Rechtsprechung
| BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 60
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft - Arzthaftungsprozess - Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeitsbestimmung; Voraussetzung des Bestehens einer Streitgenossenschaft; Gesamtschuldner; Zuerst mit der Sache befasstes Gericht; Behandlungsfehler beider Beklagter
Verfahrensgang
- LG Memmingen - 2 O 2084/01
- BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Der Umstand, dass bereits Klage erhoben ist, führt hier insoweit zu einer Einschränkung im Bestimmungsverfahren, als nicht mehr frei zwischen den in Betracht kommenden Gerichten gewählt werden kann; denn für die Beklagte zu 1 ist das Landgericht Memmingen örtlich zuständig (§§ 12, 13 ZPO); es könnte daher, wenn das Landgericht Ulm als das gemeinschaftlich zuständige Gericht bestimmt würde, den Rechtsstreit hinsichtlich der Beklagten zu 1 nicht verweisen, weil sich dadurch nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO an seiner örtlichen Zuständigkeit nichts ändern würde und weil es daher insoweit nicht seine Unzuständigkeit aussprechen könnte, wie es Voraussetzung einer Verweisung nach § 281 ZPO wäre (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 1994, 891/892). - BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Obwohl in einem derartigen Fall die Möglichkeit der Auswahl unter den an sich in Betracht kommenden Gerichten praktisch nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH LM § 36 Ziff. 3 ZPO Nr. 6), kann das Gericht, bei dem die Klage bereits erhoben ist, dann noch als das gemeinschaftliche Gericht bestimmt werden, wenn es dem anderen Streitgenossen zugemutet werden kann, den Rechtsstreit vor diesem Gericht zu führen (vgl. BGH NJW 1988, 646/647; Senatsbeschluss vom 22.2.2002 Az. 1Z AR 10/02;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 18). - BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Der Umstand, dass bereits Klage erhoben ist, führt hier insoweit zu einer Einschränkung im Bestimmungsverfahren, als nicht mehr frei zwischen den in Betracht kommenden Gerichten gewählt werden kann; denn für die Beklagte zu 1 ist das Landgericht Memmingen örtlich zuständig (§§ 12, 13 ZPO); es könnte daher, wenn das Landgericht Ulm als das gemeinschaftlich zuständige Gericht bestimmt würde, den Rechtsstreit hinsichtlich der Beklagten zu 1 nicht verweisen, weil sich dadurch nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO an seiner örtlichen Zuständigkeit nichts ändern würde und weil es daher insoweit nicht seine Unzuständigkeit aussprechen könnte, wie es Voraussetzung einer Verweisung nach § 281 ZPO wäre (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 1994, 891/892).
- BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO setzt voraus, dass eine Streitgenossenschaft - in einer der Formen der §§ 59, 60 oder 62 ZPO - besteht (offen gelassen in BGH FamRZ 1986, 660 f.; vorausgesetzt aber in BGH NJW 1992, 981). - BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91
Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Streitgenossenschaft
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO setzt voraus, dass eine Streitgenossenschaft - in einer der Formen der §§ 59, 60 oder 62 ZPO - besteht (offen gelassen in BGH FamRZ 1986, 660 f.; vorausgesetzt aber in BGH NJW 1992, 981). - BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97
Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere …
- KG, 27.06.2000 - 28 AR 171/99
Voraussetzungen der Streitgenossenschaft
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Erforderlich ist allerdings, dass die Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen (KG MDR 2000, 1394). - BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Der Umstand, dass die Beklagten nicht, wie es § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wörtlich voraussetzt, "verklagt werden sollen" sondern bereits verklagt sind, steht einer Bestimmung des zuständigen Gerichts nach dieser Vorschrift grundsätzlich nicht entgegen (BayObLGZ 1993, 170/171;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. Rn. 16;… Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. Rn. 15 jeweils zu § 36). - BayObLG, 10.03.1983 - Allg. Reg. 9/83
Bauvertrag: Erfüllungsort
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Bei der Prüfung dieser Frage muss von dem Vortrag des Klägers ausgegangen werden (BayObLGZ 1983, 64/65). - BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 10/02
Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Obwohl in einem derartigen Fall die Möglichkeit der Auswahl unter den an sich in Betracht kommenden Gerichten praktisch nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH LM § 36 Ziff. 3 ZPO Nr. 6), kann das Gericht, bei dem die Klage bereits erhoben ist, dann noch als das gemeinschaftliche Gericht bestimmt werden, wenn es dem anderen Streitgenossen zugemutet werden kann, den Rechtsstreit vor diesem Gericht zu führen (vgl. BGH NJW 1988, 646/647; Senatsbeschluss vom 22.2.2002 Az. 1Z AR 10/02;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 18). - BayObLG, 31.07.1980 - Allg. Reg. 75/80
