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   BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71   

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BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71 (https://dejure.org/1972,906)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1972 - 2 AZR 285/71 (https://dejure.org/1972,906)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 (https://dejure.org/1972,906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 360
  • BB 1972, 1370
  • DB 1972, 2071
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 301/61

    Kündigung aus verwerflichen Motiven als Verstoß gegen § 138 BGB

    Auszug aus BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71
    Das Landesarbeitsgericht geht zutreffend davon aus, daß auch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Sittenverstoßes nichtig sein könne, und zwar dann, wenn in ihr ein dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden gröblich widersprechendes Gesamtverhaltcn zum Ausdruck gelangt, insbesondere wenn sie auf einem ausgesprochen" verwerflichen Motiv beruht (BAG 12, 60 ff, = AP Nr, 22 zu § 138 BGB), Mit nicht ausreichenden Erwägungen verneint es jedoch einen solchen Sittenverstoß der kündigenden Beklagten zu 1), Ob ein Sittenverstoß vorliegt, ist in der Revisionsinstanz voll nachprüfbar (Stein-Jonas, ZPO, 19° Aufl, , § 59-9 III B ad Anm, 89 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des RG), 12.
  • BAG, 18.02.1967 - 2 AZR 114/66

    Vereinbarung eines Eingreifens des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei

    Auszug aus BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71
    aa) Ohne Rechtsirrtum hat es das Landesarbeitsgericht insoweit allerdings abgelehnt, die Rechtswirksamkeit der Kündigung nach den Forschriften des Kündigungsschutzgesetzes zu beurteilen Durch Parteivereinbarung kann der allgemeine Kündigungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes freilich unbedenklich auch schon für Arbeitsverhältnisse, die noch keine sechs Monate bestanden haben, eingeführt werden Eine solche Vereinbarung kann, je nach den Umständen des Falles, UoUo stillschweigend in der Einräumung einer Dauerstellung zu finden sein (BAG 19, 263 ff = AP Fr 81 zu § 1 KSchG) Hier hat das Landesarbeitsgericht sämtliche für den Kläger günstigen bzw» von ihm angeführten Umstände - Angebot der Stellung in der "Rheinische Post", Wohnungsüberlassung, Probezeitklausel des Vertrages - unter den danach maßTlichen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft.
  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71
    Aus den zuletzt genannten Gründen kann der Kläger auch nicht mit dem Anspruch auf höhere Urlaubsabgeltung durchdringen o Mit der Revision erstrebt der Kläger allerdings eine höhere Urlaubsabgeltung noch mit Rücksicht auf die Überstundenvergütungc Ein Anspruch dieser Art ist bisher in den Tatsacheninstanzen, wie schon die Bezifferung des Klageantrags erweist, nicht geltend gemacht worden0 Er könnte also nur im Wege der Klageerweiterung in das Verfahren eingeführt werden; dies ist in der Revisionsinstanz nicht möglich (BAG AP Uro 17 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG 18, 8 ff0 = AP Ur0 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag)= Abgesehen davon hat der Kläger, wie oben dargelegt, keinen Anspruch auf überstundenvergütungo 5o Im übrigen ist die Revision begründete a) Das gilt zunächst für den Anspruch auf Schmerzensgelde Das Landesarbeitsgericht hält diesen Anspruch gemäß § 656 RVO für ausgeschlossen, weil die Beklagten nur mit bewußter Fahrlässigkeit, nicht jedoch vorsätzlich den Arbeitsunfall des Klägers herbeigeführt hätten Dies ist schon des halb nicht haltbar, weil das Landesarbeitsgericht bei der Prüfung der Schuldfrage nicht den gesamten Tatsachenstoff erschöpfend gewürdigt hat Die Revision rügt hier zu Rocht als Verstoß gegen § 286 ZPO, das Landesarbeitsgericht habe seine Feststellung über das Fehlen der vorsätzlichen Verursachung getroffen, ohne auf folgende vom Kläger behauptetc Äußerung des Beklagten zu 2) einzugehen; "Es sei ihm gleich gültig, ob der Kläger beim Hinaufklettern auf den Wagen ver unglücke oder nichto" .
  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71
    Diese Regelung hat nicht ohne weiteres ihre Rechtsgrundlage durch die spätere unter Nr» 1 behandelte Vertragsänderung verloren; denn nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hat sich die Höhe der GesamtZuwendungen an den Kläger danach jedenfalls nicht gemindert» Die vorliegende Pauschalvereinbarung ist auch arbeitszeitrechtlich nicht zu beanstanden» Sie trifft zwar keine rechnerische Unterscheidung zwischen dem auf die gesetzliche Arbeitszeit einer- und dem auf die Mehrarbeitszoit andererseits entfallenden Entgelt; es ist daher nicht möglich nachzuprüfen, ob ein angemessener Mehrarbeitszuschlag (§ 15 AZO) vereinbart worden ist» Das Bundesarbeitsgericht hat gleich wohl in ständiger Rechtsprechung Pauschalvereinbarungen der vorliegenden Art als rechtswirksam angesehen (BAG 2, 277 ff» = AP Nr» 1 zu § 15 AZO; BAG 17, 41 ffo = AP Nr» 1 zu § 1 AZO; vgl» auch BAG AP Nr» 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung)» Der Senat hält jedenfalls für den vorliegenden Fall, in dem das Arbeitsverhältnis bisher nur während einer sehr geringen Zeit tatsächlich in Funktion gesetzt war, trotz der in der Literatur teilweise geäußerten Bedenken (insbesondere Herschel in der Anmerkung zu AP Nr» 1 zu § 15 AZO und Kerger in Recht der Arbeit 1971, 275 ff<=) an dem bisherigen Standpunkt des Bundesarbeitsgerichts fest».
  • BAG, 16.01.1965 - 5 AZR 154/64

