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| VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 12.07.2019 - 9 S 121/18
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Eine mögliche Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbots (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.) legt der Beschwerdeführer ebenfalls nicht dar.
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st.Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st.Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Eine mögliche Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbots (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.) legt der Beschwerdeführer ebenfalls nicht dar. - VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18
Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
Dass der Beschwerdeführer die Ausführungen des Gerichts für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19
- VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann zudem nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2024 - Vf. 13-IV-23; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21 a) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt zudem vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25
Anspruch auf rechtliches Gehör
Daneben kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des …
Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 116-IV- 21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 75-IV-23 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann zudem nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2024 - Vf. 13-IV-23; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24 Daneben kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 15-IV-25; Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21 Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 13-IV-23 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann jedoch nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 12.06.2025 - 77-IV-24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidung …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann zudem nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - Vf. 75-IV-23; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV- 21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 38-IV-24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliches Berufungsurteil …
- VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
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