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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17   

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https://dejure.org/2018,9579
FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17 (https://dejure.org/2018,9579)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.03.2018 - 2 K 174/17 (https://dejure.org/2018,9579)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. März 2018 - 2 K 174/17 (https://dejure.org/2018,9579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 Nr 26 EStG 2009, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, § 18 EStG 2009
    Zur Frage der Nebenberuflichkeit einer Tätigkeit als "Lehrarzt"

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist ärztliche Lehrtätigkeit steuerbegünstigt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit von Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. "Lehrarzt" bei der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin; Fehlen einer pädagogischen Ausbildertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 26
    Steuerfreiheit von Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. "Lehrarzt" bei der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin; Fehlen einer pädagogischen Ausbildertätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Nebenberuflichkeit einer Tätigkeit als "Lehrarzt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Einnahmen eines Arztes für die Betreuung von PJlern sind nicht gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei!

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit als Lehrarzt nicht steuerfrei

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.09.2018)

    Vergütung für Lehrärzte ist steuerpflichtig

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG bei Überschneidung von Haupt- und Nebentätigkeit

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Einnahmen eines Lehrarztes sind nicht steuerfrei

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 126 (Kurzinformation)

    Steuerrecht | Einkommensteuerrecht | Keine Steuerbefreiung für Tätigkeit als sog. Lehrarzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergütungen für Tätigkeit als "Lehrarzt" nicht steuerfrei - Notwendige inhaltlichen, zeitlichen und organisatorischen Trennung von "hauptberuflicher" Tätigkeit als Arzt und "nebenberuflicher" Tätigkeit als Lehrarzt nicht gegeben

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 925
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.2017 - VI B 75/17

    Ehrenamtliche Nebentätigkeit - Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17
    Ein solcher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis ist (nur) anzunehmen, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind, der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis - faktisch oder rechtlich - obliegende Nebenpflicht erfüllt oder auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss des BFH vom 11. Dezember 2017 VI B 75/17 juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.03.1990 - VI R 188/87

    Nebenberufliche Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn Zeitaufwand niedriger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17
    Angesichts der Tatsache, dass eine Teilzeitarbeit in Form von Halbtagsarbeit, die - gemessen an einem Vollerwerbstätigen - die Arbeitskraft des Steuerpflichtigen immerhin noch zu 50 v.H. bindet, als Ausübung eines Hauptberufs angesehen werden müsse, sei im Interesse einer einheitlichen Handhabung von einer nebenberuflichen Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 26 EStG dann auszugehen, wenn die zu beurteilende Tätigkeit den Steuerpflichtigen vom zeitlichen Umfang her - im Verhältnis zum Vollerwerbstätigen - nur zu 33 1/3 v.H. in Anspruch nimmt (BFH-Urteil vom 30. März 1990 VI R 188/87, BStBl II 1990, 854 ).
  • BFH, 23.01.1986 - IV R 24/84

    Der Leiter der Außenstelle einer Volkshochschule kann Ausbilder i. S. von § 3 Nr.

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17
    Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise geistige und leibliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, BStBl II 1986, 398 ).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 106/90

    Das Verfassen und der Vortrag eines Rundfunk-Essays sind keine ausbildende oder

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17
    Denn das Tatbestandsmerkmal der Tätigkeit (hier: als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, oder eine vergleichbare Tätigkeit) wird von der BFH-Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 106/90, BStBl II 1992, 176 ) in seiner pädagogischen Ausrichtung definiert.
  • FG Berlin, 08.08.1989 - VII 578/87
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17
    Denn immer dann, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich einen Hauptberuf ausübe, könne Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG nur für solche Tätigkeiten beansprucht werden, die sich von der hauptberuflichen Tätigkeit deutlich abgrenzen lassen würden (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23. September 1986, V K 485/85, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1987, 16 und Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 8. August 1989, VII 578/87, EFG 1990, 222 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 26/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Betriebsprüfung - gemeinnütziger

    Da eine Teilzeitarbeit in Form von Halbtagsarbeit - gemessen an einem Vollerwerbstätigen - die Arbeitskraft des Steuerpflichtigen noch zur Hälfte bindet und damit als Ausübung eines Hauptberufs angesehen wird, hat der BFH überzeugend im Interesse einer einheitlichen Handhabung des Tatbestandsmerkmals der nebenberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG die Abgrenzung vorgenommen, dass das Tatbestandsmerkmal der Nebenberuflichkeit erfüllt ist, wenn die zu beurteilende Tätigkeit den Ausübenden vom zeitlichen Umfang her - im Verhältnis zum Vollerwerbstätigen - nur zu 33 1/3 v.H. in Anspruch nimmt (vgl. BFH, Urteil vom 30. März 1990 - VI R 188/87 -, juris, RdNr. 20, und unter Bezugnahme auf dieses Urteil aus der neueren finanzgerichtlichen Rechtsprechung z.B. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2018 - 2 K 174/17 -, juris).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15671
VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17 (https://dejure.org/2018,15671)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2018 - 2 K 174.17 (https://dejure.org/2018,15671)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 2 K 174.17 (https://dejure.org/2018,15671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17
    19 Der Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes, wie ihn der mit der Klage angegriffene Bescheid vom 10. Juli 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. August 2017 darstellt, setzt grundsätzlich voraus, dass für die getroffene rechtliche Regelung in materieller Hinsicht eine gesetzliche Grundlage besteht und dass die Behörde in der Form eines Verwaltungsaktes handeln darf (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 35 Rn. 23 m.w. N. zur Rspr. des BVerwG; vgl. zu den hier nicht einschlägigen Ausnahmen vom Erfordernis einer besonderen Handlungsermächtigung im Bereich des Beamtenverhältnisses und in den Fällen, in denen sich die Rückforderung als actus contrarius der Gewährung darstellt: Kopp/Ramsauer, a.a.O. Rn. 23a m.w.N.; vgl. dazu, dass auch ein feststellender Verwaltungsakt einer Rechtsgrundlage bedarf: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 - zit. nach juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 47.12 - zit. nach juris, Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - OVG 4 S 33.17 - zit. nach juris, Rn. 5; s.a. zum Schein-Verwaltungsakt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17

    Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 47.12 - zit. nach juris, Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - OVG 4 S 33.17 - zit. nach juris, Rn. 5; s.a. zum Schein-Verwaltungsakt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 47.12 - zit. nach juris, Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - OVG 4 S 33.17 - zit. nach juris, Rn. 5; s.a. zum Schein-Verwaltungsakt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98

    Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle; Haupt- und

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17
    Bei der Beurteilung der Frage, wie der Empfänger die Erklärung verstehen darf und muss, sind alle in Betracht zu ziehenden Umstände zu berücksichtigen, wobei äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche, wenn auch nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 - zit. nach juris, Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 7 B 3.09
    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17
    Dem aus § 14 Abs. 2 S. 4 IFG Berlin folgenden Interesse der Behörde am schnellen Eintritt der Bestandskraft einer stattgebenden Akteneinsichtsentscheidung ("Die Akteneinsicht darf erst nach Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung gegenüber den Betroffenen ... erteilt werden") kann hier durch die Zustellung des an den Journalisten gerichteten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2010 - 7 B 3.09 - zit. nach juris, Rn. 16).
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