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   BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93   

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BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93 (https://dejure.org/1994,9727)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1994 - 2 RU 14/93 (https://dejure.org/1994,9727)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 (https://dejure.org/1994,9727)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85

    Ausstrahlung

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93
    Dem Begriff "Entsendung" ist immanent die Bewegung von einem Ort zum anderen, so daß eine Entsendung iS des § 4 SGB IV schon begrifflich erfordert, daß sich der Arbeitnehmer von seinem Beschäftigungsort in der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Staat begibt (BSGE 60, 96, 98; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9 und BSG SozR 7833 § 1 Nr. 6 zum im Normgehalt ähnlichen § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a Bundeskindergeldgesetz ; von Maydell in GK-SGB IV, § 4 RdNr 12).

    Grundsätzlich muß also der Arbeitnehmer bereits in der Bundesrepublik für seinen entsendenden Arbeitgeber gearbeitet haben (BSGE 60, 96, 98).

    Von diesem Grundsatz abweichend genügt es nach der Rechtsprechung und Teilen der Literatur, wenn jemand im Inland nur zum Zweck einer vorübergehenden Beschäftigung im Ausland eingestellt wird (BSGE 60, 96, 98 mwN; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; Hauck/Haines aaO § 4 RdNr 4; von Maydell aaO § 4 RdNr 14).

    Keinesfalls genügt es aber, wenn jemand im Ausland für das Ausland eingestellt wird (BSGE 60, 96, 98 mwN; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; Hauck/Haines aaO § 4 RdNr 4; Brackmann aaO, S 80o I mwN).

    Wird jemand zeitgleich mit der Entsendung von einem inländischen Arbeitgeber erst eingestellt, rechtfertigt sich seine Einbeziehung in den deutschen Sozialversicherungsschutz nur dann, wenn wenigstens anderweitig ein Bezug zur deutschen Sozialversicherung besteht, dh zumindest ist zu fordern, daß der Betreffende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte (BSGE 60, 96, 98; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9).

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93
    Der sozialrechtliche Wohnsitz beurteilt sich objektiv nach den tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten (BSGE 49, 254, 256; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 4; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44; Brackmann aaO; Seewald aaO RdNr 6).

    Es ist ein reales Verhalten in bezug auf einen Lebensmittelpunkt erforderlich (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44; Seewald aaO RdNr 6).

  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93
    Der sozialrechtliche Wohnsitz beurteilt sich objektiv nach den tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten (BSGE 49, 254, 256; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 4; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44; Brackmann aaO; Seewald aaO RdNr 6).

    Der Wille, einen Wohnsitz zu begründen, genügt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse diesem Willen entgegenstehen (BSGE 49, 254, 256).

  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93
    Auch auf den melderechtlichen Wohnsitz kommt es nicht an (BSGE 53, 49, 52; KassKomm-Seewald § 30 SGB I RdNr 7).
  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 4/73

    Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93
    Zumindest zum hier fraglichen Zeitraum hatte die Rechtsprechung die Ausstrahlungstheorie dahingehend entwickelt, daß sie weitestgehend dem jetzigen § 4 SGB IV entsprach, insbesondere hatte sie die hier in Frage stehenden Entsendungszeiten von bis zu zwei Jahren noch als Ausstrahlung angesehen (vgl BSGE 40, 57).
  • BSG, 31.07.1968 - 11 RA 227/66

    Witwenrente - Unterhaltsbedürftigkeit - Wirtschaftlicher Dauerzustand -

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93
    Diese Verweisung ist jedoch zu allgemein, sie gibt dem Senat nicht die Befugnis, aus den Akten eigene tatsächliche Feststellungen zu treffen (BSG vom 31. Juli 1968 - 11 RA 227/66 -).
  • LSG Bayern, 20.05.1992 - L 2 U 16/90

    Keine Anwendbarkeit des § 576 RVO im Rahmen der JAV-Neuberechnung nach § 573 Abs.

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93
    unter Aufhebung des Urteils des Landessozialgerichts für das Saarland vom 26. Mai 1992, L 2 U 16/90, des Urteils des Sozialgerichts für das Saarland vom 8. Februar 1990, S 3 U 154/88 sowie des Bescheides der Beklagten vom 25. November 1988, die Beklagte zu verurteilen, ihm eine Verletztenrente wegen der Berufskrankheit "Hauterkrankung" zu gewähren.
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Eine - im Sozialversicherungsabkommen nicht näher definierte - ?Entsendung? setzt begrifflich voraus, dass sich der Arbeitnehmer von seinem Beschäftigungsort in dem einen Staat zu dem neuen in dem anderen Staat ?fortbewegt? (vgl. zu § 4 SGB IV: BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 Rn. 22).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Diese Auslegung wird zwar durch die Gesetzesmaterialien (aaO) und ihnen folgend durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 60, 96, 98 = SozR 2100 § 4 Nr. 3; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 - USK 9466) dahingehend etwas eingeschränkt, daß die Ausstrahlung nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß das Beschäftigungsverhältnis allein im Hinblick auf die Entsendung ausgeübt wird, wenn nur sichergestellt ist, daß der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Geltungsbereich des SGB liegt.

