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   BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09   

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https://dejure.org/2011,4925
BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09 (https://dejure.org/2011,4925)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 ABR 114/09 (https://dejure.org/2011,4925)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 (https://dejure.org/2011,4925)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 Abs 2 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 Abs 2 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist bei Aufrechterhaltung des Ersuchens um Zustimmung gegenüber dem Betriebsrat und Andauern des Ersetzungsverfahrens nicht verbraucht; Verbrauch der Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG bei Aufrechterhaltung des Ersuchens um Zustimmung gegenüber ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • ra.de
  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; BetrVG § 103; KSchG § 15
    Wirkung der außerordentlichen Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied während des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung des wiedergewählten Betriebsratsmitglieds

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 348
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    Sie führt aus, nach dem Beschluss des Senats vom 12. März 2009 (- 2 ABR 24/08 - Rn. 27, NZA-RR 2010, 180) trete ein "Abbruch" des Verfahrens und damit ein "Verbrauch" der Anhörung dann ausnahmsweise nicht ein, wenn während eines laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens der Arbeitgeber vorsorglich für den Fall, dass der Sonderkündigungsschutz entfallen sei, eine Kündigung ausspreche.

    Bis zur Rechtskraft des der Anfechtung stattgebenden Beschlusses bleiben die gewählten Betriebsratsmitglieder im Amt und genießen den besonderen Kündigungsschutz (Senat 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - Rn. 25, NZA-RR 2010, 180) .

    Die Mitglieder behalten den Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 KSchG und § 103 BetrVG (Senat 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - Rn. 26, NZA-RR 2010, 180) .

    Eine gegenüber dem Arbeitnehmer im Lauf des Zustimmungsersetzungsverfahrens in diesem Sinne vorsorglich ausgesprochene Kündigung seitens des Arbeitgebers lässt dessen Ersuchen um Zustimmung gegenüber dem Betriebsrat und den Fortgang des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG unberührt (vgl. Senat 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - Rn. 27, NZA-RR 2010, 180) .

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90

    Anforderungen an eine wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    So hat etwa der Senat schon bisher Kündigungen als nicht nach § 626 Abs. 2 BGB verfristet angesehen, wenn der Arbeitgeber irrtümlich das Bestehen von Sonderkündigungsschutz annahm und nach Kenntnis von den Kündigungsgründen zunächst ein Verfahren zur Klärung der Frage durchführte, ob Sonderkündigungsschutz bestand (Senat 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - RzK II 1a Nr. 5; ebenso KR/Etzel 9. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 113a) .
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    Ein spätestens mit Ablauf der einschlägigen Fristen beendetes Anhörungsverfahren kann deshalb grundsätzlich nur der Kündigung zur Wirksamkeit verhelfen, für die es eingeleitet worden ist (Senat 3. April 2008 - 2 AZR 965/06 - Rn. 26 mwN, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 21) .
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    Der während des Laufs des Zustimmungsersetzungsverfahrens erfolgte (vorsorgliche) Ausspruch einer mangels Zustimmung des Betriebsrats unwirksamen Kündigung verbraucht weder die erfolgte, auch im Rahmen des Ersuchens um Zustimmung nach § 103 Abs. 1 BetrVG erforderliche Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG (Senat 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 - Rn. 23 mwN, AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 56 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 6; Fischermeier ZTR 1998, 433, 435) noch das an den Betriebsrat gerichtete und vom Arbeitgeber aufrechterhaltene Ersuchen um Zustimmung als solches.
  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    Das Zustimmungsersetzungsverfahren erledigt sich nicht, sondern kann weitergeführt werden (Senat 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - zu B III 3 der Gründe, RzK II 3 Nr. 20) .
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    Es hat sich objektiv erledigt (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 22 mwN, BAGE 117, 123 für das Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG) .
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZN 276/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach Betriebsratsneuwahl während des

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    (1) Zwar ist eine im Rahmen des Zustimmungsersuchens nach § 103 Abs. 1 BetrVG erfolgte Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG ausreichend, wenn sich herausstellt, dass es einer Zustimmung des Betriebsrats für eine Kündigung nicht (mehr) bedarf (Senat 8. Juni 2000 - 2 AZN 276/00 - BAGE 95, 60) .
  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    a) Endet das Amt des Betriebsratsmitglieds, hat sich der Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG objektiv erledigt und wird mangels Fortbestands des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (so für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Senat 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30; 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; aA Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 103 Rn. 76: der Antrag bleibt zulässig, wird aber unbegründet) .
  • LAG Niedersachsen, 27.08.2009 - 4 TaBV 76/07

    Gegenstandsloswerden des Zustimmungsersetzungsantrags bei Kündigung vor

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. August 2009 - 4 TaBV 76/07 - aufgehoben.
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
    a) Endet das Amt des Betriebsratsmitglieds, hat sich der Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG objektiv erledigt und wird mangels Fortbestands des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (so für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Senat 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30; 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; aA Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 103 Rn. 76: der Antrag bleibt zulässig, wird aber unbegründet) .
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Der Arbeitgeber ist nunmehr berechtigt, die Kündigung auch ohne Zustimmung des Betriebsrats auszusprechen (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 18) .

