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   BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06   

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https://dejure.org/2006,23054
BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06 (https://dejure.org/2006,23054)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06 (https://dejure.org/2006,23054)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 BvR 2228/06 (https://dejure.org/2006,23054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Grenzen der Berufungszurückweisung gem § 313 Abs 2 S 1 StPO im Hinblick auf Anspruch des Rechtsmittelführers auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Überprüfungsmöglichkeit der Auslegung von § 313 Strafprozessordnung (StPO) durch das Bundesverfassungsgericht; Offensichtliche Unbegründetheit einer Berufung im Strafverfahren; Beachtlichkeit der Ankündigung neuer Beweisanträge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; - 69, 145 [148]; - 70, 288 [293]).

    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; - 60, 250 [252]; - 69, 145 [148]), sofern nicht Gründe des Prozessrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; - 69, 145 [148]; - 70, 288 [293]).

    Eine Gehörsverletzung kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist; grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte Vorbringen von Prozessbeteiligten berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; - 65, 293 [295 f.]; - 70, 288 [293]).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    Eine Gehörsverletzung kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist; grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte Vorbringen von Prozessbeteiligten berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; - 65, 293 [295 f.]; - 70, 288 [293]).

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; - 58, 353 [357]).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; - 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; - 60, 250 [252]; - 69, 145 [148]), sofern nicht Gründe des Prozessrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen.
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01

    Berücksichtigung neuer, im Rahmen der Berufungsbegründung angekündigter

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    Dies hat das Berufungsgericht - auch im Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt, wie ein Gegenschluss aus § 322 a Satz 3 StPO ergibt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 [2786]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 [44]; Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 73 [74]).
  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    Dies hat das Berufungsgericht - auch im Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt, wie ein Gegenschluss aus § 322 a Satz 3 StPO ergibt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 [2786]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 [44]; Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 73 [74]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; - 69, 145 [148]; - 70, 288 [293]).
  • VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch berufungsgerichtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    Dies hat das Berufungsgericht - auch im Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt, wie ein Gegenschluss aus § 322 a Satz 3 StPO ergibt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 [2786]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 [44]; Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 73 [74]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06
    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; - 60, 250 [252]; - 69, 145 [148]), sofern nicht Gründe des Prozessrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2017 - 2 Ws 308/17

    Rechtsmitteleinlegung im Strafverfahren: Gehörsrüge im Fall der Nichtannahme der

    Im Zuge dieses Nachverfahrens nach § 33a StPO obliegt es ausschließlich dem Berufungsgericht, auch nachzuprüfen, ob es seine eigene Entscheidung über die Nichtannahme nach § 313 Abs. 2 StPO ausreichend, d. h. unter Beachtung des Vorbringens des Angeklagten begründet hat (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Verwerfungsbeschluss: BVerfG NStZ 2002, 43; Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Unbeschadet dessen ist die Auslegung der Annahmevoraussetzungen des § 313 Abs. 2 Satz 1 StPO, die dem Beschluss des Landgerichts zugrunde liegt, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2228/06; Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05).
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