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   LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12   

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https://dejure.org/2013,58418
LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12 (https://dejure.org/2013,58418)
LG Krefeld, Entscheidung vom 03.07.2013 - 2 O 363/12 (https://dejure.org/2013,58418)
LG Krefeld, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 2 O 363/12 (https://dejure.org/2013,58418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit i.R. eines Bürgschaftsvertrags; Formularmäßiger Ausschluss der Einreden der Aufrechnung, Anfechtbarkeit und Vorausklage in einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Folgen für die Wirksamkeit einer Bürgschaft bei Unwirksamkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91

    Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich

    Auszug aus LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12
    Nur wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrags nicht mehr sinnvoll ist, insbesondere wenn der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtregelung (BGH, NJW 1992, 896).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12
    Bei ergänzender Auslegung tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel die Gestaltung, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen bekannt gewesen wäre (BGH NJW 1998, S. 450).
  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12
    Im Gegensatz dazu ist der vorliegende Verzicht auf die Einrede der Aufrechnung aber unwirksam, weil er mit dem wesentlichen Grundgedanken der Subsidiarität der Bürgschaft nicht zu vereinbaren ist und den Bürgen entgegen den Geboten von Treu und Glauben iSv § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unangemessen benachteiligt (BGH, NJW 2003, 1521).
  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 39/08

    Wirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung im Übrigen bei Unwirksamkeit einer in

    Auszug aus LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12
    Für die Vertragserfüllungsbürgschaft hat der BGH dies verneint und angenommen, dass diese Klausel isoliert betrachtet teilbar ist (BGH, WM 2009, 643).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12
    Für die Teilbarkeit einer solchen Klausel kommt es darauf an, ob die Sicherungsvereinbarung, mit der eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechnung gefordert wird, als konzeptionelle Einheit zu verstehen ist, was zu einer einheitlichen, die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien berücksichtigenden Gesamtbeurteilung des Regelungsgefüges zwingt (BGH, NZBau 2009, 784, 787).
  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 207/09

    VOB-Vertrag: AGB-Klausel des Auftraggebers über die Befugnis des Auftragnehmers

    Auszug aus LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12
    Die gegen eine Teilbarkeit der Klausel gerichteten, von der Beklagten angeführten Urteile des BGH (BGH NZBau, aaO und BGH NZBau 2011, 610) sprechen von einer Unteilbarkeit nur in Beziehung auf Gewährleistungsbürgschaften, was an der hier zu entscheidenden Konstellation vorbeigeht.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07

    Zu den Rechtswirkungen der Unwirksamkeit eines Verzichts auf die Einrede der

    Auszug aus LG Krefeld, 03.07.2013 - 2 O 363/12
    Hiernach ist davon auszugehen, dass die Beteiligten den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht in die Sicherungsvereinbarung aufgenommen hätten, sie vielmehr eine "einfache" selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart hätten (OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 255/20

    Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen eine Versicherung aus einer

    cc) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 19. September 1985 - III ZR 214/83, BGHZ 95, 350, 357 und vom 30. März 1995 - IX ZR 98/94, NJW 1995, 1886, 1888) zur Wirksamkeit eines klauselmäßigen Verzichts des Bürgen auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB ist in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum teilweise auf Zustimmung (OLG Rostock, NZI 2016, 804 Rn. 53; OLG Düsseldorf, BauR 2018, 858, 860; LG Krefeld, BeckRS 2015, 1202; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 307 Rn. 79; BeckOGK BGB/Madaus, Stand: 01.12.2021, § 770 Rn. 33; Nobbe in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 91 Rn. 330; Nobbe in Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 3. Aufl., § 770 Rn. 4; Hüttemann, Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Kreditbürgschaft, 2020, S. 149 f.; Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 10. Aufl., Rn. 996; MünchKommBGB/Wurmnest, 8. Aufl., § 307 Rn. 233; Staudinger/Stürner, BGB, Neubearb.
  • OLG Rostock, 25.02.2016 - 3 U 73/12

    Mietvertragskündigung durch den Insolvenzverwalter: Bürgenhaftung bei

    Auch der formularmäßige Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB) wird allgemeinhin für unbedenklich angesehen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.2014, 22 U 150/13, NJW-RR 2015, 307; LG Krefeld, Urt. v. 03.07.2013, 2 O 363/12, zitiert nach Juris).

    Als unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 BGB wird hingegen eine Formularklausel angesehen, mit welcher der Bürge auf die Einrede der Aufrechenbarkeit des § 770 Abs. 2 BGB verzichtet (BGH, Urteil vom 12.02.2009, VII ZR 39/08, BauR 2009, 308; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.2014, 22 U 150/13, NJW-RR 2015, 307; LG Krefeld, Urt. v. 03.07.2013, 2 O 363/12, zitiert nach Juris).

    Auch inhaltlich wird für die Vertragserfüllungsbürgschaft anders als für die Gewährleistungsbürgschaft eine Teilbarkeit der Klausel dahin angenommen, dass eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche Bürgschaft ohne den Verzicht auf die Aufrechenbarkeit geschuldet ist (BGH, Urteil vom 12.02.2009, VII ZR 39/08, BauR 2009, 308; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.2014, 22 U 150/13, NJW-RR 2015, 307; LG Krefeld, Urt. v. 03.07.2013, 2 O 363/12, zitiert nach Juris).

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LG Potsdam, 07.05.2014 - 2 O 363/12 (https://dejure.org/2014,46958)
LG Potsdam, Entscheidung vom 07.05.2014 - 2 O 363/12 (https://dejure.org/2014,46958)
LG Potsdam, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 2 O 363/12 (https://dejure.org/2014,46958)
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