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   BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97   

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https://dejure.org/1998,12
BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 (https://dejure.org/1998,12)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 (https://dejure.org/1998,12)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 (https://dejure.org/1998,12)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung

  • archive.org
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der außerordentlichen fristgemäßen Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers aus betriebsbedingten Gründen bei Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

  • bag-urteil.com

    Tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; KSchG § 1 Abs. 3;; ; MTV für die Beschäftigten der Wohnungswirtschaft § 17 Abs. 4

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei tariflichem Ausschluß der ordentlichen Kündigung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei tariflichem Ausschluß der ordentlichen Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unkündbarkeit nicht immer wirksam

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 10
  • ZIP 1998, 1119
  • NZA 1998, 771
  • NJ 1998, 611
  • BB 1998, 487
  • BB 1999, 1330
  • DB 1998, 1035
  • DB 1998, 423
  • JR 1998, 395
 
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Wird zitiert von ... (267)

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Ausnahmsweise sei aber eine außerordentliche Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zulässig, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen sei und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel, ggf durch Umorganisation seines Betriebs, nicht weiter beschäftigen könne (Hinweis auf Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5.2.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 = AP Nr. 143 zu § 626 Bürgerliches Gesetzbuch ) .

    (1) Wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat, ist nach der Rechtsprechung des BAG entsprechend § 626 BGB die außerordentliche Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers aus betriebsbedingten Gründen ausnahmsweise unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zulässig, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel nicht weiter beschäftigen kann (BAG Urteil vom 5.2.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 - Juris RdNr 21 ff) .

    (3) Zwar ist auch bei der nur ausnahmsweise zulässigen außerordentlichen Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer der Arbeitgeber zu einer sozialen Auswahl entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG verpflichtet (BAG Urteil vom 5.2.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 - Juris RdNr 24; Mauer/Schüßler, BB 2001, 466, 468) .

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber in diesem Sinne unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter zahlen müsste, obwohl er zB wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft überhaupt keine Verwendung mehr hätte (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 140) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Verwendet ein Tarifvertrag den Begriff des wichtigen Grundes, ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen in seiner allgemeingültigen Bedeutung iSd. § 626 BGB gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollen (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2).

    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch seine eigene ersetzen (st. Rspr. des Senats 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 = EzA BGB § 626 nF Nr. 49; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).

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