Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.09.2007 - 19 W 59/07 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 144 Abs 1 S 2 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO
Sofortige Beschwerde: Zulässigkeit bei der Ablehnung einer prozessleitenden Anordnung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 144 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf Vornahme einer prozessleitenden Entscheidung gem. § 144 Abs. 1 Satz 2 ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens; Ablehnung einer prozessleitenden Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 01.08.2007 - 1 O 132/03
- OLG Frankfurt, 21.09.2007 - 19 W 59/07
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 15.01.2014 - 15 W 1/14
Mangelhaftes Bauwerk: Keine Begutachtung fremder Wohnungen!
Daher ist gegen die gerichtliche Entscheidung, mit der eine Anordnung nach § 144 Abs. 1 ZPO abgelehnt wird, keine Beschwerde gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2007, 19 W 59/07, Zeller, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 33 und 35 m.w.N.; vgl. zu § 142 ZPO auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. November 2008, 1 W 64/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. April 2006, 7 W 12/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2004, 13 W 98/04).
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