Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 Sa 329/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 6 Abs 5 ArbZG, § 262 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers bei während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden - gerichtliche Geltendmachung eines Guthabens auf einem Überstundenkonto - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Alternativklage zur Geltendmachung gesetzlicher Nachtarbeitszuschläge; Zahlungsklage auf Nachtarbeitszuschläge bei fehlender Ausübung des arbeitsgeberseitigen Wahlrechts; Zahlungsklage auf Überstundenvergütung bei fehlenden Darlegungen zur Vereinbarung eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Alternativklage zur Geltendmachung gesetzlicher Nachtarbeitszuschläge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Jurion (Kurzinformation)
Ausgleichsverpflichtung für Nachtarbeitnehmer in Geld oder Freistellung ist Wahlschuld des Arbeitgebers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Für Nachtarbeit gibt es nicht immer zusätzliches Gehalt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Für Nachtarbeit gibt es nicht immer eine extra Vergütung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 13.06.2013 - 2 Ca 1647/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 Sa 329/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 Sa 329/13
Unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um einen anderen Streitgegenstand handelt ( vgl. hierzu BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 30 ), hätte der Kläger zur Geltendmachung eines Anspruchs aus § 6 Abs. 5 ArbZG eine Alternativklage erheben müssen ( BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 31 ).Die gesetzlich begründete Wahlschuld konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt ( BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 31 ).
- BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 Sa 329/13
Hierfür brauchen die dem Guthaben zugrunde liegenden Arbeitsstunden zur bestimmten Angabe des Klagegrundes im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht notwendigerweise näher bezeichnet zu werden ( vgl. BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - Rn. 9, DB 2002, 2383 ).Zwar genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Zeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt ( BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - Rn. 11, DB 2002, 2383 ).
- BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01
Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 Sa 329/13
Der auf die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Nachtarbeitszuschlags gerichtete Klageantrag lässt sich daher auch nicht auf § 6 Abs. 5 ArbZG stützen ( vgl. hierzu auch BAG 05. September 2002 - 9 AZR 202/01 - Rn. 14 ff., NZA 2003, 563 ).
- LAG Hamm, 24.03.2023 - 1 Sa 1217/22
Auslegung von Verträgen; Schlüssige Darlegung der geleisteten Überstunden im …
Bei Vergütungsansprüchen sind die Anspruchszeiträume kalendermäßig zu bestimmen (…BAG, Urt. v. 05.09.1995 - 3 AZR 58/95 Rn. 13;… LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.07.2020 - 1 Sa 17/20, Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz 2. Kammer, Urt. v. 28.11.2013 - 2 Sa 329/13 Rn. 29).