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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70837
VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698 (https://dejure.org/2010,70837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698 (https://dejure.org/2010,70837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 19 ZB 08.1698 (https://dejure.org/2010,70837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vollständigkeit des Antrags; höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 40 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1782/2003; fehlerhafte Beratung durch Landwirtschaftsbehörde; Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers bei Antragstellung; Grundsatz von Treu und Glauben; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Auch wenn dieser Katalog nicht abschließend ist, ergibt sich hieraus, dass höhere Gewalt voraussetzt, dass der Nichteintritt einer Tatsache - hier die Stellung eines wirksamen Antrages - auf Umständen beruht, die vom Willen desjenigen, der sich hierauf beruft, unabhängig sowie ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. BVerwG vom 29.4.2004, BVerwGE 121, 10).

    Für § 32 Abs. 3 VwVfG ist anerkannt, dass die höhere Gewalt nur die Jahres(-ausschluss)frist beseitigt, dass aber § 32 Abs. 2 VwVfG unverändert gilt, so dass die versäumte Rechtshandlung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen ist (vgl. BVerwG vom 29.4.2004 - 3 C 27/03 ).

  • EuGH, 18.03.1993 - C-50/92

    Molkerei-Zentrale Süd / BALM

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Rn. 14 Vom Begriff der höheren Gewalt im gemeinschaftsrechtlichen Sinne sind alle ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse erfasst, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH vom 22.1.1986 C-266/84 ; vom 18.3.1993 C-50/92 ).

    Rn. 15 Ob nach innerstaatlichem Recht höhere Gewalt in besonders gelagerten Fällen auch in einer irreführenden Anregung oder Auskunft einer Behörde zu sehen ist (vgl. VG Hannover vom 4.4.2008 - 11 A 3360/06 - ) und derartige Regelwidrigkeiten im Bereich der staatlichen Verwaltung auch nach der Rechsprechung des EuGH (vgl. EuGH vom 18.3.1993 C-50/92 a.a.O) unvorhersehbar und ungewöhnlich sind, kann dahinstehen (vgl. BayVGH vom 11.12.2000 19 B 98.266, , wonach kein "ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis im Sinne höherer Gewalt" vorliegt, sondern allenfalls eine Fahrlässigkeit eines oder mehrerer Bediensteter, und der Betroffene auf eine Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung bei den ordentlichen Gerichten zu verweisen wäre).

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb - …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Abgesehen davon, dass die Beratung durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten für die Verfristung nicht ursächlich ist, hat der von ihm in Anspruch genommene "Herstellungsanspruch" in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang keine Bestätigung gefunden (vgl. BVerwG vom 24.3.1988 - 3 C 48/86 - ).
  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Rn. 14 Vom Begriff der höheren Gewalt im gemeinschaftsrechtlichen Sinne sind alle ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse erfasst, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH vom 22.1.1986 C-266/84 ; vom 18.3.1993 C-50/92 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2001 - 10 S 519/00

    Formularzwang bei Beantragung einer Sonderprämie für Rindfleischerzeuger

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Die durch § 5 Abs. 2 InVeKoSV vorgeschriebene Benutzung von Vordrucken ist entgegen der Auffassung des Klägers als Wirksamkeitsvoraussetzung des Antrags anzusehen (vgl. hierzu VGH BW vom 9.10.2001 - 10 S 519/00 ).
  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000

    Vollständigkeit des Antrags; kein Herstellungsanspruch in Analogie zum …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Der erkennende Senat hat hierzu bereits mehrfach ausgeführt (vgl. Beschlüsse vom 15.2.2008 - 19 ZB 07.2528, vom 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000, und vom 20.2.2009 - 19 ZB 08.436), dass die vom Kläger insoweit vertretene Auffassung im allgemeinen Verwaltungsrecht bislang nicht anerkannt wird.
  • VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen: weitere OGS-Genehmigungen wegen Kauf oder Pacht …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Rn. 15 Ob nach innerstaatlichem Recht höhere Gewalt in besonders gelagerten Fällen auch in einer irreführenden Anregung oder Auskunft einer Behörde zu sehen ist (vgl. VG Hannover vom 4.4.2008 - 11 A 3360/06 - ) und derartige Regelwidrigkeiten im Bereich der staatlichen Verwaltung auch nach der Rechsprechung des EuGH (…vgl. EuGH vom 18.3.1993 C-50/92 a.a.O) unvorhersehbar und ungewöhnlich sind, kann dahinstehen (vgl. BayVGH vom 11.12.2000 19 B 98.266, , wonach kein "ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis im Sinne höherer Gewalt" vorliegt, sondern allenfalls eine Fahrlässigkeit eines oder mehrerer Bediensteter, und der Betroffene auf eine Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung bei den ordentlichen Gerichten zu verweisen wäre).
  • VGH Bayern, 11.12.2000 - 19 B 98.266
    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Rn. 15 Ob nach innerstaatlichem Recht höhere Gewalt in besonders gelagerten Fällen auch in einer irreführenden Anregung oder Auskunft einer Behörde zu sehen ist (vgl. VG Hannover vom 4.4.2008 - 11 A 3360/06 - ) und derartige Regelwidrigkeiten im Bereich der staatlichen Verwaltung auch nach der Rechsprechung des EuGH (…vgl. EuGH vom 18.3.1993 C-50/92 a.a.O) unvorhersehbar und ungewöhnlich sind, kann dahinstehen (vgl. BayVGH vom 11.12.2000 19 B 98.266, , wonach kein "ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis im Sinne höherer Gewalt" vorliegt, sondern allenfalls eine Fahrlässigkeit eines oder mehrerer Bediensteter, und der Betroffene auf eine Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung bei den ordentlichen Gerichten zu verweisen wäre).
  • VGH Bayern, 15.02.2008 - 19 ZB 07.2528

