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   BVerfG, 22.11.2006 - 2 BvQ 64/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14867
BVerfG, 22.11.2006 - 2 BvQ 64/06 (https://dejure.org/2006,14867)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2006 - 2 BvQ 64/06 (https://dejure.org/2006,14867)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2006 - 2 BvQ 64/06 (https://dejure.org/2006,14867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebung eines Ausländers mangels Sicherung des Lebensunterhalts seiner Ehefrau

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2006 - 2 BvQ 64/06
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2006 - 2 BvQ 64/06
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Das Bundesverfassungsgericht untersagte im Wege der einstweiligen Anordnung der Ausländerbehörde, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde die angedrohte Abschiebung zu vollziehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2006 - 2 BvQ 64/06 -).
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