    Angestellter in leitender Stellung - Mehrarbeit - Angestellte ohne regelmäßige

    Auszug aus BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71
    Diese Regelung hat nicht ohne weiteres ihre Rechtsgrundlage durch die spätere unter Nr» 1 behandelte Vertragsänderung verloren; denn nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hat sich die Höhe der GesamtZuwendungen an den Kläger danach jedenfalls nicht gemindert» Die vorliegende Pauschalvereinbarung ist auch arbeitszeitrechtlich nicht zu beanstanden» Sie trifft zwar keine rechnerische Unterscheidung zwischen dem auf die gesetzliche Arbeitszeit einer- und dem auf die Mehrarbeitszoit andererseits entfallenden Entgelt; es ist daher nicht möglich nachzuprüfen, ob ein angemessener Mehrarbeitszuschlag (§ 15 AZO) vereinbart worden ist» Das Bundesarbeitsgericht hat gleich wohl in ständiger Rechtsprechung Pauschalvereinbarungen der vorliegenden Art als rechtswirksam angesehen (BAG 2, 277 ff» = AP Nr» 1 zu § 15 AZO; BAG 17, 41 ffo = AP Nr» 1 zu § 1 AZO; vgl» auch BAG AP Nr» 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung)» Der Senat hält jedenfalls für den vorliegenden Fall, in dem das Arbeitsverhältnis bisher nur während einer sehr geringen Zeit tatsächlich in Funktion gesetzt war, trotz der in der Literatur teilweise geäußerten Bedenken (insbesondere Herschel in der Anmerkung zu AP Nr» 1 zu § 15 AZO und Kerger in Recht der Arbeit 1971, 275 ff<=) an dem bisherigen Standpunkt des Bundesarbeitsgerichts fest».
  • LAG Düsseldorf, 13.04.1971 - 11 Sa 959/70
    Auszug aus BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71
    Io Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15 April 1971 - 11 Sa 959/70 - aufgehoben, soweit es über den Peststellungssntrag, die Zahlungsansprüche in Höhe von 8o265,- DH nebst Zinsen (Vermögensschaden von 765,- DH und Schmerzensgeld von 7500,- DH) und die Kosten entschieden hato In diesem Umfang wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die gesamten Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwicseru 20 Im übrigen wird die Revision des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Abweichende Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers, etwa einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber, sind dagegen zulässig (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B I 4 b aa der Gründe, BAGE 115, 92; 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - zu 5 b aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das gilt umso mehr, wenn der Arbeitgeber die Umstände, die zu der Arbeitsunfähigkeit geführt haben, zu vertreten oder er ein Unfallrisiko gar billigend in Kauf genommen hat (vgl. BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 -; APS/Dörner/Vossen 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 174; KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 296; Lepke Kündigung bei Krankheit 14. Aufl. Rn. 212) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Zulässig sind dagegen zu Gunsten des Arbeitnehmers abweichende Regelungen, etwa - einzelvertragliche oder kollektivrechtliche - Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (vgl. BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - zu 5 b aa der Gründe mwN) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber (vgl. BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - Rn. 34, BAGE 115, 92; 28. Februar 1990 - 2 AZR 425/89 - zu II 1 f der Gründe, BAGE 64, 209) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    So kann beispielsweise Sittenwidrigkeit vorliegen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung auf einen Arbeitsunfall des Arbeitnehmers stützt, den der Arbeitgeber bedingt vorsätzlich herbeigeführt hat (BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Nr. 24; Lettl NZA-RR 2004, 60).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

