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   BVerwG, 31.05.2010 - 2 B 30.10   

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https://dejure.org/2010,24224
BVerwG, 31.05.2010 - 2 B 30.10 (https://dejure.org/2010,24224)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 (https://dejure.org/2010,24224)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 (https://dejure.org/2010,24224)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 27 BBG
    Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde aufgrund einer Abordnung zu einer anderen Dienststelle durch die Nichtbewährung auf dem bekleideten Beförderungsdienstposten

  • rewis.io

    Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14

    Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen

    Ebenso kann die Abordnung wieder aufgehoben werden, wenn das dienstliche Bedürfnis weggefallen ist; ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 -, Juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 28.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13

    An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter

    Ebenso kann die Abordnung wieder aufgehoben werden, wenn das dienstliche Bedürfnis weggefallen ist; ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 -, Juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 26.16

    Anforderungen an den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 29.04.2014 - NC 2 B 509/13

    Zahnmedizin, Beurlaubung im ersten Fachsemester, Belegung im ersten Fachsemester,

    Dem Antragsteller ist zwar zuzugestehen, dass für seine Auffassung die Bestimmung § 49 Satz 4 Nr. 2 ZÄAppO herangezogen werden kann, wonach bei der Prüfung in Zahnerhaltungskunde u.a. auch Kenntnisse der Parodontologie theoretisch und praktisch nachzuweisen sind (anders der Senatsbeschluss vom 5. September 2011 - NC 2 B 30/10 -, juris Rn. 8, der die Parodontologie als eigenes Fach bezeichnet).
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