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| KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 128 Abs 4 ZPO, § 307 ZPO, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, Nr 3104 Abs 1 Nr 1 RVG-VV
Rechtsanwaltsgebühren: Terminsgebühr in einer Familienstreitsache ohne mündliche Verhandlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfallen der Terminsgebühr in Familienstreitsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfallen der Termingebühr in Familienstreitsachen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 05.10.2010 - 147 F 5242/10
- KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 591
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.05.2010 - VIII ZB 9/10
Einstweilige Anordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht: Einstellung der …
Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10
Voraussetzung ist dafür jedoch, dass durch die Vollziehung dem Beschwerdeführer größere Nachteile als dem Gegner drohen und das Rechtsmittel nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10 - Juris). - OLG Köln, 05.05.2008 - 17 W 57/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe
Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10
Im übrigen ist in den Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden könnte, eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, da die Gebührenvorschriften der Beratungshilfe Vorrang genießen (siehe OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 57/08 - Juris RdNr. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2010 - 10 WF 181/09 - Juris RdNr. 14). - OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen …
Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10
Im übrigen ist in den Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden könnte, eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, da die Gebührenvorschriften der Beratungshilfe Vorrang genießen (siehe OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 57/08 - Juris RdNr. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2010 - 10 WF 181/09 - Juris RdNr. 14).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19 Würde der auf den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten übergegangene materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch im Wege der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt, läge hierin eine dem bedürftigen Beteiligten nachteilige "Geltendmachung" (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10.m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2010 -10 WF 181/09 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 16 WF 120/24
Terminsgebühr in Beschwerdeverfahren in Familienstreitsachen
Rn. 19 Teilweise wird vertreten, mit der Regelung in § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG sei im Beschwerdeverfahren in Familiensachen die mündliche Verhandlung fakultativ geworden und gerade nicht mehr vorgeschrieben (OLG Celle…, Beschluss vom 18.12.2012 - 17 WF 165/12 -, Rn. 7, juris;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 26. Aufl. 2023, RVG VV 3103 Rn. 26, beck-online; nicht ganz eindeutig KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10 -, Rn. 4, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - L 2 AS 1213/20 Würde der auf den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten übergegangene materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch im Wege der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt, läge hierin eine dem bedürftigen Beteiligten nachteilige "Geltendmachung" (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10.m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2010 -10 WF 181/09 m.w.N.)." (so LSG NRW…, Beschluss vom 08.01.2020 - L 19 AS 773/19 B, juris Rn. 35).
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