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   VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12   

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VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12 (https://dejure.org/2012,49406)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.10.2012 - 2 A 140/12 (https://dejure.org/2012,49406)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 2 A 140/12 (https://dejure.org/2012,49406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 4 BauGB, § 35 BauGB
    Baurecht: Genehmigung zur Ersetzung einer alten Windenergieanlage durch eine neue effizientere Anlage (Repowering) im Plangebiet eines außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen liegenden Bebauungsplans

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06

    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Soweit es das v. g. Regionalen Entwicklungsprogramm betrifft, hat das OVG LSA entschieden, dass die darin enthaltene Ausweisung von Eignungsgebieten im Sinne von § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG aus verschiedenen Gründen "nichtig" ist (vgl. das zum Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk C-Stadt ergangene Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - JURIS, dessen Gründe für das Regionalen Entwicklungsprogramm MD entsprechend gelten, vgl. OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 -).

    Dabei wurden auch die Belange der nach § 1 Abs. 4 BauGB anpassungspflichtigen Gemeinden erkannt und hinreichend gewichtet, denn die Beigeladene zu 2. hat die von den betroffenen Gemeinden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen ihrer Abwägung berücksichtigt (so zu dem hier streitgegenständlichen REP ...: OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und U. v. 30.07.2009 - 2 K 93/08 - bestätigt durch BVerwG, B. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, zit. nach JURIS).

    Die darin vorgenommene Festsetzung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ist geeignet, die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb dieser Flächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auszuschließen, weil diese Planung der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum schafft, auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht und keine Abwägungsfehler aufweist (so zu dem hier streitgegenständlichen REP ...: OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und U. v. 30.07.2009 - 2 K 93/08 - bestätigt durch BVerwG, B. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, zit. nach JURIS).

    Wird bei Klagen auf Erteilung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - wie hier - eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einen konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Windenergieanlage ausweist, nicht vorgelegt, bemisst sich das wirtschaftliche Interesse des klagenden Beteiligten regelmäßig in Höhe von 1/10 des Substanzwerts (Herstellungswerts) der Anlage (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 -).

  • BVerwG, 29.03.2010 - 4 BN 65.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Dem entsprechend sind die Betreiber von Windenergieanlagen dann, wenn bereits genehmigte und errichtete Anlagen - wie hier - infolge der Planung aus den Konzentrationszonen herausfallen, auf den Bestandsschutz für ihre Anlagen beschränkt und ist ihnen dadurch die Möglichkeit, ältere Anlagen durch effizientere neue Anlagen zu ersetzen, genommen (vgl. BVerwG, B. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, Rz. 8 u. 9., zit. nach JURIS).

    Dabei wurden auch die Belange der nach § 1 Abs. 4 BauGB anpassungspflichtigen Gemeinden erkannt und hinreichend gewichtet, denn die Beigeladene zu 2. hat die von den betroffenen Gemeinden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen ihrer Abwägung berücksichtigt (so zu dem hier streitgegenständlichen REP ...: OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und U. v. 30.07.2009 - 2 K 93/08 - bestätigt durch BVerwG, B. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, zit. nach JURIS).

    Die darin vorgenommene Festsetzung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ist geeignet, die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb dieser Flächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auszuschließen, weil diese Planung der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum schafft, auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht und keine Abwägungsfehler aufweist (so zu dem hier streitgegenständlichen REP ...: OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und U. v. 30.07.2009 - 2 K 93/08 - bestätigt durch BVerwG, B. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, zit. nach JURIS).

  • VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12

    Kommunalrechtliche Anordnungsverfügung zur Durchsetzung der Plananpassungspflicht

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Letzteren Antrag hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 25.09.2012 abgelehnt (VG MD, B. v. 25.09.2012 - 9 B 120/12 MD -).

