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   LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13   

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https://dejure.org/2014,43069
LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13 (https://dejure.org/2014,43069)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13 (https://dejure.org/2014,43069)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - L 2 SO 4058/13 (https://dejure.org/2014,43069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Hilfen zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges sowie zur Erlangung der Fahrerlaubnis - Angewiesensein auf die ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges sowie zur Erlangung der Fahrerlaubnis - Angewiesensein auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges - Verweisung auf zumutbare Alternativen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 Abs 2 Nr 7 SGB 9, § 58 Nr 2 SGB 9, § 8 Abs 1 S 1 BSHG§47V
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Hilfen zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges sowie zur Erlangung der Fahrerlaubnis - Angewiesensein auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinglHV § 8 Abs 1; SGB 12 § 54; SGB 12 § 53

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Hilfe zur Kfz-Beschaffung bei zumutbarer Nutzung des Stadtbusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalles entgegensteht (vgl. nur BSG, Urt. v. 23.8.2013, B 8 SO 24/11 R, juris Rn. 16; BSG, Urt. v. 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Reichweite und Häufigkeit der Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft werden weder von den Vorstellungen des Beklagten bzw. der Gerichte, sondern von dessen angemessenen Wünschen bestimmt (BSG, Urt. v. 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Die Bestimmung verleiht dem Einzelnen und den religiösen Gemeinschaften aber grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ihrer Glaubensüberzeugung mit staatlicher Unterstützung Ausdruck zu verleihen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16.5.1995, 1 BvR 1087/91, juris Rn. 34, 35 - "Kruzifix" -).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalles entgegensteht (vgl. nur BSG, Urt. v. 23.8.2013, B 8 SO 24/11 R, juris Rn. 16; BSG, Urt. v. 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, juris Rn. 15 f. m.w.N.).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    In welchem Maß und durch welche Aktivitäten ein behinderter Mensch am Leben in der Gemeinschaft teilnimmt, ist abhängig von seinen individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung seiner Wünsche (§ 9 Abs. 1 SGB XII; BSG, Urt. v. 2.12.2012, B 8 SO 9/10 R, juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Dieser Häufigkeitsgrad ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der behinderte Mensch nur mit Hilfe seines Kfz die Wohnung verlassen kann, wenn er also zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft überhaupt auf ein Auto angewiesen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.9.2012, L 2 SO 1378/11, juris Rn. 43; etwas zu weitgehend sogar Notwendigkeit einer "ständigen" Nutzung verlangt vom Schleswig-Holsteinischen LSG, Urt. v. 27.11.2013, L 9 SO 16/11, juris Rn. 30)).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Leistungsansprüche - wie hier eine Pflicht, dem Kläger durch Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe tägliche Gottesdienstbesuche zu ermöglichen - gegen den Staat können aus Art. 4 GG selbst nicht abgeleitet werden (BSG, Urt. v. 2.11.2007, B 1 KR 11/07 R, juris Rn. 18; BSG, Urt. v. 9.12.2003, B 2 U 8/03 R, juris Rn. 25).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 11/07 R

    Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Leistungsansprüche - wie hier eine Pflicht, dem Kläger durch Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe tägliche Gottesdienstbesuche zu ermöglichen - gegen den Staat können aus Art. 4 GG selbst nicht abgeleitet werden (BSG, Urt. v. 2.11.2007, B 1 KR 11/07 R, juris Rn. 18; BSG, Urt. v. 9.12.2003, B 2 U 8/03 R, juris Rn. 25).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Dieser Häufigkeitsgrad ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der behinderte Mensch nur mit Hilfe seines Kfz die Wohnung verlassen kann, wenn er also zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft überhaupt auf ein Auto angewiesen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.9.2012, L 2 SO 1378/11, juris Rn. 43; etwas zu weitgehend sogar Notwendigkeit einer "ständigen" Nutzung verlangt vom Schleswig-Holsteinischen LSG, Urt. v. 27.11.2013, L 9 SO 16/11, juris Rn. 30)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - L 9 SO 40/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
    Aufgrund des Nachranggrundsatzes kommt für Fahrten zu Ärzten und ärztlich verordneten Therapien nach Auffassung des Senats der Einsatz von Sozialhilfe- und Eingliederungshilfemitteln demzufolge grundsätzlich nicht in Betracht (§ 2 Abs. 2 S. 1 SGB XII), auch dann nicht, wenn die gesetzliche Krankenversicherung ein etwaiges Leistungsbegehren des Klägers mit rechtlich haltbarer Begründung ablehnt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.9.2011, L 9 SO 40/09, juris Rn. 57).
  • SG Augsburg, 31.01.2020 - S 11 AS 223/19

    Religionsfreiheit und Grundsicherungsanspruch

    Zum anderen stellt die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG ein Abwehrrecht und kein Leistungsgrundrecht dar, d.h. aus diesem Grundrecht kann keine zusätzliche Gewährung von Leistungen abgeleitet werden (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2014, L 2 SO 4058/13 Rn.25; SG Gelsenkirchen, Urteil vom 28.10.1999, S 9 KN 19/98; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.04.2018, S 11 SO 60/18 ER).
  • SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 4269/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kraftfahrzeughilfe - Erlangung einer

    Dieser Häufigkeitsgrad ist anzunehmen, wenn der behinderte Mensch nur mit Hilfe seines Kfz die Wohnung verlassen kann, wenn er also zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft überhaupt auf ein Auto angewiesen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13 -, Rand-Nr. 20 und vom 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11 -, Rand-Nr. 43 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Aufgrund des Nachranggrundsatzes (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) kommt für Fahrten zu Ärzten und ärztlich verordneten Therapien der Einsatz von Sozialhilfe- und Eingliederungshilfemitteln daher grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. September 2011, L 9 SO 40/09, juris Rn.57; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2014, L 2 SO 4058/13, juris Rn.22).
  • BSG, 24.02.2015 - B 8 SO 7/15 B
    L 2 SO 4058/13 (LSG Baden-Württemberg).
  • SG Berlin, 19.10.2018 - S 212 SO 938/13
    Aufgrund des Nachranggrundsatzes ( § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII ) kommt für Fahrten zu Ärzten und ärztlich verordneten Therapien der Einsatz von Sozialhilfe- und Eingliederungshilfemitteln daher grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. September 2011, L 9 SO 40/09 , juris  Rn.57 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2014, L 2 SO 4058/13, juris Rn.22).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2015 - L 3 AL 2131/14

    Teilhabe am Arbeitsleben durch Umbau eines Kraftfahrzeugs

    "Angewiesen sein" bedeutet im gegebenen Zusammenhang die Alternativlosigkeit der Benutzung eines Kraftfahrzeuges weil anderweitiger Beförderungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 20).
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