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   LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09   

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LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09 (https://dejure.org/2010,8545)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.03.2010 - 2 O 245/09 (https://dejure.org/2010,8545)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. März 2010 - 2 O 245/09 (https://dejure.org/2010,8545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kürzung von Leistungen gem. § 28 Abs. 2 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgrund der Berichtigung einer Falschangabe in einer Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer noch vor Leistungsentscheidung des Versicherers; Berechtigung des Versicherers ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 138

    § 23 Abs 1 VVG vom 23.11.2007, § 26 Abs 1 VVG vom 23.11.2007, § 26 Abs 2 VVG vom

  • RA Kotz

    Falschangaben in Versicherungsschadensanzeige

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zur Fahrlässigkeit - und die Versicherung zahlt doch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Während nach der bisherigen Rechtsprechung eine nachträgliche Berichtigung von Falschangaben bereits dann nicht mehr beachtlich war, wenn die Berichtigung den Versicherer erreichte, nachdem der zuständige Mitarbeiter auf der Grundlage der vorrangegangenen unrichtigen Angabe bereits in die Sachprüfung eingetreten war (BGH VersR 2002, 173; Felsch a.a.O.), bleibt unter Geltung des VVG 2008 wegen der objektiv erforderlichen Kausalität einer Falschangabe die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung einer nach dem Versicherungsfall aufgegebenen Obliegenheit ohne richtige Angaben bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers zu korrigieren, ohne dass dies nachteiligen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers hat (Rixecker, zfs 2009, 463, Anmerkung zu BGH vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07; Wandt, a.a.O. § 28 Rdnr. 297).

    Denn es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken (BGH VersR 2009, 968).

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Während nach der bisherigen Rechtsprechung eine nachträgliche Berichtigung von Falschangaben bereits dann nicht mehr beachtlich war, wenn die Berichtigung den Versicherer erreichte, nachdem der zuständige Mitarbeiter auf der Grundlage der vorrangegangenen unrichtigen Angabe bereits in die Sachprüfung eingetreten war (BGH VersR 2002, 173; Felsch a.a.O.), bleibt unter Geltung des VVG 2008 wegen der objektiv erforderlichen Kausalität einer Falschangabe die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung einer nach dem Versicherungsfall aufgegebenen Obliegenheit ohne richtige Angaben bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers zu korrigieren, ohne dass dies nachteiligen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers hat (Rixecker, zfs 2009, 463, Anmerkung zu BGH vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07; Wandt, a.a.O. § 28 Rdnr. 297).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Allerdings kann sich die Beklagte mit ihrer Auffassung auf OLG Celle VersR 2008, 545 stützen.
  • OLG Bamberg, 23.03.1995 - 1 U 152/94

    Kraftfahrzeug; Diebstahl; Fahrzeugschein; Beweispflicht; Handschuhfach

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Der Originalfahrzeugschein bzw. das Fehlen desselben spielt für die Entwendung selbst wie auch für die Verwertung des gestohlenen Fahrzeugs keine, jedenfalls keine wesentliche Rolle, so dass das Zurücklassen des Kfz-Scheins im Allgemeinen nicht als entscheidende Herabsetzung des bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Sicherheitsstandards angesehen werden kann (OLG Bamberg VersR 1996, 969; Maier, Juris Praxisreport - Versicherungsrecht 6/2007 Anmerkung 1).
  • OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im

    Auch unter dem Gesichtspunkt einer erleichterten Verwertbarkeit liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor (OLG Bamberg VersR 1996, 969; OLG Koblenz VersR 2003, 589; LG Dortmund 2 O 245/09 vom 11.03.2010 - juris; Schmid VersR 2008, 471).
  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 85/10

    Verzicht eines Kaskoversicherers auf sein Leistungskürzungsrecht in den

    Damit hätte jedenfalls eine objektiv unrichtige Angabe zu den Fahrzeugschlüsseln keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht der Beklagten (vgl. LG Dortmund SP 2010, 332 mit Anm. Maier, jurPR-VersR 6/2010 Anm. 3 und Münstermann VK 2010, 115).
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   LG Frankfurt/Main, 05.05.2010 - 2 O 245/09   

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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 2 O 245/09 (https://dejure.org/2010,40279)
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