    Während ein vom Arbeitgeber vorsätzlich herbeigeführter Unfall des Arbeitnehmers mit nachfolgender Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung des Arbeitgebers wegen der Arbeitsunfähigkeit in der Regel nicht rechtfertigen dürfte (vgl. BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - AP KSchG 1969 Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Nr. 24) , verstößt eine vom Arbeitgeber während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses erklärte Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers regelmäßig nicht gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) oder den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) , wenn den Arbeitgeber kein oder nur ein geringes Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers trifft und nicht feststeht, ob und gegebenenfalls wann der Arbeitnehmer die ihm obliegende Tätigkeit wieder ausüben kann.
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

    Das hat der Senat mehrfach entschieden (BAG 18. Februar 1967 - 2 AZR 114/66 - BAGE 19, 263; 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Nr. 24).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Zwar können die Arbeitsvertragsparteien eine zeitliche Vorverlagerung des allgemeinen Kündigungsschutzes vereinbaren und eine solche Vereinbarung kann auch stillschweigend erfolgen (Senatsurteil vom 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 102).
  • LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06

    Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen seines Restmandats im Falle der

    Das Restmandat ist funktional bezogen auf alle mit der Stilllegung im Zusammenhang stehenden betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte und die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben, die sich daraus ergeben, dass trotz tatsächlicher Stilllegung des Betriebes noch nicht alle Arbeitsverhältnisse rechtlich beendet sind und einzelne Arbeitnehmer mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden (BAG vom 23.11.1988 - 7 AZR 121/88 - BAGE 60, 192; BAG vom 14.10.1982 - 2 AZR 568/80 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 1).
  • LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09

    Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den

    Danach sind bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ausschließlich soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 24.3.1983 - 2 AZR 21/82 -, AP Nr. 1 zu KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08

    Treuwidrigkeit einer Kündigung sieben Stunden vor Ablauf der Wartezeit nach § 1

    Denn der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann durch Parteivereinbarung auch schon für Arbeitsverhältnisse, die noch nicht sechs Monate bestanden haben, durch Parteivereinbarung eingeführt werden (BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - DB 1972, 2071 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93

    Sozialplan: Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Leistungen

  • LAG Hamburg, 31.10.2001 - 8 Sa 72/01

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - konzerndimensionaler

  • LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00

    Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl

  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2013 - 8 Sa 51/13

    Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb durch Vereinbarung

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