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   BVerfG, 23.05.2016 - 2 BvR 2477/15   

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https://dejure.org/2016,13213
BVerfG, 23.05.2016 - 2 BvR 2477/15 (https://dejure.org/2016,13213)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2016 - 2 BvR 2477/15 (https://dejure.org/2016,13213)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 2 BvR 2477/15 (https://dejure.org/2016,13213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde mangels einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Begründung unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 243 Abs 4 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde - hier: verfassungsrechtliche Bedenken bzgl Beruhensprüfung des BGH bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht gem § 243 Abs 4 S 1, S 2 StPO - jedoch unbeanstandete Alternativbegründung, wonach ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beruhensprüfung des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde - hier: verfassungsrechtliche Bedenken bzgl Beruhensprüfung des BGH bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht gem § 243 Abs 4 S 1, S 2 StPO - jedoch unbeanstandete Alternativbegründung, wonach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beruhensprüfung des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beruhensprüfung des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlerhafte Deal - und das Beruhen des Urteils hierauf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18

    Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Nach der insoweit von der herkömmlichen Dogmatik zum Beruhen (§ 337 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Niemöller NStZ 2015, 489, 490, 494) kann der Senat nicht ausschließen, dass der Schuldspruch auf der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 f.; vom 23. Mai 2016 - 2 BvR 2477/15).
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