Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 14.01.2014 - 21 UF 1013/13
- VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09 - juris; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung gebietet insbesondere auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985, BVerfGE 69, 141 [143]). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09
Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - BVerfG, 20.09.2012 - 1 BvR 1633/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09 - juris; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]). - BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Ob der Sachvortrag eines Prozessbeteiligten hinreichend substantiiert ist, um das Gericht zur Erhebung eines angebotenen Beweises zu zwingen, ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 - juris). - VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
a) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet ein Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
Das Gebot rechtlichen Gehörs verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.), mag es auch vorinstanzlich von Bedeutung gewesen sein.
- VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20 Mitumfasst ist die Pflicht zur Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge aufgrund eines hinreichend substantiierten Vortrags (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m.w.N.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 65-IV-18 Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).
Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung …
Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren
Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19 Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gebietet auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14).
Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen …
Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte ( SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33- IV-14; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16 Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).
Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen …
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt indes vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 88-IV-19
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14
Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 8-IV-20
- VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 93-IV-18
Umfang der Kostenerstattung für eine Sachverständigengutachenten nach einem …
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 29-IV-16
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 15-IV-15
- OVG Sachsen, 24.04.2020 - Vf. 11-IV-20
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