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| VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 98, 218, 263; 83, 24, 35; 86, 133, 144 f.). - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 98, 218, 263; 83, 24, 35; 86, 133, 144 f.). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 98, 218, 263; 83, 24, 35; 86, 133, 144 f.).
- VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrecht des Bundes durch das Landgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 Vf. 5-IV-00; Sächs- VerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95 - Jb SächsOVG 6 (1998), 28). - VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93 - std. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrecht des Bundes durch das Landgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 Vf. 5-IV-00; Sächs- VerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95 - Jb SächsOVG 6 (1998), 28).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von …
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25
Anspruch auf rechtliches Gehör
Daneben kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 65-IV-21; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24 Daneben kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegen, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 15-IV-25; Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 15-IV-25; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 65-IV-21; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19 Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der …
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19 (1) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) liegt etwa vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren
Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 8-IV-20 Zum anderen liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen …
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
- VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des …
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
- VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 65-IV-18
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 89-IV-18
Untersagung der Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung …
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 157-IV-15
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
- VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 93-IV-18
Umfang der Kostenerstattung für eine Sachverständigengutachenten nach einem …
- VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 29-IV-16
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 119-IV-10
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
- VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 11-IV-13
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