Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2021

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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20 (https://dejure.org/2021,31719)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.04.2021 - 2 Sa 153/20 (https://dejure.org/2021,31719)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. April 2021 - 2 Sa 153/20 (https://dejure.org/2021,31719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung - Abmahnungserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; BGB § 314 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung; Bedrohung; Abmahnung - Abmahnungserfordernis

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; BGB § 314 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung; Bedrohung; Abmahnung - Abmahnungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Grobe Beleidigung des Arbeitgebers ist keine freie Meinungsäußerung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Beleidigung und fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aller guten Dinge sind drei! - Wie viele Abmahnungen braucht es wirklich?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, kann je nach den Umständen des Einzelfalles und unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung ein erheblicher, ein die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers vorliegen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 20, juris).

    Die Bedrohung des Arbeitgebers ist vielmehr eine derart schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, dass sie auch ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung rechtfertigen kann (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 20, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2003 - 12 Sa 690/03 - Rn. 7, juris).

    Liegt jedoch eine widerrechtliche Drohung eines Arbeitnehmers für den Fall des Ausspruchs einer arbeitgeberseitigen Kündigung vor, ist eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung gegeben, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 20, juris).

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2003 - 12 Sa 690/03

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung; Schadensersatz wegen Kautionszahlung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Die Bedrohung des Arbeitgebers ist vielmehr eine derart schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, dass sie auch ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung rechtfertigen kann (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 20, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2003 - 12 Sa 690/03 - Rn. 7, juris).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Sodann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 13, juris; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - Rn. 19, juris).
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die unter anderem zur Untergrabung der Position des Vorgesetzten oder des Arbeitgebers führen können, muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 49, juris; BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - Rn. 30, juris).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Sodann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 13, juris; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - Rn. 19, juris).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je unüberlegter sie erfolgt (BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 972/98 - Rn. 15, juris).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gekommenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allerdings unter anderem dann nicht, wenn es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 09.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 36, juris; BAG, Urteil vom 19.04.2002 - 2 AZR 186/11 - Rn. 22 m. w. N., juris).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz berufen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - Rn. 23, juris).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je unüberlegter sie erfolgt (BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 972/98 - Rn. 15, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 3 Sa 244/16

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Beleidigung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
    Mit dem durch das Arbeitsgericht festgestellten Verhalten des Klägers liegt nicht nur ein Kündigungsgrund an sich vor, sondern auf Grund dieser Verhaltensweise ist es der Beklagten auch ohne Ausspruch einer vorherigen Abmahnung unzumutbar, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten (vgl. für die Bezeichnung der Geschäftsführer als "soziale Arschlöcher" in einem langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung für eine außerordentliche Kündigung (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 - 3 Sa 244/16 - Rn. 27, juris).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • ArbG Iserlohn, 02.03.2022 - 3 Ca 1512/21
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die unter anderem zur Untergrabung der Position des Vorgesetzten oder des Arbeitgebers führen können, muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.04.2021 - 2 Sa 153/20; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15; BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86).
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