Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 22.18, 2 B 22.18 (2 C 38.18)   

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https://dejure.org/2018,40851
BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 22.18, 2 B 22.18 (2 C 38.18) (https://dejure.org/2018,40851)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2018 - 2 B 22.18, 2 B 22.18 (2 C 38.18) (https://dejure.org/2018,40851)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2018 - 2 B 22.18, 2 B 22.18 (2 C 38.18) (https://dejure.org/2018,40851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erstattung von Ausbildungskosten der Bundeswehr; Zulassung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Verpflichtung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zur Erstattung von Ausbildungskosten nach vorzeitiger Beendigung seines Berufssoldatenverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 22.18
    Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 22 und Urteile vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 4 sowie vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - BVerwGE 158, 364) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, in welchem Umfang anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach vorzeitiger Beendigung des Berufssoldatenverhältnisses zur Erstattung von Ausbildungskosten (hier: Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier) herangezogen werden dürfen.
  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13

    Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 22.18
    Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 22 und Urteile vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 4 sowie vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - BVerwGE 158, 364) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, in welchem Umfang anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach vorzeitiger Beendigung des Berufssoldatenverhältnisses zur Erstattung von Ausbildungskosten (hier: Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier) herangezogen werden dürfen.
  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 22.18
    Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 22 und Urteile vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 4 sowie vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - BVerwGE 158, 364) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, in welchem Umfang anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach vorzeitiger Beendigung des Berufssoldatenverhältnisses zur Erstattung von Ausbildungskosten (hier: Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier) herangezogen werden dürfen.
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32745
VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2018,32745)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.10.2018 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2018,32745)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2018,32745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18
    Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14, 1 BvL12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr die Unvereinbarkeit diverser Vorschriften des Bewertungsgesetzes mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt.
  • BFH, 22.10.2014 - II R 16/13

    Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der

    Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18
    Mit Beschluss vom 22.10.2014 - II R 16/13 - hat der Bundesfinanzhof (BFH) Vorschriften über die Einheitsbewertung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt.
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18
    So hat das BVerwG im Urteil vom 29.01.2003 - 9 C 3/02 -, BVerwGE 117, 345 ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18
    Mittlerweile hat zwar das OVG Lüneburg mit Urteil vom 20.06.2018 - 9 LB 124/17 - entschieden, dass eine kommunale Zweitwohnungssteuer auch in Ansehung des besagten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 nach der Jahresrohmiete iSd§ 79 BewG, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964 festgestellt oder geschätzt wurde und entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttokaltmiete) nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet auf den Stand im Monat Januar 1995 und sodann entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettokaltmiete) nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland auf den Stand im September des Vorjahres des Erhebungsjahres hochgerechnet wird, bemessen werden könne, jedoch räumt dieses Urteil nach Auffassung der Kammer die begründeten Zweifel nicht aus, weil sich das OVG Lüneburg wenig intensiv und detailliert gerade mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Jahresrohmiete und den sich aus der fehlenden Anpassung der zugrunde liegenden Mietspiegel und des daraus resultierenden Verstoßes gegen Art. 3 GG auseinandersetzt.
  • BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02

    Gleichbehandlung der uneingeschränkten Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon mit Beschluss vom 22.10.2002 - 9 B 51.02 - ausgeführt, dass § 79 BewG im Falle der Bezugnahme in einer Satzung über die Zweitwohnungssteuer nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht zu überprüfen ist.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist weder dadurch entfallen, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer (BVerfGE 148, 147) mit einer Neuregelung der von der Zweitwohnungsteuersatzung in Bezug genommenen Normen der Einheitsbewertung, speziell der Jahresrohmiete, zu rechnen ist, noch dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht darin eine Fortgeltungsanordnung jener Normen ausgesprochen hat (vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - 2 B 22/18 -, - 2 B 23/18 -, juris, jeweils Rn. 29; vom 8. Oktober 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 19; a.A. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, ZKF 2018, S. 211 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsteuerurteil auch Wertverzerrungen bei der Bestimmung der Jahresrohmiete nach § 79 BewG als verfassungswidrig beanstandet (vgl. BVerfGE 148, 147 ; insoweit unzutreffend Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, ZKF 2018, S. 211 ; dazu kritisch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 2 B 22/18 -, juris, Rn. 27).

