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   OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20   

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OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20 (https://dejure.org/2022,31511)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.09.2022 - 2 C 121/20 (https://dejure.org/2022,31511)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 (https://dejure.org/2022,31511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    800 m²; Corona; Einzelhandel; Feststellung; nachträglich; Normenkontrolle; Supermarkt; Verkaufsfläche; Warenhaus; Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen Corona-Pandemie; nachträgliche Feststellung der Unwirksamkeit von § 5 Abs. ...

  • rechtsportal.de

    800 m²; Corona; Einzelhandel; Feststellung; nachträglich; Normenkontrolle; Supermarkt; Verkaufsfläche; Warenhaus; Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen Corona-Pandemie; nachträgliche Feststellung der Unwirksamkeit von § 5 Abs. ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    Zugleich beantragte die Antragstellerin auf der Grundlage von § 47 Abs. 6 VwGO die Außervollzugsetzung von § 5 Abs. 4 VO-CP im Wege einer einstweiligen Anordnung (2 B 122/20).

    Mit Beschluss vom 24.4.2020 - 2 B 122/20 - hat der Senat den Eilantrag der Antragstellerin mit der Begründung zurückgewiesen, die nach dem § 5 Abs. 4 Satz 1 VO-CP geltende Untersagung der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen Bekämpfung der Corona-Pandemie erweise sich bei summarischer Prüfung nicht als offensichtlich rechtswidrig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 2 B 122/20 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    [vgl. Beschluss des Senats vom 24.4.2020 - 2 B 122/20 - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Beteiligten] Für die Entscheidung, welcher Teil des nicht dem täglichen Bedarf dienenden Einzelhandels in einem ersten Lockerungsschritt wieder eröffnet wird, bedurfte es eines Abgrenzungskriteriums, das zu einer hinreichenden Eingrenzung führte und sich sachlich rechtfertigen ließ.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin sieht der Senat unverändert [vgl. den Beschluss des Senats vom 24.4.2020 - 2 B 122/20 -] auch keine Anhaltspunkte dafür, dass § 5 Abs. 5 letzter Absatz VO-CP schon deshalb nicht hinreichend bestimmt sein könnte, weil der Verordnungsgeber für den danach zu ermittelnden "Schwerpunkt des Sortiments" keine weiteren Kriterien gebildet hat.

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 19.4.2022 - 1 D 104/20 - m.w.Nw.; juris].

    [vgl. OVG Bremen, Urteil vom 19.4.2022 - 1 D 104/20 - m.w.N.; juris] Mit der Begrenzung der Verkaufsfläche von Warenhäusern konnte insbesondere vermieden werden, dass es im Zuge der Wiedereröffnung des ab Mitte März 2020 geschlossenen Einzelhandels zu Menschenansammlungen in den Geschäften und zu einer intensiven Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Fahrten zum Einkaufen kam.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris] lässt das Außerkrafttreten der Norm allein den - wie hier - zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.

    Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war [vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.9.1983, aaO.].

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [Vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98 m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte (dort: Festlegung von Schwellenwerten im Bereich öffentlicher Vergaben); vgl. des weiteren Beschluss des Senats vom 22.4.2020 - 1 B 128/20 -] Das ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.5.1989 - 1 BvR 35/86; juris] Dies kann gerade dann notwendig werden, um einer sonst nicht zu bewältigenden Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden, [vgl. BVerwG, Urteil vom 24.1.2019 - 3 C 7.17 -, …
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - und vom 17.4.2008 - 2 BvL 4/05 - und vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - zitiert nach juris] Die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung zweier vergleichbarerer Sachverhalte setzt voraus, dass mit der Ungleichbehandlung ein legitimes Ziel verfolgt wird.
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - und vom 17.4.2008 - 2 BvL 4/05 - und vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - zitiert nach juris] Die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung zweier vergleichbarerer Sachverhalte setzt voraus, dass mit der Ungleichbehandlung ein legitimes Ziel verfolgt wird.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - und vom 17.4.2008 - 2 BvL 4/05 - und vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - zitiert nach juris] Die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung zweier vergleichbarerer Sachverhalte setzt voraus, dass mit der Ungleichbehandlung ein legitimes Ziel verfolgt wird.
  • OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17

