Rechtsprechung
| BayObLG, 22.12.1998 - 1Z AR 126/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtsstand für eine Klage auf Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrugs gegen die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1999, 523
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85
Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit
Auszug aus BayObLG, 22.12.1998 - 1Z AR 126/98
a) Der Kläger nimmt die Beklagten nach seinem insoweit maßgeblichen Vortrag (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316) als Streitgenossen in Anspruch (§ 59 ZPO ), da sie wegen derselben unerlaubten Handlung verantwortlich gemacht werden und deshalb Gesamtschuldner sind (§ 840 Abs. 1 BGB ).Für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO genügt es aber, wenn für den Gegenstand der Klage, wie er sich aufgrund der von der Klagepartei vorgetragenen Tatsachen darstellt, ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht zuverlässig festgestellt werden kann und die übrigen Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1985, 314/317).
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des
Das Gericht ist bei seiner Auswahl - der allgemeinen Meinung (BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08 -, NZG 2008, S. 553 ; BGH…, Beschluss vom 14. Juli 1993 - X ARZ 461/93 -, NJW 1993, S. 2752 ; BayObLG, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 1Z AR 126/98 -, DB 1999, S. 523; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 1 Sbd 98/99 -, NJW 2000, S. 1347;… Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rn. 32;… MünchKommZPO/Patzina, 2. Aufl., § 36 Rn. 31;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 36 Rn. 18;… Musielak/Heinrich, ZPO, 6. Aufl., § 36 Rn. 24;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rn. 18;… Hk-ZPO/Kayser, 2. Aufl., § 36 Rn. 18;… Vossler, NJW 2006, S. 117 ) folgend - von dem Kriterium der Zweckmäßigkeit ausgegangen und hat in diesem Zusammenhang die Frage nach dem gemeinsamen Schwerpunkt des Prozesses in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gerückt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".