Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40920
VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14 (https://dejure.org/2014,40920)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2014 - 33-IV-14 (https://dejure.org/2014,40920)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 33-IV-14 (https://dejure.org/2014,40920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen Finanzgerichts, durch welches das Bestehen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung der Nichtigkeit der angegriffenen Bescheide verneint wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.03.2014 - X S 4/14

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen, soweit sie sich gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 (X S 4/14 PKH) richtet.

    Mit ihrer am 6. Juni 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen Änderungsbescheide betreffend die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und den Verlustvortrag bei der Einkommensteuer für die Jahre 2008 und 2009, das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26. November 2013 (8 K 883/13) und einen Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 (X S 4/14 PKH).

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 71-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    1. Soweit die Beschwerdeführer die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2014 begehren, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes - hier die eines Bundesgerichts - nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13 [HS]/Vf. 54-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13).

    Urteil des Sächsischen Finanzhofs auch nicht eine bundesgerichtliche Bestätigung in der Sache erfahren, die es der nochmaligen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzieht (s.a. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09 - juris; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 20.09.2012 - 1 BvR 1633/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - unzureichende

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09 - juris; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt indes vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt indes vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Den Beschwerdeführern war insbesondere nicht abzuverlangen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zu erheben, nachdem der Bundesfinanzhof hierfür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hatte (s.a. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1323/05 - NVwZ-RR 2007, 569).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10

    Urteil des OLG durch SächsVerfGH nicht überprüfbar soweit dessen Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Urteil des Sächsischen Finanzhofs auch nicht eine bundesgerichtliche Bestätigung in der Sache erfahren, die es der nochmaligen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzieht (s.a. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]).

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt etwa vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist nur verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht