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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34327
VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846 (https://dejure.org/2021,34327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2021 - 19 ZB 20.846 (https://dejure.org/2021,34327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 19 ZB 20.846 (https://dejure.org/2021,34327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BayVermKatG Art. 6, Art. 7; BayAbmG Art. 17 Abs. 1 S. 2; BayWG Art. 7, Art. 8
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen auf einem Grenzfeststellungsvertrag beruhenden katasterrechtlichen Fortführungsnachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortführungsnachweis; Berichtigung eines Gewässergrundstücks aufgrund natürlicher bzw. künstlicher Uferveränderung; Einigung der beteiligten Grundstückseigentümer auf einen vor dem Ausbau zugrunde zu legenden natürlichen Uferverlauf

  • rechtsportal.de

    Aufhebung von Fortführungsnachweisen über die katastermäßige Behandlung eines Gewässerflurstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Jedoch schlagen Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).

    Eine Berufungszulassung scheidet aus, wenn sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen lässt, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben wird (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1992 - 7 A 1910/89

    Berichtigung; Flurkarte; Grenzverlauf; Grenzfeststellung; Liegenschaftskataster; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Rn. 27 Die nachfolgende Aufnahme einer als zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern verbindlich anerkannten Katastergrenze in das Katasterzahlenwerk und die zugehörigen Karten durch einen Fortführungsnachweis stellt sich lediglich als Folgeakt der vereinbarten Grenzfeststellung dar (vgl. BayVGH, U.v. 20.12.1972 - 155 IV 69 - BayVBl 1974, 45 ff; OVG NRW, U.v. 12.2.1992 - 7 A 1910/89 - juris Rn. 7).

    Auf eine "Zustimmung" der betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Maßnahme der Vermessungsverwaltung kommt es insoweit nicht an; vielmehr ist entscheidend, dass mit der Vereinbarung vom 1. Juli 2015 ein Grenzfeststellungsvertrag zwischen den Beteiligten zu dem vor dem Ausbau bestehenden (natürlichen) Bachverlauf zustande kam, an dessen Zustandekommen die Vermessungsbehörde regelmäßig nur insoweit beteiligt ist, als sie den Grenzverlauf, auf den sich der Vertragsschluss bezieht, ermittelt (Grenzermittlung) und die Erklärungen der Beteiligten protokollmäßig festhält (vgl. OVG NRW, U.v. 12.2.1992, a.a.O. Rn. 7).

  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86

    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Veränderungen an den Gewässern müssen ohne Rücksicht auf den rechtsbegründenden Charakter einer Veränderung auch außerhalb der förmlichen Uferlinienfeststellung bei sich bietender Gelegenheit aufgemessen und in den öffentlichen Büchern nachgetragen werden; bei Veränderungen infolge Überflutungen und natürlicher Verlandungen handelt es sich um Berichtigungen tatsächlicher Art, die aufgrund eines Veränderungsnachweises der Vermessungsbehörde (vorzugsweise im Benehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümer) in das Grundbuch zu übernehmen sind (…vgl. Bengel/Simmerding, Grundbuch, Grundstück, Grenze, 5. Aufl. 2000, § 22 Rn. 94; BayObLG, B.v. 3.12.1987 - BReg 2 Z 116/86 - juris Rn. 27).

    Die im Grundbuch ausgewiesenen Grundstücksgrenzen stehen insoweit nicht unter dem Schutz der §§ 891, 892 BGB (vgl. BayObLG, B.v. 3.12.1987, a.a.O., juris Rn. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 10 B 14.09

    Zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters durch feststellenden Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Eine Berichtigung setzt sowohl die Erkenntnis, dass etwas falsch ist, als auch die Gewissheit, was an dessen Stelle richtig ist, voraus (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 24.11.2011 - OVG 10 B 14.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05

    Frage der Auferlegung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Nachdem sich die Beigeladenen im Verfahren zwar geäußert, jedoch mangels Antragstellung kein Kostenrisiko übernommen haben, entspricht eine Erstattung von deren außergerichtlichen Kosten durch den Kostenpflichtigen nicht der Billigkeit im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2006 - 6 B 81/05 - juris); sie tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Rn. 18 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2003 - 8 LA 53/03

