Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 108 Abs. 3 AO; § 122 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 130 Abs. 1 BGB; § 188 Abs. 2 BGB; § 47 Abs. 1 S. 1 FGO; § 54 Abs. 2 FGO; § 2 FeiertG ND
Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31. Dezember - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnungsbescheid - Wirksame Bekanntgabe eines Einspruchs am 31. Dezember?
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abrechnungsbescheid - Wirksame Bekanntgabe eines Einspruchs am 31. Dezember?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31. Dezember
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Eine wirksame Bekanntgabe ist auch am 31. Dezember möglich
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verwaltungsakt
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05
Zum Zugang von Schriftstücken
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13
Es kann daher insoweit nur von einer, hier nicht relevanten, allgemeinen Gepflogenheit ausgegangen werden, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme von einem Schriftstück und damit dessen Zugang am (späten) Nachmittag des 31. Dezember, nach 14.00 Uhr beziehungsweise Ablauf der gewöhnlichen Postzustellungszeiten, nicht erwartet werden kann, auch wenn dieser auf einen Werktag fällt (vgl. BGH-Urteil vom 5. Dezember 2007, XII ZR 148/05, NJW 2008, 843; Urteil des LG Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009, 1 S 19/09, zit. n. juris; ausf. - BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13
Auf die Regelung des § 122 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die Fristenbestimmung des § 108 Abs. 3 AO anzuwenden, so dass, wenn nach der erstgenannten Regelung die Bekanntgabe eines Bescheides an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend anzunehmen wäre, erst von einer Bekanntgabe am ersten nachfolgenden Werktag auszugehen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, IX R 68/98, BStBl. II 2003, 898;… Rätke in Klein, AO, Rz. 6 zu § 108;… Brockmeyer/Ratschow, in Klein, AO, Rz. 52 zu § 122; AEAO zu § 108 Nr. 2). - LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Betriebskostenabrechnung an Silvester-Nachmittag ist verspätet
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13
Es kann daher insoweit nur von einer, hier nicht relevanten, allgemeinen Gepflogenheit ausgegangen werden, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme von einem Schriftstück und damit dessen Zugang am (späten) Nachmittag des 31. Dezember, nach 14.00 Uhr beziehungsweise Ablauf der gewöhnlichen Postzustellungszeiten, nicht erwartet werden kann, auch wenn dieser auf einen Werktag fällt (vgl. BGH-Urteil vom 5. Dezember 2007, XII ZR 148/05, NJW 2008, 843; Urteil des LG Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009, 1 S 19/09, zit. n. juris; ausf.
- BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13
Urteil des AG Lüdenscheid vom 23. September 2011, 93 C 21/11, WuM 2011, 628, s.a. Urteil des BSG vom 1. Februar 1979, 12 RK 33/77, BSGE 48, 12). - AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
Unwirksamkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Nebenkosten bei fehlendem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13
Urteil des AG Lüdenscheid vom 23. September 2011, 93 C 21/11, WuM 2011, 628, s.a. Urteil des BSG vom 1. Februar 1979, 12 RK 33/77, BSGE 48, 12). - VGH Baden-Württemberg, 24.11.1986 - 1 S 1106/86
Widerspruchsfrist bei dienstfreiem Werktag
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13
Dass am 31. Dezember wie im Büro der Klägerin auch (weitgehend) in der Justiz tatsächlich oftmals nicht gearbeitet wird, ändert an der rechtlichen Eigenschaft dieses Tages als Tag, an dem auch Monatsfristen wirksam ablaufen können (= Werktag), nichts (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. November 1986, 1 S 1106/86, NJW 1987, 1353).
- FG Hamburg, 03.04.2013 - 2 V 26/13
Kommunale Aufwandsteuern: Hamburgische Kulturtaxe und Tourismustaxe, Antrag auf …
Die Antragstellerin hat am 25. Januar 2013 Feststellungsklage erhoben (2 K 25/13) und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.Die Antragstellerin beantragt, festzustellen, dass sie vorläufig, d. h. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsklage (2 K 25/13), nicht verpflichtet ist, von ihren Gästen die Kultur- und Tourismustaxe gemäß dem KTTG zu erheben.
Sie möchte damit der Sache nach bewirken, vorläufig bis zur Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache (2 K 25/13) von den Verpflichtungen nach § 6 Abs. 3 i. V. m. § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 KTTG entbunden zu werden, die Kultur- und Tourismustaxe selbst zu berechnen, beim Antragsgegner - beginnend mit dem ersten Quartal 2013 - vierteljährlich anzumelden und abzuführen.
Damit soll bereits vor der ersten Steueranmeldung und vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache (2 K 25/13) erreicht werden, dass die Antragstellerin die Anmelde- und Abführungspflicht nicht zu erfüllen hat.
e) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch nicht deshalb unzulässig, weil in der Hauptsache (2 K 25/13) eine unzulässige Feststellungsklage in Form einer verdeckten Normenkontrollklage erhoben worden ist.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, die Antragstellerin vorläufig bis zur Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache (2 K 25/13) von den Verpflichtungen zur Berechnung, Anmeldung und Abführung der Steuer nach § 6 Abs. 3 i. V. m. § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 KTTG freizustellen, liegen nicht vor.
- OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14
Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!
Zu diesem Zeitpunkt bestand jedoch auch für die Beklagte die Möglichkeit zur Kenntnisnahme, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt die Praxis betrieben wurde (vgl. hierzu auch Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 15. April -, Az. 2 K 25/13, Rz. 3 mwN). - OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 2 PS 248/13
Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung an einen ortsabwesenden …
Insoweit gilt etwas anderes als an den von dem Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Auffassung mit in den Blick genommenen Tagen, an denen lediglich gewohnheitsmäßig landes- oder bundesweit (z. B. Heiligabend, 24.12., Silvester, 31.12.) oder gebietsspezifisch (z. B. Rosenmontag) nicht gearbeitet wird (vgl. hierzu etwa FG Niedersachsen, Beschl. v. 15.4.2013 - 2 K 25/13 -, juris m. w. N.).