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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40920
VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14 (https://dejure.org/2014,40920)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2014 - 33-IV-14 (https://dejure.org/2014,40920)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 33-IV-14 (https://dejure.org/2014,40920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen Finanzgerichts, durch welches das Bestehen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung der Nichtigkeit der angegriffenen Bescheide verneint wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.03.2014 - X S 4/14

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen, soweit sie sich gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 (X S 4/14 PKH) richtet.

    Mit ihrer am 6. Juni 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen Änderungsbescheide betreffend die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und den Verlustvortrag bei der Einkommensteuer für die Jahre 2008 und 2009, das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26. November 2013 (8 K 883/13) und einen Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 (X S 4/14 PKH).

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 71-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Soweit die Beschwerdeführer die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 begehren, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes - hier die eines Bundesgerichts - nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13).

    Durch die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesfinanzhof hat das Urteil des Sächsischen Finanzhofs auch nicht eine bundesgerichtliche Bestätigung in der Sache erfahren, die es der nochmaligen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzieht (s.a. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10).

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Den Beschwerdeführern war insbesondere nicht abzuverlangen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zu erheben, nachdem der Bundesfinanzhof hierfür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hatte (s.a. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1323/05 - NVwZ-RR 2007, 569).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.09.2012 - 1 BvR 1633/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09 - juris; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerf- GE 84, 188 [190]).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt indes vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Soweit die Beschwerdeführer die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 begehren, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes - hier die eines Bundesgerichts - nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt indes vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Soweit die Beschwerdeführer die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 begehren, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes - hier die eines Bundesgerichts - nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10

    Urteil des OLG durch SächsVerfGH nicht überprüfbar soweit dessen Entscheidung …

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24
    Die Verfahrensbeteiligten müssen Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 15- IV-25; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14).

    Daneben kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 15-IV-25; Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).

    Allein damit vermögen sie jedoch nicht zu begründen, dass das Landgericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt habe, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 28- IV-23; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 157-IV-15; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14).

  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]).

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt etwa vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist nur verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Die Verfahrensbeteiligten müssen Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14).

    Daneben kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …

    Die Verfahrensbeteiligten müssen Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von …

    brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 9-IV-16
    Der Verfassungsgerichtshof hob das Urteil des Finanzgerichts vom 26. November 2013 mit Beschluss vom 11. Dezember 2014 (Vf. 33-IV-14) auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.

    Soweit die Beschwerdeführer die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2015 begehren, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes - hier die eines Bundesgerichts - nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13).

  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 28-IV-23
    Allein damit vermag sie jedoch - gerade vor dem Hintergrund der Beschwerdeschreiben der Beklagten vom 20. Februar 2023 - nicht zu begründen, dass das Sächsische Landessozialgericht in seinen Entscheidungen auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt habe, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 157-IV-15; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer …

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 65-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18

    Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung …

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 157-IV-15

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 8-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 93-IV-18

    Umfang der Kostenerstattung für eine Sachverständigengutachenten nach einem …

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 29-IV-16
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