    Abmarkung; Berichtigung; Feststellung; Flurstücksgrenze; Grenzfeststellung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Die Aufgabe der Katasterbehörden ist lediglich, die Merkmale einer Liegenschaft (Grenze, Größe etc.) anhand der Katasterangaben zu bestimmen und gegebenenfalls zu prüfen, wie sich diese Angaben zu dem vor Ort anzutreffenden tatsächlichen Befund verhalten (vgl. diesbezüglich für das Vorgehen des Katasteramtes bei der Grenzermittlung OVG Nds, B.v. 23.4.2003 - 8 LA 53/03 - juris).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 19 B 08.1694

    Zur Berichtigung eines fehlerhaften Eintrages in das Liegenschaftskataster

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Da es nicht Aufgabe der Katasterverwaltung ist, über außerhalb des förmlichen Verfahrens betreffend die Feststellung der Grenzen entstandene Verschiebungen der Eigentumsgrenzen und daraus resultierende Streitigkeiten zwischen den Eigentümern zu entscheiden, sondern vielmehr Aufgabe der Zivilgerichtsbarkeit, hat die Katasterverwaltung die festgestellten Grenzen solange nachzuweisen, bis diese Feststellung durch eine andere ersetzt wird (vgl. BayVGH, U.v. 12.1.2010 - 19 B 08.1694 - juris Rn. 20 m.w.N.;… VG Augsburg, U.v. 18.1.2012 - Au 4 K 11.1081 - juris Rn. 30).
  • VG Augsburg, 18.01.2012 - Au 4 K 11.1081

    Grenzfeststellung durch Liegenschaftskataster

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
    Da es nicht Aufgabe der Katasterverwaltung ist, über außerhalb des förmlichen Verfahrens betreffend die Feststellung der Grenzen entstandene Verschiebungen der Eigentumsgrenzen und daraus resultierende Streitigkeiten zwischen den Eigentümern zu entscheiden, sondern vielmehr Aufgabe der Zivilgerichtsbarkeit, hat die Katasterverwaltung die festgestellten Grenzen solange nachzuweisen, bis diese Feststellung durch eine andere ersetzt wird (…vgl. BayVGH, U.v. 12.1.2010 - 19 B 08.1694 - juris Rn. 20 m.w.N.; VG Augsburg, U.v. 18.1.2012 - Au 4 K 11.1081 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 29.01.2025 - 13a ZB 24.1454

    Nachweis der Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster

    Einem gleichwohl dagegen eingelegten Rechtsmittel fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 19 ZB 20.846 - juris Rn. 22).

    Diese unterschriftliche Anerkennung eines Abmarkungsprotokolls kommt einem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gleich; einem gleichwohl dagegen eingelegten Rechtsmittel fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 19 ZB 20.846 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2023 - 1 LB 44/15

    Ablehnung der Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Zuständigkeit des …

    Insoweit setzt eine Berichtigung zum einen die Erkenntnis voraus, dass etwas falsch ist, und zum anderen die Gewissheit, was an dessen Stelle richtig ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 19 ZB 20.846 -, juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. November 2011 - OVG 10 B 14.09 -, juris Rn. 41; VG Potsdam…, Urteil vom 28. April 2022 - 14 K 2036/18 -, juris Rn. 24).

    Vor diesem Hintergrund hat die Katasterverwaltung die festgestellten Grenzen solange nachzuweisen, bis diese Feststellung durch eine andere ersetzt wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 19 ZB 20.846 -, juris Rn. 34; OVG Greifswald…, Urteil vom 20. Juni 2006 - 3 L 52/01 -, juris Rn. 45).

  • VG Augsburg, 11.08.2022 - Au 4 E 22.1513

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen eine rechtskräftige …

    Damit fehlt dem Antragsteller diesbezüglich das Rechtsschutzbedürfnis (BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 19 ZB 20.846 - juris Rn. 22).

    Da es nicht Aufgabe der Katasterverwaltung ist, über außerhalb des förmlichen Verfahrens betreffend die Feststellung der Grenzen entstandene Verschiebungen der Eigentumsgrenzen und daraus resultierende Streitigkeiten zwischen den Eigentümern zu entscheiden, sondern vielmehr Aufgabe der Zivilgerichtsbarkeit (…siehe hierzu auch VG Augsburg, B.v. 21.9.2021 - Au 4 K 21.1806, Au 4 E 21.1807 - Rn. 2), hat die Katasterverwaltung die festgestellten Grenzen solange nachzuweisen, bis diese Feststellung durch eine andere ersetzt wird (BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 19 ZB 20.846 - juris Rn. 34).

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