    Härtefallregelung; Berufsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
    Der erkennende Senat hat hierzu bereits mehrfach ausgeführt (vgl. Beschlüsse vom 15.2.2008 - 19 ZB 07.2528, vom 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000, und vom 20.2.2009 - 19 ZB 08.436), dass die vom Kläger insoweit vertretene Auffassung im allgemeinen Verwaltungsrecht bislang nicht anerkannt wird.
  • VG Würzburg, 29.06.2026 - W 8 K 24.560

    Anfechtungsklage, Flächenabweichung, Gleichbehandlungsgrundsatz, …

    Nach der Rechtsprechung müssen diese jedoch von gleich hohem Gewicht sein und unabhängig vom Willen und den Einflussmöglichkeiten des den Sorgfaltsanforderungen genügenden Betriebsinhabers vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.2004, BVerwGE 121, 10; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 21 ZB 12.2791 -, zit. nach juris; B.v. 31.5.2010 - 19 ZB 08.1698 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, U.v. 1.2.2016 - 10 A 6/16).
  • VG Würzburg, 16.04.2026 - W 9 K 25.180

    Zustimmung zu Errichtung einer Telekommunikationslinie, vollständiger Antrag, …

    Ist eine solche Bestimmung nicht nur als nichtverbindliche Ordnungsvorschrift, sondern als zwingende Formvorschrift ausgestaltet, durch welche die Antragstellung nicht unzumutbar erschwert wird, ist ihre Einhaltung als Wirksamkeitsvoraussetzung des Antrags anzusehen (…vgl. VGH BW, U.v. 9.10.2001 - 10 S 519/00 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 31.5.2010 - 19 ZB 08.1698 - juris Rn. 12;… ThürOVG, U.v. 13.11.2024 - 4 KO 658/20 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 6 ZB 18.1448

    Fehlender Antrag auf Förderung und Auszahlung - Antrag auf Zulassung der Berufung …

    Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, muss der Beurteilung der zuständigen Fachgerichtsbarkeit überlassen bleiben (ständige Rechtsprechung;… vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2011 - 19 ZB 09.1045 - juris Rn. 9; B.v. 31.5.2010 - 19 ZB 08.1698 - juris Rn. 19;… B.v. 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000 - juris Rn. 4).
  • VG München, 20.11.2014 - M 12 K 14.403

    Kürzung der Betriebsprämie wegen wiederholtem Verstoß gegen die …

    Anders als im Sozialrecht muss sich der Betroffene im Verwaltungsrecht darauf verweisen lassen, einen infolge von fehlerhaften Beratung entstandenen Schaden im Wege der Amtshaftung geltend zu machen (…BayVGH, B.v. 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 31.5.2010 - 19 ZB 08.1698 - juris Rn.19).
  • VGH Bayern, 06.05.2011 - 19 ZB 09.1045

    Nichtauszahlungsmitteilung; Anspruchsvoraussetzungen für Förderjahr 2007; kein …

    Der erkennende Senat hat hierzu bereits mehrfach ausgeführt (vgl. B.v. 15.2.2008 - 19 ZB 07.2528, v. 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000, v. 20.2.2009 - 19 ZB 08.436 u.v. 31.5.2010 - 19 ZB 08.1698), dass die vom Kläger insoweit vertretene Auffassung im allgemeinen Verwaltungsrecht bislang nicht anerkannt wird.
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 19 ZB 09.1290

    Offensichtlicher Irrtum

    Eine Anwendung dieser Härtefallregelungen kommt nicht in Betracht, wenn ein Betriebsinhaber die erforderliche Sorgfalt in erheblichem Maß vernachlässigt (vgl. EuGH vom 22.1.1986 Az. C-266/84 und vom 18.3.1993 Az. C-50/92; BVerwG vom 29.4.2004 BVerwGE 121, 10; E. des Senats vom 31.5.2010 Az. 19 ZB 08.1698).
  • VG Magdeburg, 01.02.2016 - 10 A 6/16

    Erfolglose Klage eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen die Einziehung von …

    Nach der Rechtsprechung müssen diese jedoch von gleich hohem Gewicht sein und unabhängig vom Willen und den Einflussmöglichkeiten des den Sorgfaltsanforderungen genügenden Betriebsinhabers vorliegen (vgl. BVerwG…, Urt. vom 29.4.2004, BVerwGE 121, 10; BayVGH, Beschl. vom 19.3.2013 - 21 ZB 12.2791 -, zit. nach juris; Beschl. vom 31.5.2010 - 19 ZB 08.1698 -, zit. nach juris; VG Magdeburg…, Urt. vom 22.10.2009 - 3 A 161/08 MD - m.w.N.).
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