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   FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10   

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https://dejure.org/2012,50974
FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10 (https://dejure.org/2012,50974)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2012 - 2 K 1319/10 (https://dejure.org/2012,50974)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 2 K 1319/10 (https://dejure.org/2012,50974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 122 Abs 2 AO, § 124 Abs 1 AO, § 7g Abs 1 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 7g Abs 5 EStG 2002 vom 14.08.2007, EStG VZ 2008
    Aufgabe Bekanntgabewille - Kein Investitionsabzugsbetrag im Anschaffungsjahr bei Gewährung der Sonderabschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschaffung eines Wirtschaftsgutes in nachfolgenden Jahren als Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabe des Bekanntgabewillens durch die Behörde vor Absendung des Bescheides - kein Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung/Herstellung

  • rechtsportal.de

    Aufgabe des Bekanntgabewillens durch die Behörde vor Absendung des Bescheides - kein Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung/Herstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufgabe des Bekanntgabewillens durch die Behörde vor Absendung des Bescheides - kein Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung/Herstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.05.2006 - X R 43/03

    Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung ohne

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10
    Abgesehen davon müsse unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 17. Mai 2006 - X R 43/03 (BStBl II 2006, 868) der begehrte Investitionsabzugsbetrag gewährt werden.

    Das von den Klägern genannte BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 in BStBl II 2006, 868, das das Jahr 2001 betrifft, stützt ihre Rechtsauffassung nicht.

  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, wird ein Steuerbescheid als "schriftlicher" Verwaltungsakt (§§ 118, 157 Abs. 1 Satz 1 AO) gem. §§ 155 Abs. 1 Satz 2, 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 AO dem von ihm Betroffenen (Inhaltsadressaten) gegenüber erst dann und im dem Zeitpunkt wirksam, wenn er ihm oder - wie im Streitfall - seinem Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 Satz 2 AO) mit behördlichem Bekanntgabewillen zugeht (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 - III R 84/06, BStBl II 2009, 949 und vom 23. August 2000 - X R 27/98, BStBl II 2001, 662, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2009 - III R 84/06

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, wird ein Steuerbescheid als "schriftlicher" Verwaltungsakt (§§ 118, 157 Abs. 1 Satz 1 AO) gem. §§ 155 Abs. 1 Satz 2, 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 AO dem von ihm Betroffenen (Inhaltsadressaten) gegenüber erst dann und im dem Zeitpunkt wirksam, wenn er ihm oder - wie im Streitfall - seinem Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 Satz 2 AO) mit behördlichem Bekanntgabewillen zugeht (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 - III R 84/06, BStBl II 2009, 949 und vom 23. August 2000 - X R 27/98, BStBl II 2001, 662, jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2007 - 5 K 1639/05

    Anerkennung der Bildung einer den Gewinn aus Gewerbebetrieb mindernden Rücklage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10
    Zu Recht hat das Finanzamt den begehrten Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 bzw. - nach insoweit geänderter Gewinnermittlung vom 14. September 2009 (Bl. 6 ESt-Akte "Einspruch 2008") - § 7 g Abs. 2 EStG abgelehnt und den Klägern - neben der Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG - die Sonderabschreibung nach § 7 g Abs. 5 EStG zugebilligt, unbeschadet der hier für die Entscheidung nicht erheblichen Frage, ob im Streitfall die Photovoltaikanlage überhaupt als "bewegliches" Wirtschaftsgut im Sinne des § 7 g EStG 2008 angesehen werden kann (vgl. insoweit: Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. März 2007, EFG 2007, 1068 sowie Verfügung der OFD Koblenz vom 9. März 2009 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken, Juris).
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