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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05 (https://dejure.org/2007,13261)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.08.2007 - 2 L 94/05 (https://dejure.org/2007,13261)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. August 2007 - 2 L 94/05 (https://dejure.org/2007,13261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; VwGO § 91; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; BImSchG § 6 Abs. 1; ; BImSchG § 12 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Reichweite immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen: TierSchNutztV; Bestandsschutz; Feststellungsklage, vorbeugende; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Interesse, berechtigtes; Klagewiederholung; Nebenbestimmung; Parteiwechsel; Prozessgegner; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Feststellung der Reichweite immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Feststellung der Vereinbarkeit eines Legehennenhaltungsbetriebs mit der Tierschutzverordnung und Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV); Wirksamkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei Veränderung der Rechtslage oder Sachlage ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Dieser an die Wirksamkeit des Verwaltungsakts anknüpfende - formelle - Bestandsschutz geht allerdings nur so weit, wie die Regelungswirkung der Genehmigung reicht (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, GewArch 2007, 299).

    Nach - wohl herrschender - Auffassung (vgl. zum Atomrecht: BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300 [330]; Gaentzsch, NJW 1986, 2787 [2790], VGH BW, Urt. v. 19.03.2007, a. a. O., m. w. Nachw.) ist jedoch zwischen Genehmigungsvoraussetzung und Genehmigungsinhalt zu unterscheiden.

    Während der Regelungsgegenstand alle Aspekte umfassen soll, für die die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine Freigabewirkung enthält, sollen die materiellen Voraussetzungen, die nicht von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst werden und über die folglich entweder in parallelen Verfahren oder gar nicht vorgängig entschieden wird, nur Genehmigungsvoraussetzungen sein, ohne zum Regelungsgegenstand zu gehören; die entsprechenden Vorschriften müssen zwar geprüft werden, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung soll dem entsprechend aber keine Bindungswirkung entfalten (VGH BW, Urt. v. 19.03.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, das durch besondere Umstände hinreichend konkretisiert ist; die streitigen Beziehungen müssen sich zu einer festen Form verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207, m. w. Nachw.).

    Dies erfordert ein spezielles, auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse, was nicht gegeben ist, wenn es an einer begründeten Besorgnis für die Rechtsstellung eines Klägers fehlt (BVerwG, Urt. v. 07.05.1987, a. a. O.).

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist kein Raum, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchteten Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urt. v. 07.05.1987, a. a. O.).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    So ergibt sich beispielsweise aus den einer bergrechtlichen Zulassung beigefügten Nebenbestimmungen über die Erforderlichkeit eines Schallschutzgebäudes, über die Festsetzung von Lärmhöchstwerten, über die Pflicht, die Eignung der getroffenen Schallschutzmaßnahmen durch die Beurteilung einer Fachstelle nachzuweisen, und über die Pflicht zur Messung der Lärmwerte nach Betriebsaufnahme, dass die Bergbehörde über die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Betriebs einschließlich der dadurch für die Nachbarschaft verursachten Immissionen verbindlich entschieden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315 [319 f.]).

    Eine solche Entscheidung hat auch für andere Behörden Bindungswirkung, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob die entscheidende Behörde mit der Regelung ihre Sachentscheidungskompetenz überschritten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.1986, a. a. O.).

  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Wird eine Klage in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und entscheidet das Gericht deshalb gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nur über die Kosten des Rechtsstreits, hindert dies einen Kläger grundsätzlich nicht daran, die Klage zu wiederholen (h. M., vgl. BGH, Urt. v. 28.05.1991 - IX ZR 181/90 -, NJW 1991, 2280 [2281], m. w. Nachw.; OVG Berlin, Urt. v. 05.09.1986 - 2 A 1.85 -, DÖV 1986, 1067; Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 161 RdNr. 17; Pietzner, VerwArch 75 (1984), 79 [93]; a. A. allerdings Kopp/Schenke, a. a. O., § 161 RdNr. 19).

    Mit der Erledigungserklärung setzt der Kläger auch keinen Vertrauenstatbestand dergestalt, dass er den Anspruch nicht nochmals gerichtlich geltend machen oder auf ihn verzichten werde (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.1991, a. a. O.; Pietzner, a. a. O.).