- BayObLG, 22.02.2024 - 102 AR 247/23
Gerichtsstand für den Innenausgleich zwischen Gebäudeversicherer und …
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20; Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen (BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20;… Beschluss vom 29. März 2021, 101 AR 16/21, juris Rn. 44;… Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 24;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]). - BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22
Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen …
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen (BayObLG…, Beschluss vom 29. März 2021, 101 AR 16/21, juris Rn. 44;… Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 24;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]). - BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 72/19
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei medizinischen Behandlungsfehlern
Darin besteht ein hinreichender innerer und sachlicher Zusammenhang, der die gegen die Antragsgegnerinnen erhobenen Ansprüche auf Ersatz des einheitlichen Schadens als gleichartig erscheinen lässt (BayObLG, Beschl. v. 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 10 …sowie Beschl. v. 8. Oktober 1998, 1Z AR 83/98, juris Rn. 5;… OLG Celle, Urt. v. 18. Januar 2007, 8 U 198/06, VersR 2007, 1122 [juris Rn. 50];… Simmler in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 36 ZPO Rn. 12).Darauf, ob die Behauptungen zutreffen, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung nicht an (BayObLG, Beschl. v. 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9).
- BayObLG, 24.03.2026 - 102 AR 26/26
Gerichtsstandsbestimmung bei Widerklage und ausschließlichem Gerichtsstand
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 24. August 2023, 102 AR 154/23 e, juris Rn. 21;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20; Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 24. August 2023, 102 AR 154/23 e, juris Rn. 21;… Beschluss vom 29. März 2021, 101 AR 16/21, juris Rn. 44;… Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 24;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]). - BayObLG, 03.07.2024 - 101 AR 86/24
Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen Bürgen bei prorogiertem ausschließlichen …
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung nicht an (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20; Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]). - BayObLG, 03.07.2025 - 102 AR 11/25
Darlehensverträge, Widerruf des Käufers, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfall, …
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenfalls nicht an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… BayObLG NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]). - BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und …
aa) Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (BayObLG NJW-RR 1998, 1291 = MDR 1998, 180/181; BayObLG NJOZ 2002, 2135;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 18). - BayObLG, 03.07.2023 - 102 AR 40/23
Gerichtsstandsbestimmung bei Bereicherungsansprüchen
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen (BayObLG…, Beschluss vom 29. März 2021, 101 AR 16/21, juris Rn. 44;… Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 24;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]). - BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (BayObLG MDR 1998, 180/181; Beschluss vom 26.4.2002 Az. 1Z AR 30/02 unter 11.3.;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 18). - BayObLG, 24.08.2023 - 102 AR 154/23
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung - Klageerweiterung auf einen Streitgenossen
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20; Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage und Klageerweiterung im Übrigen (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 29. März 2021, 101 AR 16/21, juris Rn. 44;… Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 24;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]). - BayObLG, 12.08.2025 - 102 AR 64/25
Mehrere Antragsgegner, Gerichtsstandsbestimmung, Aufsichtsratsmitglied, …
- BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
Gerichtsstandsbestimmung bei objektiver Klagenhäufung mit teilweiser …
- BayObLG, 19.07.2023 - 101 AR 136/23
Zuständigkeitsbestimmung bei einfacher Streitgenossenschaft
- BayObLG, 03.08.2023 - 102 AR 132/23
Auswahlkriterien bei der Gerichtsbestimmung nach § 36 ZPO
- BayObLG, 24.08.2023 - 102 AR 123/23
Gerichtsstandsbestimmung bei Klage von Wohnungseigentümern gegen Teileigentümer …
- BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 82/02
Gerichtsstandsbestimmung für selbständiges Beweisverfahren bei …
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