Rechtsprechung
BVerwG, 31.05.2010 - 2 B 30.10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 2 GG, § 27 BBG
Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz - Wolters Kluwer
Beschwerde aufgrund einer Abordnung zu einer anderen Dienststelle durch die Nichtbewährung auf dem bekleideten Beförderungsdienstposten
- rewis.io
Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz
- ra.de
- rewis.io
Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz
- datenbank.nwb.de
Aufhebung einer Abordnung wegen Wegfall des dienstlichen Bedürfnisses; Rechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 18.02.2005 - 1 A 2312/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2010 - 2 L 191/05
- BVerwG, 31.05.2010 - 2 B 30.10
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14
Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen …
Ebenso kann die Abordnung wieder aufgehoben werden, wenn das dienstliche Bedürfnis weggefallen ist; ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 -, Juris). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 28.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …
Ebenso kann die Abordnung wieder aufgehoben werden, wenn das dienstliche Bedürfnis weggefallen ist; ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 -, Juris). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 26.16
Anforderungen an den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4). - OVG Sachsen, 29.04.2014 - NC 2 B 509/13
Zahnmedizin, Beurlaubung im ersten Fachsemester, Belegung im ersten Fachsemester, …
Dem Antragsteller ist zwar zuzugestehen, dass für seine Auffassung die Bestimmung § 49 Satz 4 Nr. 2 ZÄAppO herangezogen werden kann, wonach bei der Prüfung in Zahnerhaltungskunde u.a. auch Kenntnisse der Parodontologie theoretisch und praktisch nachzuweisen sind (anders der Senatsbeschluss vom 5. September 2011 - NC 2 B 30/10 -, juris Rn. 8, der die Parodontologie als eigenes Fach bezeichnet).