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   BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96   

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https://dejure.org/2001,2362
BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96 (https://dejure.org/2001,2362)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96 (https://dejure.org/2001,2362)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 2 BvR 1319/96 (https://dejure.org/2001,2362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorabentscheidung des EuGH zur Ausdehnung von Urheberrechtschutz auf EU-Ausländer im Hinblick auf die Kompetenzen des Gerichtshofs nicht zu beanstanden - keine verfassungswidrige Rückwirkung bei Anpassung eines Gesetzes an europarechtlich vorgegebene, bestehende ...

  • Telemedicus

    Urheberrechtliche Gleichstellung von EU-Ausländern

  • Telemedicus

    Urheberrechtliche Gleichstellung von EU-Ausländern

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Beatles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 120 Abs. 2
    Urheberrechtsschutz für Titel der Beatles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2323
  • GRUR 2001, 499
  • GRUR Int. 2001, 768
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Zur Begründung verweisen die angegriffenen Entscheidungen im Wesentlichen auf Art. 6 Abs. 1 EGV, der eine Ausdehnung des in § 125 Abs. 1 UrhG für Deutsche vorgesehenen Schutzes auf EU-Ausländer fordere; diese Anwendung des Art. 6 Abs. 1 EGV im Bereich des Urheberrechts beruhe auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, verbundene Rechtssache C - 92/92 und C - 326/92 - Phil Collins u. a. - Slg. 1993, I-5171) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 125, 382).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Europäische Gerichtshof mit dieser Auslegung des EG-Vertrages seine rechtswahrende Aufgabe überschritten hätte (dazu auch BGHZ 125, 382 [390 ff.]).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Soweit mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung von Grundrechten durch die angegriffenen Entscheidungen gerügt wird, sind diese in den für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Teilen durch eine - nicht im Ausgangsverfahren ergangene - Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorgeprägt; es ist nicht erkennbar, dass durch diese Vorabentscheidung der vom Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 89, 155 [174 f.]; 102, 147 [161 ff.]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs hält sich im Rahmen des durch das Zustimmungsgesetz zum EG-Vertrag abgesteckten Integrationsprogramms; ebenso wenig überschreitet das Zustimmungsgesetz zum EG-Vertrag, das dieses Ergebnis wie die Methode der Rechtsfindung des Gerichtshofs deckt, die rechtsstaatlichen Grenzen, die einer Übertragung von Hoheitsrechten nach Art. 23, 24 GG von Verfassungs wegen gesetzt sind (vgl. BVerfGE 75, 223 [240]).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Soweit mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung von Grundrechten durch die angegriffenen Entscheidungen gerügt wird, sind diese in den für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Teilen durch eine - nicht im Ausgangsverfahren ergangene - Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorgeprägt; es ist nicht erkennbar, dass durch diese Vorabentscheidung der vom Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 89, 155 [174 f.]; 102, 147 [161 ff.]).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    Zur Begründung verweisen die angegriffenen Entscheidungen im Wesentlichen auf Art. 6 Abs. 1 EGV, der eine Ausdehnung des in § 125 Abs. 1 UrhG für Deutsche vorgesehenen Schutzes auf EU-Ausländer fordere; diese Anwendung des Art. 6 Abs. 1 EGV im Bereich des Urheberrechts beruhe auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, verbundene Rechtssache C - 92/92 und C - 326/92 - Phil Collins u. a. - Slg. 1993, I-5171) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 125, 382).
  • OLG Frankfurt, 28.02.1995 - 11 U 64/94

    Yellow Submarine

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Z. GmbH ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rüdiger Zuck und Koll., Robert-Koch-Straße 2, 70563 Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1996 - I ZR 79/95 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 1995 - 11 U 64/94 -, c) das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 1994 - 2/3 O 412/93 - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Sommer, Broß, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 15. Februar 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 27/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

    Weil eine nichtige Regelung keine für die Klägerinnen günstige Rechtsposition begründen kann, kann deren rückwirkende Anpassung an die Vorgaben des vorrangigen Gesetzesrechts keine rückwirkende Änderung der Rechtslage bewirken (zur Anpassung des nationalen Rechts an die europarechtlich vorgegebene, bereits bestehende Rechtslage vgl BVerfG Beschluss vom 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 - NJW 2001, 2323) .
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    An jeder Rückwirkung fehlt es aber bei Gesetzen, die nur eine bereits bestehende Rechtslage zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 -, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Der Neufassung einer Regelung, die lediglich die europarechtlich vorgegebene, bereits bestehende Rechtslage auch im deutschen Recht zum Ausdruck bringt, kann keine verfassungswidrige Rückwirkung zukommen (BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 201 - 2 BvR 1319/96 -, NJW 2001, 2323).
  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund des vom Antragsgegner zitierten Beschlusses der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2001 (2 BvR 1319/96 - NJW 2001, 2323).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept;

    An jeder Rückwirkung fehlt es aber bei Gesetzen, die nur eine bereits bestehende Rechtslage zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 -, zitiert nach juris).
  • OVG Brandenburg, 08.09.2004 - 2 B 112/04

    vorläufiger Rechtsschutz, Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgungseinrichtung,

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund des vom Antragsgegner zitierten Beschlusses der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2001 (2 BvR 1319/96 - NJW 2001, 2323).
  • OVG Sachsen, 02.11.2011 - 5 A 24/09

    Wasserversorgungsbeitrag, Nutzungsfaktor, Beitragsmaßstab, Industriegebiete,

    An jeder Rückwirkung fehlt es aber bei Gesetzen, die nur eine bereits bestehende Rechtslage zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 -, zitiert nach juris).
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