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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30062
VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10 (https://dejure.org/2011,30062)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.05.2011 - 123-IV-10 (https://dejure.org/2011,30062)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 123-IV-10 (https://dejure.org/2011,30062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Urteil des OLG durch SächsVerfGH nicht überprüfbar soweit dessen Entscheidung durch den BGH im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gepürft worden ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10
    Die dem Verfassungsgerichtshof grundsätzlich zustehende Prüfung der Anwendung von Bundesrecht durch ein sächsisches Gericht am Maßstab einer - mit dem entsprechenden bundesverfassungsrechtlichen Grundrecht inhaltsgleichen - grundrechtlichen Gewährleistung der SächsVerf scheidet aus, soweit die landesgerichtliche Entscheidung durch ein Bundesgericht in der Sache ganz oder teilweise bestätigt worden ist (vgl. zur Prüfung der Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10
    Dieser Ausschluss gilt jedenfalls insoweit, als es - wie vorliegend ausweislich der Begründungsschrift der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof - im Zulassungsverfahren um die Frage der Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidung des Landesgerichts mit Verfahrensgrundrechten wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör und mit dem Willkürverbot ging und der Bundesgerichtshof die Entscheidung hinsichtlich dieser Rügen durch die Verneinung des Revisionszulassungsgrunds des Erfordernisses der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 544 ZPO) bestätigt hat (vgl. BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff. m.w.N. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Revisionszulassung, insbesondere im Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10
    Dieser Ausschluss gilt jedenfalls insoweit, als es - wie vorliegend ausweislich der Begründungsschrift der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof - im Zulassungsverfahren um die Frage der Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidung des Landesgerichts mit Verfahrensgrundrechten wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör und mit dem Willkürverbot ging und der Bundesgerichtshof die Entscheidung hinsichtlich dieser Rügen durch die Verneinung des Revisionszulassungsgrunds des Erfordernisses der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 544 ZPO) bestätigt hat (vgl. BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff. m.w.N. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Revisionszulassung, insbesondere im Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.]).
  • BFH, 19.03.2008 - V B 84/07

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Rüge einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wies der Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 19. März 2008 (V B 84/07) als unbegründet zurück.
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 61-IV-22
    a) Die dem Verfassungsgerichtshof grundsätzlich zustehende Prüfung der Anwendung von Bundesrecht durch ein sächsisches Gericht am Maßstab einer - mit dem entsprechenden bundesverfassungsrechtlichen Grundrecht inhaltsgleichen - grundrechtlichen Gewährleistung der Sächsischen Verfassung scheidet aus, soweit die landesgerichtliche Entscheidung durch ein Bundesgericht in der Sache ganz oder teilweise bestätigt worden ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10;… vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. September 2009 - Vf. 122-VI-08 - juris Rn. 21; vgl. zur Prüfung der Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).

    Dies gilt jedenfalls, soweit es im Zulassungsverfahren um die Frage der Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidung des Landesgerichts mit dem Willkürverbot oder Verfahrensgrundrechten wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör ging und der Bundesgerichtshof die Entscheidung hinsichtlich dieser Rügen durch die Verneinung des Revisionszulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 544 ZPO) bestätigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10;… vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 15. September 2009 - Vf. 122VI-08 - juris Rn. 28).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof das angegriffene Urteil des Oberlandesgerichts im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf diese Rüge geprüft mit der Folge, dass er jedenfalls insoweit die Entscheidung durch die Verneinung des Revisionszulassungsgrundes des Erfordernisses der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 544 ZPO) bestätigt hat (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10 - unter Verweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 15. September 2009 - Vf. 122-VI-08).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen …

    Durch die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesfinanzhof hat das Urteil des Sächsischen Finanzhofs auch nicht eine bundesgerichtliche Bestätigung in der Sache erfahren, die es der nochmaligen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzieht (s.a. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 71-IV-13; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Prüfungskompetenz des …

    b) Verwirft der Bundesgerichtshof eine statthafte Rechtsbeschwerde als unzulässig mit der Begründung, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht, so bestätigt er damit - ebenso wie im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.] ; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.) - nach sachlicher Prüfung des angegriffenen Beschlusses, dass dieser Beschluss nicht auf einer Verletzung des Willkürverbots oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Betroffenen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03).

    Ihre Beschwer gründet damit jedenfalls in diesem Umfang nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10;… BayVerfGH, a.a.O.).

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 71-IV-13
    Das angegriffene Berufungsurteil hat in diesem Fall im Hinblick auf den behaupteten Verfassungsverstoß eine bundesgerichtliche Bestätigung in der Sache erfahren und ist der nochmaligen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (…SächsVerfGH a.a.O.; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10;… BayVerfGH, a.a.O.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 23. August 2004 - 44/04, juris; vgl. auch zu bundesgerichtlichen Entscheidungen SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 187-IV-20
    Die Beschwer des Beschwerdeführers gründet damit nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - Vf. 82-IV-12; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10).
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