    Ausschluss von Gruppen aus Fraktionsfinanzierung eines Kreistags ist unzulässig

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [Vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2019 - 4 C 10/17 -] In seiner Ausprägung als Willkürverbot gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, dass der Gesetzgeber im konkreten Zusammenhang von mehreren möglichen Lösungen die zweckmäßigste oder gar die "vernünftigste" wählt.
  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Auszug aus OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20
    [vgl. BGH, Urteil vom 17.3.2022 - III ZR 79/21 -, wonach der Staat nicht für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind; juris] Voraussetzung ist allerdings, dass ein Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess tatsächlich beabsichtigt wird und dieser nicht offensichtlich aussichtslos ist.
  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 204/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß §

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 8 ZB 10.957

    Erledigung des Rechtsstreits während des Berufungszulassungsverfahrens

  • OVG Sachsen, 22.09.2015 - 4 A 577/13

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Erledigung;

  • VG Berlin, 13.01.2023 - 14 K 58.20
    Nicht von vornherein ausgeschlossen ist zudem ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff (vgl. hierzu im Einzelnen: Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 43; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 41).

    Eine solche Kodifikationsreife lag hinsichtlich der COVID-19-Pandemie jedoch jedenfalls im hier interessierenden Zeitraum, also während der ersten Infektionswelle, angesichts des damals in ständiger Entwicklung befindlichen, dynamischen und in Bezug auf den Sachverhalt noch vielfach unklaren Geschehens, insbesondere auch wegen des Fehlens gesicherter Erkenntnisse zur Wirksamkeit einzelner Maßnahmen, noch nicht vor (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 44; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2022 - 13 D 38/20.NE -, juris Rn. 127 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 926/20 -, juris Rn. 116-172; OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 46 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 55/20 -, juris Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, a.a.O.).

    Dieser der baurechtlichen Bewertung zugrunde liegende Gesichtspunkt war - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch unter den hier maßgeblichen infektionsrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung, da ein vergleichsweise deutlich stärkerer Besucherzustrom gleichzeitig eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem besonders leicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Corona-Virus in sich barg (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 46).

    Der gewählte Grenzwert von 800 m² ist dabei mit Blick auf die genannten Differenzierungsgründe sowie seine Verankerung als Maßstab der Attraktivität im Baurecht nicht als willkürlich zu bewerten (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 46).

    Insbesondere war die baurechtliche Bewertung der Attraktivität - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch unter den hier maßgeblichen infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung, da mit einer höheren Attraktivität typischerweise ein vermehrter Besucherzustrom und mit diesem wiederum eine erhöhte Ansteckungsgefahr aufgrund physischer Kontakte verbunden ist (so auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 46).

    (2) Die streitgegenständliche Regelung verstieß auch nicht deswegen gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil nach § 6a Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV bestimmte Branchen (sog. privilegierter Einzelhandel) von der Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 m² ausgenommen waren (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. September 2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 51; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2022 - 13 D 38/20.NE -, juris Rn. 365-384; a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 86-90; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 55-60).

  • OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen

    Die Antragstellerin hat mit Eingang am 16.4.2020 einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gestellt (AZ 2 C 121/20) und begehrt im vorliegenden Verfahren, durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO die Anordnung in § 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Antragsgegners vorläufig bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22

    Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den

    Er durfte davon ausgehen, dass es sich bei dem Einkauf von Artikeln aus dem Baumarktsortiment etwa in Discountern - in der Regel ohne besondere fachliche Beratung, individuelle Lieferung und Installation sowie Garantien - eher um "Notfall-Käufe" bzw. "Einkäufe bei Gelegenheit" handeln würde (vgl. zu dieser Argumentation OVG Saarl., Urt. v. 15.9.2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 51).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22

    Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment;

    Er durfte davon ausgehen, dass es sich bei dem Einkauf von Elektronikgeräten etwa in Supermärkten - in der Regel ohne besondere fachliche Beratung, individuelle Lieferung und Installation sowie Garantien, wie sie etwa die Antragstellerin anbietet - eher um "Notfall-Käufe" etwa im Falle eines defekten Gerätes bzw. "Einkäufe bei Gelegenheit" handeln wird (vgl. zu dieser Argumentation OVG Saarl., Urt. v. 15.9.2022 - 2 C 121/20 -, juris Rn. 51).
  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

    Zu berücksichtigen sind demnach auch Auswirkungen auf Dritte, öffentliche Interessen sowie die Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.4.2020, a.a.O., juris Rn. 50; OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2022, 2 C 121/20, juris Rn. 51).
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