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   LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19   

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https://dejure.org/2020,41915
LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19 (https://dejure.org/2020,41915)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 16.12.2020 - 2 S 195/19 (https://dejure.org/2020,41915)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 2 S 195/19 (https://dejure.org/2020,41915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Anspruch auf Beseitigung der am Gebäude befestigten Kamera sowie auf Unterlassung der Videoüberwachung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • RA Kotz

    Videoüberwachung von öffentlichen Verkehrsflächen und Zugängen zu fremden Grundstücken

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Beseitigung der am Gebäude befestigten Kamera sowie auf Unterlassung der Videoüberwachung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbar fühlt sich überwacht: Müssen Kameras weg?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Überwachungskamera an der Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung für Nachbarn unzumutbar

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die Kameras des Nachbarn

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Überwachungskamera auf Grundstück kann allgemeines Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen wenn Überwachung Dritter objektiv ernsthaft zu befürchten ist

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Überwachungskamera

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kamerastreit: Big Neighbour is watching you

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überwachungskamera an der Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beseitigung einer unter dem Giebelfenster des Beklagtenanwesens befestigten Kamera und auf Unterlassung einer Videoüberwachung wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Videokamera verletzt Allgemeines Persönlichkeit des Nachbarn

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Überwachungsdruck: Nachbars Kamera kann Persönlichkeitsrecht verletzen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Private Videoüberwachung - Kamera am Haus kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbar fühlt sich überwacht: Müssen Kameras weg? (IMR 2021, 210)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels einer Videokamera, auch in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen, kann einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht besteht; dabei kann die Frage, ob ein derartiger rechtswidriger Eingriff anzunehmen ist, nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer die (verfassungs-) rechtlich geschützten Positionen der Beteiligten berücksichtigenden Güter- und Interessenabwägung beantwortet werden (BGH, Urt. v. 16.03.2010 - Az. VI ZR 176/09, Rn. 11; Urt. v. 25.04.1995 - VI ZR 272/94, zit. n. Juris).

    Nur bei das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegenden Interessen des Betreibers der Videoüberwachungsanlage dürfen auch öffentliche Verkehrsflächen und Zugänge zu fremden Grundstücken erfasst werden (BGH, Urt. v. 16.03.2010 - VI ZR 176/09, Rn. 11, zit. n. Juris).

    Kann dies festgestellt werden und ergibt die erforderliche Abwägung, dass das Interesse des Betreibers der Anlage das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, ist der Unterlassungsanspruch begründet (BGH, Urt. v. 16.03.2010 - VI ZR 176/09, Rn. 12, zit. n. Juris).

    Allerdings kann auch bei der Ausrichtung von Überwachungskameras allein auf das eigene Grundstück des Grundstückseigentümers das Persönlichkeitsrecht Dritter beeinträchtigt sein.Ein Unterlassungsanspruch kann nämlich, wie das Amtsgericht zutreffend ausführt, auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2010 - VI ZR 176/09, Rn. 13, zit. n. Juris).

    Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH, Urt. v. 21.10.2011 - 265/10, Rn. 9 ff.; Urt. v. 16.03.2010 - VI ZR 176/09, Rn. 13, zit. n. Juris).

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Dies allein rechtfertigt jedoch nicht die Annahme einer lediglich theoretischen Möglichkeit der Veränderung des Kamerawinkels (vergleiche den Fall BGH Urt. v. 21.10.2011 - V ZR 265/10, zit. n. Juris, in dem die Kameras in einer Höhe von sieben und neun Metern an dem Haus angebracht waren und ihr Aufnahmewinkel daher nur unter Zuhilfenahme einer langen Leiter verändert werden konnte. Laut BGH war deshalb ein objektiv ernsthafter Überwachungsverdacht nicht zu verneinen, da es ohne Weiteres möglich sei, die Leiter zu einem Zeitpunkt an das Haus anzustellen, zu dem die beiden Nachbarn gerade nicht zu Hause sind, zumal ein solcher Vorgang nicht sehr zeitaufwendig sei ) ).

    Ein berechtigtes Interesse rechtfertigt allenfalls die Überwachung des eigenen Grundstücks, nicht fremder Grundstücksteile (vgl. BGH, a.a.O., Urt. v. 21.10.2011 - V ZR 265/10 Rn. 9,13, zit. n. Juris).

  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Die Nichtbeachtung verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 98, 2273; NJW 2012, 1346; NJW 2018, 3097).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 580/15

    Schadenersatzanspruch eines Geschädigten auf Zukunftsschäden wegen eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Die Nichtbeachtung verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 98, 2273; NJW 2012, 1346; NJW 2018, 3097).
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Die Nichtbeachtung verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 98, 2273; NJW 2012, 1346; NJW 2018, 3097).
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Zwar ist die mündliche Erläuterung des schriftlichen Gutachtens auf Antrag einer Partei stets geboten nach § 402 i.V.m. § 397 (BGHZ 6, 398; BGH NJW 98, 162; BGH MDR 2019, 1013).
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    In der Rechtsprechung wird teilweise ein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs solcher Videokameras, die auf das Nachbargrundstück lediglich ausrichtbar sind, verneint, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand, also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage, auf sein Grundstück gerichtet werden können (vgl. LG Bielefeld, NJW-RR 2008, 327 f.; LG Itzehoe, NJW-RR 1999, 1394 f.).
  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 257/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund behaupteter

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Zwar ist die mündliche Erläuterung des schriftlichen Gutachtens auf Antrag einer Partei stets geboten nach § 402 i.V.m. § 397 (BGHZ 6, 398; BGH NJW 98, 162; BGH MDR 2019, 1013).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Ein Antrag kann jedoch zurückgewiesen werden, wenn das schriftliche Gutachten vollständig und überzeugungsfähig ist, der Antrag aber gleichwohl nicht konkret begründet wird (BGHZ 24, 9, 14; BAG MDR 68, 529; Rixecker NJW 84, 2135, 2137; Ankermann NJW 85, 1204, 1205) oder in seiner Begründung die Ankündigung abwegiger, bereits eindeutig beantworteter oder beweisunerheblicher Fragen enthält (OLGR Saarbrücken 2004, 379; OLGR Oldenburg 98, 17; Hamm MDR 85, 593; Zöller-Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 411 Rn. 5).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19
    Zwar ist die mündliche Erläuterung des schriftlichen Gutachtens auf Antrag einer Partei stets geboten nach § 402 i.V.m. § 397 (BGHZ 6, 398; BGH NJW 98, 162; BGH MDR 2019, 1013).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 611/14

    Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen

  • BGH, 11.01.2018 - III ZB 81/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 29/19

    Inhaltliche Anforderung an Berufungsantrag

  • LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 Ss 195/19

    Kameraüberwachung

    Aktenzeichen: 2 S 195/19 4 C 3/17 AG Neustadt an der Weinstraße.

    2 S 195/19 5.

    - Seite 3 - 2 S 195/19.

    - Seite 4 - 2 S 195/19 Eine solche Befürchtung ist dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände.

    Die Beklagtenseite wirft der Klägerin vor, in den Jahren 1998, 1999 und 2000 mehrfach unberechtigt - Seite 6 - 2 S 195/19.

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