    Damit hat die Beklagte gerade nicht zu erkennen gegeben, sie halte ihr Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat selbst dann nicht aufrecht, wenn dieser der Kündigung noch nicht zugestimmt haben sollte (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 24) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Eine Kündigung, die ein Arbeitgeber im Lauf des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG gegenüber dem betreffenden Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Betriebsrats unter Aufrechterhaltung seines Ersetzungsantrags ausspricht, ist in der Regel nur vorsorglich für den Fall erklärt, dass es einer Zustimmung des Betriebsrats nicht (mehr) bedarf, so dass sie nicht als eine Rücknahme des aufrechterhaltenen Zustimmungsersuchens bzw. als sein "Fallenlassen" verstanden werden kann (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 24; entgegen LAG Hamm 4. August 2000 - 10 TaBV 7/00 -) .
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 238/20

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Kündigungserklärungsfrist

    Darin ist jedenfalls dann keine Rücknahme des Zustimmungsersuchens gegenüber dem Betriebsrat zu sehen, wenn die Kündigung nur vorsorglich für den Fall ausgesprochen wurde, dass es einer Zustimmung des Betriebsrats nicht (mehr) bedarf (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 24) .

    Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber, der im Lauf des gerichtlichen Verfahrens eine Kündigung gegenüber dem betreffenden Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Betriebsrats unter Aufrechterhaltung seines Ersetzungsantrags erklärt, dies im beschriebenen Sinne vorsorglich tut (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - aaO) .

    Der Grundsatz, dass jeder Kündigung eine gesonderte Anhörung des Betriebsrats vorauszugehen hat, wird dadurch nicht verletzt (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 25) .

    Solange der Arbeitgeber sein Ersuchen um Zustimmung gegenüber dem Betriebsrat aufrechterhält und das gerichtliche Ersetzungsverfahren andauert, kommt ein "Verbrauch" der zu den fraglichen Kündigungsgründen erfolgten Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG durch den (vorsorglichen) Ausspruch einer auf diese Gründe gestützten Kündigung für die beantragte Zustimmungsersetzung nicht in Betracht (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 27) .

    Einer förmlichen neuen Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG bedarf es dafür nicht (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - aaO) .

    Die von ihm in der Entscheidung vom 24. Oktober 1996 (- 2 AZR 3/96 -) vertretene anderslautende Auffassung hat der Senat der Sache nach bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 2011 (- 2 ABR 114/09 -) aufgegeben.

  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Denn die Ausübung eines bestehenden Rechts - auch des Rechts zur außerordentlichen Kündigung - darf nicht durch Verfahrensvorschriften derart erschwert werden, dass dieses praktisch nicht mehr verwirklicht werden kann (so zutreffend BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 68 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 8).

    Eine Kündigung, die der Arbeitgeber während des Verfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG gegenüber dem beteiligten Arbeitnehmer ausspricht, ist jedenfalls dann nicht als Rücknahme des Zustimmungsersuchens gegenüber dem Betriebsrat zu verstehen, wenn die Kündigung nur vorsorglich für den Fall ausgesprochen wurde, dass es einer Zustimmung des Betriebsrats nicht (mehr) bedarf (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 68 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf

    Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds entfällt nicht dadurch, dass dessen Amtszeit während des gerichtlichen Verfahrens endet, sofern sich ohne Unterbrechung eine neue Amtszeit anschließt (Anschluss an BAG, Beschluss vom 27.1.2011 - 2 ABR 114/09 -).

    vgl. BAG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 -, juris, Rn. 18.

  • LAG Hessen, 10.11.2017 - 14 TaBV 258/16

    Ist durch Beendigung der Amtsträgerschaft (Ersatzmitglied) Erledigung des

    Die Zustimmungsbedürftigkeit einer dem Ersatzmitglied gegenüber auszusprechenden Kündigung entfällt, weil der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr dem persönlichen Schutzbereich unterfällt (BAG 27 .01.2011 - 2 ABR 114/09 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 8 ; BAG 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - EzTöD 100 § 34 Abs. 2 TVöD-AT Arbeitnehmervertreter Nr. 1;L AG Düsseldorf 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13 -Rz. 22, Juris) .

    Damit erledigt sich der Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG objektiv und wird mangels Fortbestands des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (BAG 27.01.2011 - 2 ABR 114/09 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 8; LAG Hamm 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08 - Juris; LAG München 14.09.2015 - 10 TaBV 11/04 - Juris) .

    Das Zustimmungsersetzungsverfahren erledigt sich nicht, sondern kann weitergeführt werden (BAG 27.01.2011 - 2 ABR 114/09 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 8; LAG München 14.09.2015 - 10 TaBV 11/04 - Juris) .

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 247/21

    Kündigung; Massenentlassungsanzeige

    Die ursprünglich eingeleiteten und durchgeführten Verfahren waren unwirksam - dies betrifft alle Fragen rund um die Massenentlassungsanzeige - und mussten deshalb wiederholt werden, oder die ursprüngliche Kündigung und mit ihr die erfolgte Personalratsanhörung war mit Zugang der Kündigung vom 27.01.2018 ebenfalls verbraucht (vgl. hierzu BAG v. 27.01.2011 - 2 ABR 114/09; BAG v. 03.04.2008 - 2 AZR 965/06; BAG v. 10.11.2005 - 2 AZR 623/04; differenzierend Koch, in: A/P/S/Koch § 102 BetrVG; Rn. 26 m.w.N. jeweils zu § 102 BetrVG).
  • ArbG Düsseldorf, 17.12.2015 - 7 Ca 2980/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Denn die Regelungen sollen dem Personalrat Einfluss auf den Entschluss des Arbeitgebers einräumen, einen Arbeitnehmer abzumahnen (vgl. in diesem Sinne zum Anhörungsverfahren gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG statt vieler: BAG 27.4.2006 - 2 AZR 426/05 - Rn. 18, DVBl 2006, 1394; BAG 3, 4.2008 - 2 AZR 965/06 - Rn. 26, NZA 2008, 807; BAG 27.1.2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 28, NZA-RR 2011, 348).
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