beschl. v. 08.02.2010 - 17 W 28/09, SchlHA 2010, 178 f., juris Rn. 17;… LG Bremen, Beschl. v. 21.03.2003 - 1 T 166/03, juris Rn. 7; LG Darmstadt, Beschl. v. 05.08.2003 - 19 T 308/03, MDR 2004, 57; LG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2002 - 314 O 144/02;… LG Mönchengladbach, Beschl. v. 08.09.2005 - 5 T 352/05, MDR 2006, 229 f., juris Rn. 10). - LG Wuppertal, 12.12.2019 - 1 O 83/19
Analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, Kostenentscheidung nach billigem …
Das ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Anlass für die Klageerhebung - etwa durch Zahlung des eingeklagten Betrages - zwischen Einreichung und Zustellung der Klage, mithin vor Rechtshängigkeit, weggefallen ist […]." (OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLG-NL 2003, 164, 165, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 06.01.2004 - 25 W 78/03
Kostenentscheidung: Klagerücknahme zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der …
Allerdings kann auch in diesen Fällen nur die förmliche Zustellung der Klage an den Beklagten entfallen, nicht aber die schlichte Übersendung von Klageschrift, Rücknahmeerklärung und Kostenantrag an den Beklagten, da anderenfalls dem Beklagten das rechtliche Gehör entzogen (zutreffend OLG Dresden, Beschluß vom 17.3.2003, 19 W 50/03 in: Juris KORE 410 342 003) und auch dem Gericht eine zutreffende "Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes" - wie sie § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO erfordert - nicht möglich wäre.Rn. 12 Nach alledem ist für eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO Raum, wenn die Erledigung im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 17.3-2003, 19 W 50/03, Juris: KORE 410 342 003; OLG Brandenburg MDR 2003, 951, 952; LG Bremen, Beschluß vom 21.3.2003, 1 T 166/03 , Juris: KORE 428 292 003; vgl. auch OLG Koblenz in NJW 2003, 3281), nicht aber, wenn - wie hier - die Erledigung bereits vor Anhängigkeit der Sache bei Gericht eingetreten ist.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.10.2003 - 19 W 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GKG § 5 Abs. 2; ; GKG § 8; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8 Abs. 2; ; WEG § 45 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1
- rechtsportal.de
GKG § 8
Begriff der unrichtigen Sachbehandlung; Aussetzung eines WEG -Verfahrens - Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Gutachterkosten und Zeugenauslagen bei Kostenberechnung, wenn die Beweisaufnahme nach der getroffenen Entscheidung nicht erforderlich war; Voraussetzung für das Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung; Verfahrensleitende Maßnahme als unrichtige ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Aussetzung eines anhängigen Rechtsstreits
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 09.04.2003 - 9 O 556/99
- OLG Köln, 13.10.2003 - 19 W 50/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 24.08.1998 - 11 WF 998/98
Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung; Erhebung von Kosten für eine …
Auszug aus OLG Köln, 13.10.2003 - 19 W 50/03
Daher rechtfertigen nicht schon eine irrtümliche Beurteilung eines Sachverhalts oder die Änderung einer ursprünglichen Rechtsauffassung die Anwendung dieser Vorschrift (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1995, 45, OLG München, MDR 1998, 1437;… Hartmann, KostG, 32.Aufl., § 8 GKG Rdnr. 8 ff. m. w. N.).Dieser Vorwurf greift aus folgenden Erwägungen nicht: Zwar ist der Beschwerdeführerin einzuräumen, dass eine gemäß § 8 GKG unrichtige Sachbehandlung grundsätzlich auch in einer nach dem Sach- und Streitstand offensichtlich überflüssigen Beweisaufnahme erblickt werden kann (vgl. OLG München MDR 1998, 1437).
- OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 10 W 81/94
Auszug aus OLG Köln, 13.10.2003 - 19 W 50/03
Daher rechtfertigen nicht schon eine irrtümliche Beurteilung eines Sachverhalts oder die Änderung einer ursprünglichen Rechtsauffassung die Anwendung dieser Vorschrift (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1995, 45, OLG München, MDR 1998, 1437;… Hartmann, KostG, 32.Aufl., § 8 GKG Rdnr. 8 ff. m. w. N.).
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