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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14 (https://dejure.org/2014,41038)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.09.2014 - 2 O 81/14 (https://dejure.org/2014,41038)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. September 2014 - 2 O 81/14 (https://dejure.org/2014,41038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt allerdings bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - BVerwG 1 C 40.07 -, juris RdNr. 20 ff.).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - BVerwG 1 C 40.07 - a.a.O. RdNr. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Hierbei ist den Konventionsstaaten grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Einwanderung in ihr Hoheitsgebiet zulassen wollen (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, juris RdNr. 26 m.w.N.).

    Das schließt jedoch nicht aus, dass nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch bei langjährig geduldeten Ausländern eine Verwurzelung in diesem Sinne anzunehmen sein kann mit der Folge, dass sich aus Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Legalisierung des Aufenthalts ergibt (vgl. HambOVG, Beschl. v. 20.08.2009 - 3 Bs 104/09 -, juris RdNr. 15 ff.; VGH BW, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - a.a.O. RdNr. 31 ff. und Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, juris RdNr. 28; Eckertz-Höfer, ZAR 2008, 41 ; noch offen gelassen von OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2013 - 2 M 147/13 - n.v. und Urt. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 41).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Zudem ist von Bedeutung, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (OVG LSA, Beschl. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, juris RdNr. 7).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43; OVG LSA, Beschl. v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Derartige Hindernisse können sich insbesondere aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u.a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht - etwa aus Art. 8 EMRK - in Bezug auf das Inland herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, juris RdNr. 17).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43; OVG LSA, Beschl. v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Das schließt jedoch nicht aus, dass nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch bei langjährig geduldeten Ausländern eine Verwurzelung in diesem Sinne anzunehmen sein kann mit der Folge, dass sich aus Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Legalisierung des Aufenthalts ergibt (vgl. HambOVG, Beschl. v. 20.08.2009 - 3 Bs 104/09 -, juris RdNr. 15 ff.; VGH BW, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - a.a.O. RdNr. 31 ff. und Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, juris RdNr. 28; Eckertz-Höfer, ZAR 2008, 41 ; noch offen gelassen von OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2013 - 2 M 147/13 - n.v. und Urt. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 41).
  • OVG Hamburg, 20.08.2009 - 3 Bs 104/09

    Einstweilige Anordnung bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens- faktischer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Das schließt jedoch nicht aus, dass nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch bei langjährig geduldeten Ausländern eine Verwurzelung in diesem Sinne anzunehmen sein kann mit der Folge, dass sich aus Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Legalisierung des Aufenthalts ergibt (vgl. HambOVG, Beschl. v. 20.08.2009 - 3 Bs 104/09 -, juris RdNr. 15 ff.; VGH BW, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - a.a.O. RdNr. 31 ff. und Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, juris RdNr. 28; Eckertz-Höfer, ZAR 2008, 41 ; noch offen gelassen von OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2013 - 2 M 147/13 - n.v. und Urt. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11

    Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Das schließt jedoch nicht aus, dass nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch bei langjährig geduldeten Ausländern eine Verwurzelung in diesem Sinne anzunehmen sein kann mit der Folge, dass sich aus Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Legalisierung des Aufenthalts ergibt (vgl. HambOVG, Beschl. v. 20.08.2009 - 3 Bs 104/09 -, juris RdNr. 15 ff.; VGH BW, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - a.a.O. RdNr. 31 ff. und Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, juris RdNr. 28; Eckertz-Höfer, ZAR 2008, 41 ; noch offen gelassen von OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2013 - 2 M 147/13 - n.v. und Urt. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 41).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43; OVG LSA, Beschl. v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration und Möglichkeit der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für staatenlose minderjährige Kinder

  • VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12

    Aufenthalterlaubnis aus humanitären Gründen; Anforderung an die Integration von

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    § 25a AufenthG ist nicht als speziellere und abschließende gesetzliche Regelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen anzusehen; auch im Anwendungsbereich des § 25a AufenthG verbleibt noch Raum für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 AufenthG (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris - a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 - InfAuslR 2013, 104 und Beschl. v. 12.03.2013 - 8 LA 13/13 - juris -).

    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist, und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250 und Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - VBlBW 2006, 200; OVG Koblenz, Beschl. v 24.02.2006 - 7 B 10020/06 - InfAuslR 2006, 274 und Urt. v. 15.03.2012 - 7 A 11268/11 - juris - VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 - 4 Bs 98/14 - NVwZ 2014, 1249; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris -).

  • VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher

    Mit Beschluss vom 16. September 2014 (AZ: 2 O 81/14) bewilligte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt S. A. für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe, weil viel dafür spreche, dass ihm als faktischem Inländer ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG zusteht.

    Das schließt jedoch nicht aus, dass nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch bei langjährig geduldeten Ausländern eine Verwurzelung in diesem Sinne anzunehmen sein kann mit der Folge, dass sich aus Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Legalisierung des Aufenthalts ergibt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2014, 2 O 81/14, S. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 20. August 2009, 3 Bs 104/09, zitiert nach juris, Rdnr. 15 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13. Dezember 2010, 11 S 2359/10, a.a.O., Rdnr. 31 ff., und vom 20. Oktober 2011, 11 S 1929/11, zitiert nach juris, Rdnr. 28; Eckertz-Höfer, ZAR 2008, S. 41 [44 f.]).

    Dem steht nicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschluss vom 16. September 2014, 2 O 81/14) entgegen, wonach der Sohn S. der Antragsteller aufgrund seiner Verwurzelung im Bundesgebiet als faktischer Inländer zu betrachten sein dürfte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 2 M 34/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat (vgl. Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 -, juris) einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angenommen im Fall eines 21-jährigen, in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländers, der zwar keinen Schulabschluss erlangt hatte und ganz überwiegend nur geduldet worden war, dem aber ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit deshalb nicht zuzumuten war, weil er als einziges Mitglied seiner Familie ohne ausreichende Sprachkenntnisse in das Land seiner Staatsangehörigkeit hätte zurückkehren müssen und auch nichts darauf hinwies, dass er dort jemanden kannte, der ihm beim Einleben in die dortigen Lebensverhältnisse hätte unterstützen können.
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer

    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist, und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250 und Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - VBlBW 2006, 200; OVG Koblenz, Beschl. v 24.02.2006 - 7 B 10020/06 - InfAuslR 2006, 274 und Urt. v. 15.03.2012 - 7 A 11268/11 - juris - VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 - 4 Bs 98/14 - NVwZ 2014, 1249; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris -).
  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21

    Faktischer Inländer; Kleinkind

    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, juris Rn. 22 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 16. September 2014 - 2 O 81/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 08.07.2019 - 11 K 456/19

    Duldungsgrund für einen bereits seit 26 Jahren unauffällig in Deutschland

    Bei der Frage der möglichen Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist, und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250 und Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - VBlBW 2006, 200; OVG Koblenz, Beschl. v 24.02.2006 - 7 B 10020/06 - InfAuslR 2006, 274 und Urt. v. 15.03.2012 - 7 A 11268/11 - juris - VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 - 4 Bs 98/14 - NVwZ 2014, 1249; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris -), bzw. ganz allgemein, welche Fähigkeiten zur Reintegration beim Betroffenen (noch) vorhanden sind.
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20

    Verlängerung Aufenthaltstitel; humanitäre Gründe bei eigenmächtigem Schulabbruch;

    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, juris Rn. 22 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 16. September 2014 - 2 O 81/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
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