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18   

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https://dejure.org/2018,8441
OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2018,8441)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2018 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2018,8441)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2018,8441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 BPolLV § 16
    Aufstieg; Polizeibeamter; Auswahlverfahren; Leistungsgrundsatz; Beurteilungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Es sei dem Antragsteller nicht zuzumuten, sich "sehenden Auges" einem Auswahlverfahren zu stellen, das erkennbar rechtswidrig sei, was bei einer Nichtberücksichtigung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen bei der Auswahl gegeben sei (unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschl. v. 11. Dezember 2017 - 1 B 1394/17 -, juris Rn. 7ff. und Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris Rn. 16).

    12 Allerdings spricht auch nach Auffassung des Senats (vgl. schon den vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13, juris) viel dafür, dass die aktuellen dienstlichen Beurteilungen im Auswahlverfahren ausgewertet werden müssen.

    Der Senat folgt - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 - und 20. März 2017 - 2 B 40/17 -, jeweils juris) der Festsetzung durch das Verwaltungsgericht, gegen die sich die Beteiligten nicht gewandt haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 1 B 1139/17

    Zulassung eines Bewerbers zum Auswahlverfahren für die Zulassung zum verkürzten

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Hinsichtlich des ersten Streitgegenstands nahm es im Wesentlichen Bezug auf die Begründung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2017 - 1 B 1139/17 - (juris) und schloss sich dieser an.

    Dies war aber ausdrücklich nicht der Fall, weil die Entscheidung (offenbar unveröffentlicht) nicht vorlag (OVG NW, Beschl. v. 5. Oktober 2017 a. a. O. Rn. 17).

  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).

    Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.; Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris).

  • BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).

    Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.; Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 1 B 1394/17

    Aufstiegsverfahren für den gehobenen Polizeidienst; Gestaltung des gestuften

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Es sei dem Antragsteller nicht zuzumuten, sich "sehenden Auges" einem Auswahlverfahren zu stellen, das erkennbar rechtswidrig sei, was bei einer Nichtberücksichtigung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen bei der Auswahl gegeben sei (unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschl. v. 11. Dezember 2017 - 1 B 1394/17 -, juris Rn. 7ff. und Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2017 - 2 B 11166/17

    Bewerbung auf eine Polizeikommissarstelle - hier: Ausbringung von Planstellen und

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Dies sei in der Rechtsprechung (etwa OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4. Juli 2017 - 2 B 11166/17 -, juris; VG Ansbach, Beschl. v. 4. September 2017 - AN 11 E 17.1738 sowie VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 21. August 2017 - 4 L 6699/17 -, im Verfahren in Kopie vorgelegt) anerkannt worden.
  • BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94

    Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).
  • BVerwG, 26.07.1993 - 1 WB 37.93

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Unterlassen einer Maßnahme im

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Vorbeugender Eilrechtsschutz kommt grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008, - 1 WDS - VR 8/08 -, juris; Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 WB 58/95 -, juris; Beschl. v. 22. März 1994 - 1 WB 17.94 -, juris; Beschl. v. 26. Juli 1993 - 1 WB 37.93 -, juris; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.03.2017 - 2 B 40/17

    Beamter; Polizei; erleichterter Aufstieg; Mindestdienstzeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    Der Senat folgt - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 - und 20. März 2017 - 2 B 40/17 -, jeweils juris) der Festsetzung durch das Verwaltungsgericht, gegen die sich die Beteiligten nicht gewandt haben.
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 2 B 205/12

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Versetzung/Umsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
    10 Das Verwaltungsgericht ist zunächst im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (etwa Beschl. v. 10. Juli 2012 - 2 B 205/12 -, juris) davon ausgegangen, dass vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz nur ganz ausnahmsweise erfolgen kann.
  • OVG Sachsen, 27.04.2011 - 4 B 290/10

    Eingemeindung, Prozessführungszeugnis, Beteiligtenfälligkeit, vorbeugender

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 10.04.2019 - 2 B 22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8791
VG Osnabrück, 10.04.2019 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2019,8791)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 10.04.2019 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2019,8791)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 10. April 2019 - 2 B 22/18 (https://dejure.org/2019,8791)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen Windpark in Glandorf erfolglos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen Windpark in Glandorf erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Osnabrück, 10.04.2019 - 2 B 2/19

    Eilanträge gegen Windpark in Glandorf erfolglos

    Auszug aus VG Osnabrück, 10.04.2019 - 2 B 22/18
    Die Beschlüsse (2 B 22/18 und 2 B 2/19) sind noch nicht rechtskräftig und können binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
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