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   VG Neustadt, 09.12.2010 - 2 K 870/10.NW   

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https://dejure.org/2010,16019
VG Neustadt, 09.12.2010 - 2 K 870/10.NW (https://dejure.org/2010,16019)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.12.2010 - 2 K 870/10.NW (https://dejure.org/2010,16019)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 2 K 870/10.NW (https://dejure.org/2010,16019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

  • esovgrp.de

    AufenthG § 44,AufenthG § 44a,AufenthG § 44a Abs 1,AufenthG § 44a Abs 2,GG Art 6,IntV § 4,IntV § 7,IntV § 13
    Albanien, Alphabetisierung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, besondere Integrationsbedürftigkeit, Deutsch, Deutschkenntnis, Entfernung, Erreichbarkeit, Fahrtkostenzuschuss, Frauenintegrationskurs, Freistellung, Integration, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflichtung zum Integrationskurs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Albanische Mutter verweigert Integrationskurs - Als Hauptbezugsperson von zwei deutschen Kleinkindern muss sie Deutsch lernen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Integrationskurs - Verpflichtung zur Teilnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Integrationskurs ist Pflicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter mit mangelnden einfachen Deutschkenntnissen zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet - Integrationsverzögerung der Mutter kann zu konkreten Nachteilen für Integration der Kinder führen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2010 - 2 K 870/10
    Dieses Grundrecht gewährleistet das Recht der Eltern, ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen zu verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung zu entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (BVerfGE 99, 216 [234]).
  • VGH Bayern, 13.12.2007 - 19 B 06.393

    Ausländerrecht: Integrationskurs // Neuzuwanderer; "Bestandsausländer";

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2010 - 2 K 870/10
    Dagegen ist die Erreichbarkeit eines Kursplatzes erkennbar kein Element der Zumutbarkeitsprüfung gemäß § 44a Abs. 2 Nr. 3 AufenthG (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Dezember 07, - 19 B 06.393 -, juris).
  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 19 C 07.3398

    Freistellung einer stillenden Mutter von der Teilnahme an einem Integrationskurs

    Auszug aus VG Neustadt, 09.12.2010 - 2 K 870/10
    Daher stellt sie die grundsätzliche Teilnahmeverpflichtung nicht in Frage, sondern begehrt lediglich eine vorübergehende Freistellung, die von der Vorschrift des § 44a Abs. 2 AufenthG nicht umfasst wird (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 21. Mai 2008, - 19 C 07.3398 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2777/11

    Zumutbarkeit der Teilnahme an Integrationskurs für 62-jährige Analphabetin

    Hinzu kommen muss ein öffentliches Interesse an der Integration (VG Neustadt, Urt. v. 09.12.2010 - 2 K 870/10, 2 K 870/10.NW -, unter Hinweis auf Huber, AufenthG, 2010, § 44a Rn 5).

    § 4 Abs. 3 IntV hat die Integration der Ausländer im Blickfeld, denen die Personensorge für minderjährige in Deutschland lebende Kinder zusteht; diese Personen müssen frühzeitig gefördert und gefordert werden, weil deren unzureichende Integration auch zu konkreten Nachteilen für die Integration ihrer Kinder führen könnte (VG Neustadt, Urt. v. 09.12.2010 - 2 K 870/10, 2 K 870/10.NW -, ), was im öffentlichen Interesse vermieden werden soll.

  • VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.5497

    Teilnahme am Integrationskurs; Erkennbar geringer Integrationsbedarf

    Aus denselben Gründen kann auch aus der Tatsache, dass sie zwei Kinder hat, nicht auf ein Integrationsbedürfnis geschlossen werden (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), U.v. 9.12.2010 ö 2 K 870/10 - juris - Rn 20).
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