  • VG Lüneburg, 19.05.2005 - 3 A 133/05

    Bezeichnung der Freiheitsentziehung nach außen als Ingewahrsamnahme begründet die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage insoweit mit Urteil vom 23.08.2005 (3 A 133/05 - HAL) abgewiesen.

    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass die Klägerin und der Beklagte zu 2 das vom Verwaltungsgericht abgetrennte, den Beklagten zu 2 betreffende Verfahren (3 A 133/05 HAL bzw. 2 L 174/05) in der Berufungsinstanz übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Ein konkretes feststellungsfähiges Rechtsverhältnis setzt aber weiter voraus, dass die Anwendung einer Rechtsnorm auf einem bestimmten, bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2005 - 7 C 26.04 -, BVerwGE 124, 47 [54]).

    Ein solches auf die Pflicht zur Befolgung der Gesetzesbefehle konkretisiertes Rechtsverhältnis besteht jedoch nur in dem Umfang zu einer Behörde, als diese für den Vollzug der in Rede stehenden Pflichten berufen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.09.1957 - I CB 51.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Dies ist dann anzunehmen, wenn der Sachverhalt im Wesentlichen feststeht und unbestritten ist und eine Absicht des Klägers, den Beklagten in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen, nach Lage des Falles nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.1957 - 1 CB 51.57 -, DVBl 1959, 61) bzw. der neue Beklagte bereits durch seine Prozessstellung in der ersten Instanz Gelegenheit hatte, zur Sache vorzutragen und Einfluss auf den Prozessverlauf zu nehmen (HessVGH, Beschl. v. 06.04.1987 - 2 TG 912/87 -, NVwZ 1988, 88).

    Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass bei der nicht selten sehr unübersichtlichen behördlichen Zuständigkeitsverteilung die richtige Auswahl des Beklagten für die Betroffenen oft schwierig ist und es zu den Aufgaben der Verwaltungsgerichte gehört, auf die richtige Auswahl des Beklagten hinzuwirken (BVerwG, Urt. v. 26.09.1957, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Nach - wohl herrschender - Auffassung (vgl. zum Atomrecht: BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300 [330]; Gaentzsch, NJW 1986, 2787 [2790], VGH BW, Urt. v. 19.03.2007, a. a. O., m. w. Nachw.) ist jedoch zwischen Genehmigungsvoraussetzung und Genehmigungsinhalt zu unterscheiden.
  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 75.75

    Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Die ordnungsbehördliche Generalklausel bietet zumindest in der Regel keine Handhabe, um gegen immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen einschreiten zu können (BVerwG, Urt. v. 02.12.1977 - 4 C 75.75 - BVerwGE 55, 118 [120 f.]).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05
    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird nicht rechtswidrig, wenn sich die Rechts- oder Sachlage nach Erteilung ändert; vielmehr ermächtigt das BImSchG die Behörde, Änderungen der Rechts- und Sachlage durch nachträgliche Anordnungen oder durch Widerruf Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1991 - 7 B 102.90 -, BayVBl 1991, 375).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84

    Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 3587/02

    Teilzulassung eines Rechtsmittels; Entwicklung eines Handlungsprogramms für eine

  • OVG Berlin, 05.09.1986 - 2 A 1.85
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von

  • VGH Hessen, 06.04.1987 - 2 TG 912/87

    Abhören von Tonbandaufzeichnungen der Stadtverordnetensitzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.1995 - 4 L 299/93

    Wechsel des Beklagten; Berufungsinstanz; Zustimmung des neuen Beklagten;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 11 S 2554/01

    Streitwert: Aussetzung der Abschiebung - passive Streitgenossenschaft auf

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 LC 139/06

    Weiterbetrieb einer Käfighaltungsanlage unter Freistellung von Vorschriften der

    Es kann offen bleiben, ob tierschutzrechtliche Anforderungen ausnahmsweise Regelungsgegenstand einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sein können, wenn die zuständige Behörde die Vereinbarkeit der Anlage mit rechtlichen Vorgaben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ausdrücklich feststellt oder deren Umsetzung im Einzelfall konkretisiert (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16.8.2007 - 2 L 94/05 -, V. n. b.).