    Denn während bei einer Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 - ausgehend von einer gewöhnlichen Betriebszeit der Windkraftanlagen von durchschnittlich 20 Jahren - hinsichtlich der Mitte der 90-er Jahre bis ins Jahr 2006 errichteten acht Anlagen z. T. in naher Zukunft, spätestens jedoch bis 2030, mit einem Rückbau zu rechnen wäre, wäre im Falle des Repowerings bei weiterem Bestehen des Bebauungsplans Nr. 8 ein solcher Rückbau auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben (so auch VG MD, B. v. 25.09.2012 - 9 B 120/12 MD -).

    ausgeführt - (nicht zuletzt wegen des Antrages der Klägerin auf Repowering) der Fall (so auch VG MD, B. v. 25.09.2012 - 9 B 120/12 MD -).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Eine Abweichung im Einzelfall steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Konzeption, die der Planung zu Grunde liegt, als solche nicht in Frage gestellt wird und das mit der Ausweisung an anderer Stelle verfolgte Steuerungsziel nicht unterlaufen werden darf (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - OVG Lüneburg, B. v. 12.10.2011 - 12 LA 219/10 -).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Wird bei Klagen auf Erteilung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - wie hier - eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einen konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Windenergieanlage ausweist, nicht vorgelegt, bemisst sich das wirtschaftliche Interesse des klagenden Beteiligten regelmäßig in Höhe von 1/10 des Substanzwerts (Herstellungswerts) der Anlage (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 255/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2011 - 12 LA 219/10

    Anspruch auf immisssionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Eine Abweichung im Einzelfall steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Konzeption, die der Planung zu Grunde liegt, als solche nicht in Frage gestellt wird und das mit der Ausweisung an anderer Stelle verfolgte Steuerungsziel nicht unterlaufen werden darf (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - OVG Lüneburg, B. v. 12.10.2011 - 12 LA 219/10 -).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Die gemeindliche Planungspflicht setzt in diesem Fall ein, sobald und soweit dies zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnung erforderlich ist, d. h., wenn die Verwirklichung der Raumordnungsziele bei Fortschreiten der städtebaulichen Entwicklung auf unüberwindbare (tatsächliche oder rechtliche) Hindernisse stoßen oder wesentlich erschwert würde (vgl. BVerwG, U. v. 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, B. v. 02.08.2002 - 4 B 36/02 - jew. zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Die Berechtigung der Verwaltungsgerichte, einen Bebauungsplan inzidenter zu überprüfen und ggf. zu verwerfen, setzt dabei nicht voraus, dass die Parteien die Wirksamkeit des Bebauungsplans angegriffen haben oder der Bebauungsplan im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt worden ist (vgl. BVerwG, B. v. 26.06.1998 - 4 BN 29/97.- und U. v. 31.01.2001 - 6 CN 2/00 -, jew. zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 10 D 47/10

    Errichtung von Windkraftanlagen als Windkonzentrationszonen; Normenkontrollantrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 140/12
    Verstößt der Bebauungsplan Nr. 8 danach gegen § 1 Abs. 4 BauGB, ist er für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des in Rede stehenden Vorhabens - jedenfalls vom Gericht - außer Acht zu lassen (vgl. etwa OVG NW, U. v. 04.07.2012 - 10 D 47/10.NE -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 BN 29.97

    Bauplanungsrecht - Anfechtung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde,

  • VG Magdeburg, 25.09.2012 - 9 B 120/12

    Kommunalrechtliche Anordnungsverfügung zur Durchsetzung der Plananpassungspflicht

    Im März 2012 erhob die W. GmbH & Co. KG vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg Untätigkeitsklage mit dem Antrag, den Antragsgegner zu 2. zu verpflichten, die beantragte Genehmigung zu erteilen (Az.: 2 A 140/12 MD).

    Eine nachhaltige Verfestigung und Nachverdichtung des Standortes könne nicht angenommen werden, selbst wenn der Vorhabenträger im gerichtlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 A 140/12 MD obsiegen würde.

    Kann man damit letztendlich auch nicht ausschließen, dass eine solche im gerichtlichen Verfahren der W. GmbH & Co. KG gegen den Antragsgegner zu 2. Als obere Immissionsschutzbehörde (Az.: 2 A 140/12 MD) verneint wird, besteht unbestreitbar die Notwendigkeit BP anzupassen.