    Darüber hinaus ist erforderlich, daß der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung im Inland befindet (BSGE 60, 96, 98 mwN = SozR aaO; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 - USK 9466).

    In seinem Urteil vom 25. August 1994 (2 RU 14/93 - USK 9466) hat der Senat zwar entschieden, daß bei mit der Einstellung zeitgleicher Entsendung eine Einbeziehung in den deutschen Sozialversicherungsschutz nach § 4 Abs. 1 SGB IV nur dann gerechtfertigt ist, wenn wenigstens anderweitig ein Bezug zur deutschen Sozialversicherung besteht, dh zumindest zu fordern ist, daß der Betreffende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte; der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses muß im Inland liegen.

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung -

    Wäre der Arbeitsvertrag von vornherein bis zum 31.12.2008 befristet gewesen, könnte von den Voraussetzungen der Ausstrahlung nur dann ausgegangen werden, wenn die Freistellungsvereinbarung zum 1.1.2009 neben der Entsendung zugleich den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit dem Zoo L. enthalten und der Kläger zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt hätte (BSG vom 25.8.1994 - 2 RU 14/93 - juris; BSG vom 27.5.1986 - 2 RU 12/85 - BSGE 60, 96, 98 f = SozR 2100 § 4 Nr. 3 S 3) .Das LSG wird mithin zunächst den genauen Inhalt des Arbeitsvertrages vom 21.5.2008 festzustellen haben, insbesondere ob dieser unbefristet oder befristet war und ggf zu welchem Zeitpunkt dieses Arbeitsverhältnis enden sollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff

    Eine subjektive Komponente hat der öffentlich-rechtliche Wohnsitzbegriff nur insoweit, als die tatsächlichen Verhältnisse dann den Schluss auf eine auch zukünftige Nutzung der Wohnung erlauben, weil ein - objektiv realisierbarer - Wille vorhanden ist (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2000 - VI R 165/99 -, BFHE 193, 569 ; BSG, Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 14/93 - siehe zum Ganzen auch Bock, a.a.O., § 10 Rn. 3 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 5 B 5/98

    Unfallversicherung

    Unerheblich und nicht zu prüfen ist, ob sie in Ungarn bereits für die Antragstellerin gearbeitet haben, da es genügt, wenn jemand zum Zwecke einer vorübergehenden Beschäftigung im Ausland eingestellt wird (vgl. BSGE 60, 96, 98; BSG, Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 14/93 - s.a. Kerger, BKK 1984, 265, 267).

    Zu Recht forderte die Antragsgegnerin insoweit im Anschluß an die Rechtsprechung des BSG (vgl. insbesondere BSG SozR 7833 § 1 Nr. 6; BSGE 75, 232, 234; BSG, Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 14/93 -), daß nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet sein muß.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - L 15 U 55/96

    Versicherungspflicht von Beschäftigten bei Ausstrahlung und Einstrahlung

    Kämen, wie hier, von vornherein wegen objektiver Umstände oder subjektiver Planung der Vertragspartner nur Auslandstätigkeiten in Betracht, müsse der Versicherungsschutz entfallen (BSG Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 14/93 -).

    Der Schwerpunkt seines Beschäftigungsverhältnisses müsse im Inland liegen (BSG Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 14/93).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - L 1 BA 76/18

    Betriebsprüfung - Voraussetzungen der Bewilligung von einstweiligem Rechtschutz

    Das BSG (Urt. v. 25. August 1994 - 2 RU 14/93) habe bereits entschieden, dass eine Entsendung nicht voraussetze, dass bereits in dem Entsendestaat eine Beschäftigung erfolgt sei.
  • LSG Bayern, 18.05.2011 - L 13 R 337/09

    Fiktive Beitragszeiten nach Artikel 2 Abs. 2 Punkt 1c des polnischen Gesetzes vom

    Ausreichend ist auch, wenn ein Deutscher nach langjährigem Aufenthalt im Ausland seinen Wohnsitz in Deutschland nimmt und dann unmittelbar wieder von einem deutschen Unternehmen im Ausland beschäftigt wird (BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93).
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