    Die Klägerin beruft sich ohne Erfolg auf das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 16. August 2007 (- 2 L 94/05 -), mit dem das vorstehend zitierte klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Halle (- 2 A 12/05 -, a. a. O.) teilweise abgeändert und einem Feststellungsantrag, der dem von der Klägerin gestellten Antrag im Wesentlichen entspricht, stattgegeben wurde.

  • VG Gießen, 07.09.2007 - 8 E 453/06
    Diese ist statthaft, denn die Parteien streiten um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, GewArch 2007, 299 = juris, Rdnr. 21, OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 16.08.2007 - 2 L 94/05 -, S. 11 f. UA; VG Oldenburg, Urt. v. 22.03.2006 - 11 A 3583/05 -, BImSchG-Rspr. § 6 Nr. 46 = juris, Rdnr. 27).

    Die Bindungswirkung und damit auch der Bestandsschutz einer Genehmigung können nur soweit reichen wie ihr Regelungsgehalt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007, a.a.O., S. 303; OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 16.08.2007, a.a.O., S. 17 UA; Gaentzsch, NJW 1986, 2787, 2790).

    Gegen die hier vertretene Rechtsauffassung vermögen auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 07.06.2005 - 7 K 1992/02 - und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen - Anhalt vom 16.08.2007 - 2 L 94/05 -, die jeweils einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eines Hennenhaltungsbetriebs Bindungswirkung hinsichtlich der Haltungsmodalitäten zuerkannt haben, keine durchgreifenden Bedenken zu begründen.

  • OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05

    Anschlussberufung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Hennenhaltung;

    Damit ist die Anwendung von Normen des öffentlichen Rechts, die das Verhalten der Beteiligten steuern soll, auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.3.2007, a. a. O.; NdsOVG, Urt. v. 18.12.2007 - 11 LC 139/06 - einschränkend OVG LSA, Urt. v. 16.8.2007 - 2 L 94/05 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 4 MB 71/21

    Brandschutz - Ausschluss eines aktiven Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Denn etwaigen Bedenken kann Rechnung getragen werden, indem zusätzlich zur Sachdienlichkeit vorausgesetzt wird, dass dem neuen Beklagten / Antragsgegner kein prozessualer Nachteil entsteht und die Verweigerung seiner Einwilligung daher als rechtsmissbräuchlich erscheint (vgl. VGH München, Beschl. v. 06.02.2014 - 7 CE 13.2222 -, juris Rn. 11; OVG Magdeburg, Urt. v. 16.08.2007 - 2 L 94/05 -, juris Rn. 42 und v. 29.03.1995 - 4 L 299/93 -, DÖV 1995, 780; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO 41. EL Juli 2021, § 91 Rn. 39, § 129 Rn. 8; Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 91 Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 110/20

    Verpflichtungsklage auf Erlass einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung

    Ausreichend ist insoweit ein formeller Bestandsschutz, der aus einer wirksamen Baugenehmigung resultiert (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. August 2007 - 2 L 94/05 - juris Rn. 51).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08

    Anerkennung von Ersatzschulen

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2008 (7 C 48.07, NVwZ 2009, 650, vorgehend OVG LSA, Urt. v. 16.08.2007 - 2 L 94/05 - juris) die Auffassung vertritt, dass dieser Antrag als "vorbeugender Feststellungsantrag" zulässig sei, ist festzustellen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen tatsächlich und rechtlich anders gelagerten Sachverhalt betraf.
  • VGH Bayern, 30.12.2008 - 1 AS 08.1817

    Hauptsacheerledigung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

    Mit einer Erledigungserklärung wird regelmäßig auch kein Vertrauenstatbestand gesetzt, der die erneute Antragstellung treuwidrig erscheinen lassen könnte (OVG LSA vom 16.8.2007 - 2 L 94/05 - juris mit weiteren Nachweisen; OVG Bremen vom 26.10.2004 NordÖR 2005, 84; BGH vom 28.5.1991 NJW 1991, 2280; a.A. Kopp/Schenke, a.a.O., § 161 RdNr. 19).
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