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   ArbG Lüneburg, 05.04.2023 - 2 BV 6/22   

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https://dejure.org/2023,6779
ArbG Lüneburg, 05.04.2023 - 2 BV 6/22 (https://dejure.org/2023,6779)
ArbG Lüneburg, Entscheidung vom 05.04.2023 - 2 BV 6/22 (https://dejure.org/2023,6779)
ArbG Lüneburg, Entscheidung vom 05. April 2023 - 2 BV 6/22 (https://dejure.org/2023,6779)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden des Amazon Logistikzentrums Winsen/ Luhe ersetzt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Amazon obsiegt im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden des Amazon ...

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsvorsitzender bei Amazon wegen Arbeitszeitbetrug gekündigt

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung gegen Betriebsrat wegen Arbeitszeitbetruges bei Amazon wirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23

    Arbeitszeitdokumentation; Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied;

    Die Beschwerden des Beteiligten zu 2 und des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 05.04.2023 (2 BV 6/22) werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 05.04.2023 (2 BV 6/22) abzuändern und den Antrag der Arbeitgeberin zurückzuweisen.

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   ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22   

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https://dejure.org/2023,30180
ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22 (https://dejure.org/2023,30180)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 16.06.2023 - 2 BV 6/22 (https://dejure.org/2023,30180)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 16. Juni 2023 - 2 BV 6/22 (https://dejure.org/2023,30180)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 238/20

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Die Kündigung kann vielmehr auch noch nach Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung erklärt wird (BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 238/20 - Rn. 14, juris, mwN).

    Die nachfolgenden Zustimmungsersetzungsverfahren erledigen sich dementsprechend nicht gleichsam durch die Zustimmungsersetzung in einem vorangehenden Verfahren, wenn - wie hier - jeweils eigenständige Kündigungssachverhalte streitgegenständlich sind (vgl. hierzu für den Fall einer ohne Zustimmung des Betriebsrats während eines laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ausgesprochenen Kündigung: BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 238/20 - Rn. 15, juris; für unterschiedliche Kündigungsgründe als Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens: BAG 16. November 2017 - 2 AZR 14/17 - Rn. 51, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - 5 Ta 52/19

    Vergleichsmehrwert - vergleichsweise miterledigtes Verfahren

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Wie in der Verfügung vom 24. Mai 2023 dargelegt, führen vergleichsweise miterledigte, anderweitig rechtshängige Gegenstände grundsätzlich nur dann zu einem Vergleichsmehrwert, wenn sie bei gedachter Geltendmachung in einem Verfahren zu einer Werterhöhung führen würden (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2019 - 5 Ta 52/19 - Leitsatz und Rn. 7, mwN).

    Findet keine Verschiebung statt, besteht wirtschaftliche Identität gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2019 - 5 Ta 52/19 - Rn. 8 ff.).

  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Die nachfolgenden Zustimmungsersetzungsverfahren erledigen sich dementsprechend nicht gleichsam durch die Zustimmungsersetzung in einem vorangehenden Verfahren, wenn - wie hier - jeweils eigenständige Kündigungssachverhalte streitgegenständlich sind (vgl. hierzu für den Fall einer ohne Zustimmung des Betriebsrats während eines laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ausgesprochenen Kündigung: BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 238/20 - Rn. 15, juris; für unterschiedliche Kündigungsgründe als Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens: BAG 16. November 2017 - 2 AZR 14/17 - Rn. 51, juris).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Zuzugeben ist nur, dass im Falle einer entweder nicht gerichtlich angegriffenen oder ggf. in einem Kündigungsschutzverfahren in ihrer Wirksamkeit (rechtskräftig) bestätigten außerordentlichen Kündigung aufgrund der damit einhergehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwaige Kündigungsschutzanträge bezüglich nachfolgender Kündigungen nach der Streitgegenstandslehre des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 12, juris; BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 20, juris) keinen Erfolg mehr hätten.
  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Zuzugeben ist nur, dass im Falle einer entweder nicht gerichtlich angegriffenen oder ggf. in einem Kündigungsschutzverfahren in ihrer Wirksamkeit (rechtskräftig) bestätigten außerordentlichen Kündigung aufgrund der damit einhergehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwaige Kündigungsschutzanträge bezüglich nachfolgender Kündigungen nach der Streitgegenstandslehre des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 12, juris; BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 20, juris) keinen Erfolg mehr hätten.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 5 Ta 168/14

    Mehrere Kündigungen in einer Rechtssache - Streitwert

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Die in dem von Seiten der Beteiligten zu 1 im Schriftsatz vom 2. Juni 2023 zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1984 (2 AZR 754/79 (B)) dargelegten Erwägungen entsprechen insofern nicht den Grundsätzen, welche die für Streitwertsachen zuständige 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. November 2014 - 5 Ta 168/14 - Leitsatz 1 und Rn. 15 sowie LAG Baden-Württemberg 2. September 2016 - 5 Ta 101/16 - Rn. 22), wie sie im einheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung von 2018 unter Ziffer 21.3 für die streitwertrechtliche Behandlung mehrerer aufeinanderfolgender Kündigungen mit unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten niedergelegt ist und ebenso vorliegend als sachgerecht zugrundegelegt wird.
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Die in dem von Seiten der Beteiligten zu 1 im Schriftsatz vom 2. Juni 2023 zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1984 (2 AZR 754/79 (B)) dargelegten Erwägungen entsprechen insofern nicht den Grundsätzen, welche die für Streitwertsachen zuständige 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. November 2014 - 5 Ta 168/14 - Leitsatz 1 und Rn. 15 sowie LAG Baden-Württemberg 2. September 2016 - 5 Ta 101/16 - Rn. 22), wie sie im einheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung von 2018 unter Ziffer 21.3 für die streitwertrechtliche Behandlung mehrerer aufeinanderfolgender Kündigungen mit unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten niedergelegt ist und ebenso vorliegend als sachgerecht zugrundegelegt wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2016 - 5 Ta 101/16

    Streitwert - Kündigung - Auflösungsvergleich

    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Die in dem von Seiten der Beteiligten zu 1 im Schriftsatz vom 2. Juni 2023 zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1984 (2 AZR 754/79 (B)) dargelegten Erwägungen entsprechen insofern nicht den Grundsätzen, welche die für Streitwertsachen zuständige 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. November 2014 - 5 Ta 168/14 - Leitsatz 1 und Rn. 15 sowie LAG Baden-Württemberg 2. September 2016 - 5 Ta 101/16 - Rn. 22), wie sie im einheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung von 2018 unter Ziffer 21.3 für die streitwertrechtliche Behandlung mehrerer aufeinanderfolgender Kündigungen mit unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten niedergelegt ist und ebenso vorliegend als sachgerecht zugrundegelegt wird.
  • ArbG Solingen, 23.03.2023 - 1 Ca 5/23
    Auszug aus ArbG Mannheim, 16.06.2023 - 2 BV 6/22
    Als Vergleichsmehrwert wird unter Bezugnahme auf die diesbezügliche Anhörung vom 24. Mai 2023 nunmehr der von Seiten des Beteiligten zu 3 mit Schriftsatz vom 24. Mai 2023 beantragte Wert in Höhe von zwei weiteren Quartalsverdiensten für die miterledigten Verfahren 1 Ca 5/23 und 8 Ca 5/23 berücksichtigt.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2023 - 5 Ta 72/23

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin (Beteiligte zu Ziffer 1) wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 16. Juni 2023 - 2 BV 6/22 - wie folgt abgeändert:.
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ArbG Rheine, 04.04.2022 - 2 BV 6/22 (https://dejure.org/2022,7489)
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