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   LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17   

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LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17 (https://dejure.org/2018,55328)
LG München II, Entscheidung vom 26.10.2018 - 2 O 4622/17 (https://dejure.org/2018,55328)
LG München II, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 2 O 4622/17 (https://dejure.org/2018,55328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2; RL 95/46 Art. 12 b, Art. 14 Abs. 1 a; ZPO § 91, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 709; DSGV Art. 17 Abs. 1, Art. 94 Abs. 1; Richtlinie 95/46 /EG Art. 12 b
    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung einer Suchmaschine für rechtswidrige Webseiten

  • rewis.io

    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    (2) Zu den eigenen Inhalten eines Suchmaschinenbetreibers gehören auch solche Inhalte, die zwar von einem Dritten hergestellt wurden, die sich der Suchmaschinenbetreiber aber zu eigen macht (BGH VI ZR 489/16, Rz. 28).

    Für die Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine hat der BGH bereits Grundsätze aufgestellt (BGH VI ZR 489/16, Rz. 33 ff.).

    Die Annahme einer - praktisch kaum zu bewerkstelligenden - allgemeinen Kontrollpflicht würde die Existenz von Suchmaschinen als Geschäftsmodell, das von der Rechtsordnung gebilligt worden und gesellschaftlich erwünscht ist, ernstlich infrage stellen (vgl. zum Vorstehenden BGH, GRUR 2018, 178 Rn. 60 ff. = WRP 2018, 201 - Vorschaubilder III, und BGHZ 158, 236 [251 f.] = GRUR 2006, 860 - Internet-Versteigerung; GRUR 2018, 642, beck-online).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen liegt nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2016, 2870 Rn. 13; BVerfGE 82, 272 [283 f.] = NJW 1991, 95; BVerfGE 85, 1 [16] = NJW 1992, 1439).

    Hinzutreten muss eine das sachliche Anliegen der Äußerung völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfGE 93, 266 unter 7 b = NJW 1995, 3303; BVerfGE 82, 272 [284] = NJW 1991, 95), deren abschließende Bewertung ohne verifizierbare Erkenntnisse zum sachlichen Hintergrund selten möglich ist.

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Ein Rechtsverstoß kann beispielsweise im oben genannten Sinn auf der Hand liegen bei Kinderpornografie, Aufruf zur Gewalt gegen Personen, offensichtlichen Personenverwechslungen, Vorliegen eines rechtskräftigen Titels gegen den unmittelbaren Störer, Erledigung jeglichen Informationsinteresses durch Zeitablauf (vgl. EuGH, GRUR 2014, 895 Rn. 92 ff. - Google Spain), Hassreden (vgl. EGMR, GRUR Int 2016, 81 Rn. 153 ff. = NJW 2015, 2863 - Delfi AS/Estland) oder eindeutiger Schmähkritik.

    Er zitiert dabei die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 13.05.2014, Az.: C-131/12, NJW 2014, 2257).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Suchmaschinen durchsuchen das frei zugängliche Internet in einem automatisierten Verfahren unter Einsatz von Computerprogrammen, wobei sie nicht danach unterscheiden können, ob der aufgefundene Beitrag eine Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Dritten darstellt (vgl. BGH, GRUR 2018, 178 Rn. 60 ff. = WRP 2018, 201 - Vorschaubilder III).

    Die Annahme einer - praktisch kaum zu bewerkstelligenden - allgemeinen Kontrollpflicht würde die Existenz von Suchmaschinen als Geschäftsmodell, das von der Rechtsordnung gebilligt worden und gesellschaftlich erwünscht ist, ernstlich infrage stellen (vgl. zum Vorstehenden BGH, GRUR 2018, 178 Rn. 60 ff. = WRP 2018, 201 - Vorschaubilder III, und BGHZ 158, 236 [251 f.] = GRUR 2006, 860 - Internet-Versteigerung; GRUR 2018, 642, beck-online).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Eine sichere und eindeutige Beurteilung, ob unter Berücksichtigung aller widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange und der Umstände des Einzelfalls das Schutzinteresse der Betroffenen die schutzwürdigen Belange der Internetseitenbetreiber, der Bekl. zu 1 sowie der Internetnutzer überwiegt (vgl. Senat, BGHZ 209, 139 Rn. 30 = GRUR 2016, 855.), ist dem Suchmaschinenbetreiber im Regelfall nicht ohne Weiteres möglich.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen liegt nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2016, 2870 Rn. 13; BVerfGE 82, 272 [283 f.] = NJW 1991, 95; BVerfGE 85, 1 [16] = NJW 1992, 1439).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Hinzutreten muss eine das sachliche Anliegen der Äußerung völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfGE 93, 266 unter 7 b = NJW 1995, 3303; BVerfGE 82, 272 [284] = NJW 1991, 95), deren abschließende Bewertung ohne verifizierbare Erkenntnisse zum sachlichen Hintergrund selten möglich ist.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Die Annahme einer - praktisch kaum zu bewerkstelligenden - allgemeinen Kontrollpflicht würde die Existenz von Suchmaschinen als Geschäftsmodell, das von der Rechtsordnung gebilligt worden und gesellschaftlich erwünscht ist, ernstlich infrage stellen (vgl. zum Vorstehenden BGH, GRUR 2018, 178 Rn. 60 ff. = WRP 2018, 201 - Vorschaubilder III, und BGHZ 158, 236 [251 f.] = GRUR 2006, 860 - Internet-Versteigerung; GRUR 2018, 642, beck-online).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    Der Hinweis ist erforderlich, um den grundsätzlich nicht zur präventiven Kontrolle verpflichteten Diensteanbieter in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der indexierten Internetseiten diejenigen auffinden zu können, die möglicherweise die Rechte Dritter verletzen (vgl. BGHZ 191, 19 Rn. 21, 28 = GRUR 2011, 1038 - Stiftparfüm).
  • OLG Hamburg, 16.08.2011 - 7 U 51/10

    Google, Ergebnisliste - Persönlichkeitsverletzung im Internet: Anspruch gegen den

    Auszug aus LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
    (3) Den Betreiber einer Suchmaschine treffen daher erst dann spezifische Verhaltenspflichten, wenn er durch einen konkreten Hinweis Kenntnis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung erlangt hat (vgl. zum Umfang der Prüfpflichten eines Suchmaschinenbetreibers auch OLG Hamburg, AfP 2011, 491 = GRUR-RR 2012, 87 Ls. - Ergebnisliste; LG Hamburg, NJW 2015, 796).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

  • LG Hamburg, 07.11.2014 - 324 O 660/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers einer

  • EGMR, 16.06.2015 - 64569/09

    Betreiber haftet für Nutzerkommentare

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

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