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   VG Aachen, 12.08.2003 - 2 L 663/03   

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https://dejure.org/2003,19410
VG Aachen, 12.08.2003 - 2 L 663/03 (https://dejure.org/2003,19410)
VG Aachen, Entscheidung vom 12.08.2003 - 2 L 663/03 (https://dejure.org/2003,19410)
VG Aachen, Entscheidung vom 12. August 2003 - 2 L 663/03 (https://dejure.org/2003,19410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung zur Durchführung von Rettungstransporten und Krankentransporten; Zulassung privater Krankentransportunternehmen; Abbau vorhandener Kapazitäten unter Berufung auf die Funktionsschutzklausel; Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 13 B 452/01

    Erteilung einer Genehmigung zum Krankentransport in einem Kreisgebiet; Erfüllung

    Auszug aus VG Aachen, 12.08.2003 - 2 L 663/03
    vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 5. Juli 2001 - 13 B 452/01 - , Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2001, 444.

    Insoweit ist nach Einschätzung der Kammer eine eindeutige Konstellation zugunsten der Antragstellerin, wie sie etwa der bereits zitierten obergerichtlichen Entscheidung vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 13 B 452/01 - vgl. ferner Urteil vom 22. Oktober 1999 - 13 A 5617/98 - (jeweils auffindbar in JURIS).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1999 - 13 A 5617/98
    Auszug aus VG Aachen, 12.08.2003 - 2 L 663/03
    Insoweit ist nach Einschätzung der Kammer eine eindeutige Konstellation zugunsten der Antragstellerin, wie sie etwa der bereits zitierten obergerichtlichen Entscheidung vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 13 B 452/01 - vgl. ferner Urteil vom 22. Oktober 1999 - 13 A 5617/98 - (jeweils auffindbar in JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 13 B 1975/95

    Krankentransport; Öffentlicher Rettungsdienst; Funktionsschutzklausel;

    Auszug aus VG Aachen, 12.08.2003 - 2 L 663/03
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. März 1996 - 13 B 1975/95 -, NZV 1996, 335.
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2023 - 8 L 1571/22

    Biozidzulassung Zulassungsverlängerung einstweiliger Rechtsschutz

    Die vorgenannten Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes werden im Kontext einer begehrten Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO teilweise auch aus dem grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung abgeleitet, exemplarisch VG Aachen, Beschluss vom 12. August 2003 - 2 L 663/03 -, juris Rn. 40 und VG Braunschweig, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 5 B 184/11 -, juris Rn. 32; vgl. zum Meinungsstand auch Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rn. 174 ff., und die von Verfassungs wegen sodann zuzulassenden Ausnahmen von diesem Verbot münden regelmäßig in das bereits genannte Erfordernis von andernfalls eintretenden existentiellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

    So wird davon ausgegangen, dass im Bereich der Erlangung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse zum Zwecke der Ausübung der Grundrechte aus Art. 12 und 14 GG eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache dann in Betracht kommt, wenn der jeweilige Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich in existentielle Schwierigkeiten geraten würde und sich irreparable, existenzbedrohende Rechtsnachteile ergeben, die auch mit einer späteren Hauptsacheentscheidung rückwirkend nicht mehr ausgeglichen werden könnten, vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 5 B 184/11 -, juris Rn. 32; VG Aachen, Beschluss vom 12. August 2003 - 2 L 663/03 -, juris Rn. 43 m.w.N.

  • VG Braunschweig, 15.12.2011 - 5 B 184/11

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel

    So kommt im Bereich der Erlangung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse zum Zwecke der Ausübung der Grundrechte aus Art. 12 und 14 des Grundgesetzes (GG) eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache dann in Betracht, wenn der jeweilige Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich in existentielle Schwierigkeiten geraten würde und sich irreparable, existenzbedrohende Rechtsnachteile ergeben, die auch mit einer späteren Hauptsacheentscheidung rückwirkend nicht mehr ausgeglichen werden könnten (vgl. VG Aachen, B. v. 12.08.2003 - 2 L 663/03 -, juris Rn. 43 m.w.N.).
  • VG Aachen, 29.07.2013 - 5 L 226/13

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für den Personenkreis

    vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 5 B 184/11 -, Juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 7 L 1486/10 -, Juris; VG Köln, Beschluss vom 3. November 2003 - 14 L 1960/03 -, Juris; VG Aachen, Beschluss vom 12. August 2003 - 2 L 663/03 - Schoch in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Stand: Januar 2012, § 123 Rn. 90.
  • VG Aachen, 14.10.2004 - 2 L 607/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Wie der Antragstellerin aus dem Verfahren 2 L 663/03 gleichen Rubrums, in dem es um die Erweiterung des zeitlichen Genehmigungsumfanges für einen Krankentransportwagen (KTW) ging, bekannt ist, reicht es zur Geltendmachung des Anordnungsgrundes nicht aus, auf die unwirtschaftliche Haltung des betriebenen Fahrzeuges ohne die begehrte Genehmigungserweiterung hinzuweisen.
  • VG Aachen, 18.12.2003 - 2 L 2419/03

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Glaubhaftmachung eines

    Die von den Beteiligten bislang bereits - u.a. in dem vorangegangenen, derzeit noch nicht abgeschlossenen Eilverfahren VG Aachen 2 L 663/03 = OVG NRW 13 B 1790/03 - hierzu vorgetragenen Umstände verdeutlichen, dass eine abschließende Würdigung dieser komplexen Zusammenhänge erst in einem Hauptsacheverfahren möglich sein wird.
  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2023 - 5 L 899/23

    "Geräte für die Erdbewegung" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

    Erst, wenn er ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich in existentielle Schwierigkeiten geraten würde und sich irreparable, existenzbedrohende Rechtsnachteile ergeben, die auch mit einer späteren Hauptsacheentscheidung rückwirkend nicht mehr ausgeglichen werden könnten, kann ihm nicht mehr zugemutet werden, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 1996 - 13 B 1975/95 - juris, Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. März 2012 - 8 ME 159/11 - juris, Rn. 12; VG Gießen, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 10 G 115/06 - juris, Rn. 16; VG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 15 E 894/10 - juris, Rn. 137; VG Braunschweig, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 5 B 184/11 - juris, Rn. 32; VG Aachen, Beschluss vom 12. August 2003 - 2 L 663/03 - juris, Rn. 41).
  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2023 - 5 L 901/23

    "Geräte für die Erdbewegung" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

    Erst, wenn er ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich in existentielle Schwierigkeiten geraten würde und sich irreparable, existenzbedrohende Rechtsnachteile ergeben, die auch mit einer späteren Hauptsacheentscheidung rückwirkend nicht mehr ausgeglichen werden könnten, kann ihm nicht mehr zugemutet werden, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 1996 - 13 B 1975/95 - juris, Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. März 2012 - 8 ME 159/11 - juris, Rn. 12; VG Gießen, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 10 G 115/06 - juris, Rn. 16; VG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 15 E 894/10 - juris, Rn. 137; VG Braunschweig, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 5 B 184/11 - juris, Rn. 32; VG Aachen, Beschluss vom 12. August 2003 - 2 L 663/03 - juris, Rn. 41).
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