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   BVerfG, 12.06.2006 - 2 BvR 1395/05   

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https://dejure.org/2006,81541
BVerfG, 12.06.2006 - 2 BvR 1395/05 (https://dejure.org/2006,81541)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.2006 - 2 BvR 1395/05 (https://dejure.org/2006,81541)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 (https://dejure.org/2006,81541)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung

    Zur Begründung des angewandten Prüfungsmaßstabs verwies das Landgericht auf eine - vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05, juris) - Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle.

    Eine Prüfung, ob den §§ 20 f. NdsSOG, die die Behandlung festgehaltener Personen und die Dauer der Freiheitsbeschränkung regeln, Beachtung geschenkt wurde, ist nach diesem Wortlaut nicht ausgeschlossen (BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 47).

    Dabei wäre eine konkrete Analyse der vorgebrachten Beanstandungen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und Vermeidbarkeit vorzunehmen gewesen (vgl. BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 35; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 49).

  • BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 2824/18

    Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidung betreffend die

    Das trägt der Bedeutung der Freiheitsgrundrechte der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 GG nicht hinreichend Rechnung (vgl. BVerfGE 105, 239 m.w.N.; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 40 m.w.N.).
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