    Eine unmittelbare Sperrwirkung zu erzielen, ist insbesondere wegen des im Verfahren 2 A 140/12 MD streitgegenständlichen immissionsschutzrechtlichen Vorhabens der W. GmbH & Co. KG erforderlich, da nur durch den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des BP bei gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre solche raumordnungswidrigen Vorhaben verhindert werden können (vgl. im Übrigen Ausführungen unter 1.3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Mit Urteil vom 30.10.2012 - 2 A 140/12 MD - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung stehe das geltende Bauplanungsrecht entgegen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 30.10.2012 - 2 A 140/12 MD - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheids vom 16.05.2012 zu verpflichten, ihr eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Enercon E-70 E-4 mit einer Nennleistung von 2, 3 Megawatt (MW), einer Nabenhöhe von 98, 2 m, einem Rotordurchmesser von 71 m und einer Gesamthöhe von 133, 7 m auf dem Grundstück in H., Gemarkung H., Flur A, Flurstück 12/5, zu erteilen,.

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 25.09.2014 - 2 A 140/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35336
OVG Bremen, 25.09.2014 - 2 A 140/12 (https://dejure.org/2014,35336)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.09.2014 - 2 A 140/12 (https://dejure.org/2014,35336)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. September 2014 - 2 A 140/12 (https://dejure.org/2014,35336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 381
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    Ebenso Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO Band II, Loseblatt Stand Oktober 2016, § 113 Rn. 94; Schenke/Schenke in Kopp/Schen-ke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 113 Rn. 137; indirekt auch BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, a.a.O., Rn. 15; a.A. BVerwG, Urteile vom 6. März 1975 - II C 20.73 -, Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1 (nur Ls.), und vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 -, ZBR 1982, 350 mit weiteren Nachweisen; OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 2014 - 2 A 140/12 -, NVwZ 2015, 381 = juris, Rn. 12; Saarl.
  • VG Minden, 03.05.2023 - 7 K 1979/20
    OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 1 A 30/15 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 25. September 2014 - 2 A 140/12 -, juris Rn. 12 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - 15 A 363/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 1 A 30/15 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 25. September 2014 - 2 A 140/12 -, juris Rn. 12 f.
  • OVG Saarland, 29.09.2015 - 1 A 30/15

    Fortsetzungsfeststellungsklage: (Kein) Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter

    BVerwG, Urteil vom 6.3.1975 - II C 20.73 - Buchholz 237.6 § 8 LBG Nds. Nr. 1; Urteil vom 22.3.1990 - 2 C 2.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 216; Urteil vom 11.4.1972 - II C 5.69 - n.v.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.9.2014 - 2 A 140/12 -, Juris Rdnr. 12; OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.6.1990 - 1 R 112/90 -, Juris (nur Ls); HessVGH, Urteil vom 27.2.1985 - I OE 58/80 - ZBR 1985, 258, 259; Schnellenbach, Das Feststellungsinteresse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage eines Beamten, DVBl. 1990, 140, 141.
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 B 14.332

    Feststellungsklage, Stellenbesetzungsverfahren, Schadensersatzansprüche,

    Andererseits ist für eine (Fortsetzungs-) Feststellungsklage kein Rechtsschutzinteresse gegeben, wenn der Schadensersatzanspruch - wie hier - im Verwaltungsrechtsweg wegen Fürsorgepflichtverletzung geltend gemacht werden soll (BVerwG, U.v. 6.3.1975 - II C 20/73 - Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1; OVG Saarlouis, U.v. 21.6.1990 - 1 R 112/89 - juris; OVG Bremen, B.v. 4.6.2014 - 2 A 146/13; B.v. 25.9.2014 - 2 A 140/12 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.01.2023 - 6 ZB 22.1150

    Eintritt der Erledigung vor Klageerhebung im Zusammenhang mit geltend gemachtem

    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme überprüft (BVerwG, B.v. 26.1.2022 - 1 WB 8/21 - juris Rn. 24 m.w.N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 114, 118; vgl. auch OVG Bremen. B.v. 25.9.2014 - 2 A 140/12 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 29.9.2015 - 1 A 30/15 - juris Rn. 12 f.).
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