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   BGH, 08.07.1955 - 2 StR 146/55   

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BGH, 08.07.1955 - 2 StR 146/55 (https://dejure.org/1955,1167)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1955 - 2 StR 146/55 (https://dejure.org/1955,1167)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1955 - 2 StR 146/55 (https://dejure.org/1955,1167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 54
  • NJW 1955, 1366
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Denn seit der Einführung des § 56 StGB schließt die Bestimmung des § 226 StGB den Tatbestand der fahrlässigen Tötung von vorneherein ein (BGHSt 8, 54; 14, 110, 113) [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60].
  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Das war hier der Fall: Der den Beschwerdeführern zur Last gelegte Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge schließt stets den im Katalog des § 255 a Abs. 2 StPO aufgeführten Tatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) mit ein (BGHSt 8, 54).
  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 35/11

    Hi Hotel

    Der Konsumtion unterfallen mit abgegoltene Begleit-, Vor- oder Nachtaten, deren Unrechts- und Schuldgehalt durch die Bestrafung der Haupttat ausgeglichen ist, etwa weil die Tatbestandsverwirklichung der Begleittat regelmäßige Folge der Haupttat ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 2 StR 146/55, BGHSt 8, 54; Beschluss vom 23. April 2002 - 1 StR 95/02, NStZ-RR 2002, 235; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 104 und 124 ff.).
  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 1/11

    Parfumflakon II

    Der Konsumtion unterfallen mit abgegoltene Begleit-, Vor- oder Nachtaten, deren Unrechts- und Schuldgehalt durch die Bestrafung der Haupttat ausgeglichen ist, etwa weil die Tatbestandsverwirklichung der Begleittat regelmäßige Folge der Haupttat ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 2 StR 146/55, BGHSt 8, 54; Beschluss vom 23. April 2002 - 1 StR 95/02, NStZ-RR 2002, 235; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 104 und 124 ff.).
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Verurteilung wegen

    Diese Ansicht steht nicht in Widerspruch zu der in BGHSt 8, 54 zu § 226 StGB vertretenen Auffassung, daß zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung Gesetzeseinheit bestehe.
  • BGH, 11.07.1961 - 1 StR 233/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Grundsatz, daß zwischen § 226 und § 222 StGB Gesetzeseinheit besteht (BGHSt 8, 54), kann hier nicht Platz greifen, da zu der Körperverletzung noch ein weiteres schuldhaftes Verhalten des Täters hinzutritt und von diesem Verhalten eine weitere Ursachenkette zu dem tödlichen Erfolg führt.

    Es liegt also in den Fällen des § 226 StGB stets auch eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vor (Gesetzeseinheit, vgl. BGHSt 8, 54).

  • LG Lübeck, 14.02.1956 - 2 Ks 1/54

    Tötung eines KPD-Funktionärs, der im Verlauf einer tätlichen Auseinandersetzung

    Die schwerere Straftat des § 226 StGB umschliesst seit dem Dritten Strafrechtsänderungsgesetz vom 4.8.1953 kraft Gesetzes auch den Tatbestand der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB ohne weiteres (BGHSt 8, 54).
  • BGH, 15.11.1955 - 5 StR 408/55

    Tötung eines KPD-Funktionärs, der im Verlauf einer tätlichen Auseinandersetzung

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, dass zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung seit dem Dritten Strafrechtsänderungsgesetz vom 4.August 1953 keine Tateinheit mehr möglich ist, sondern Gesetzeseinheit besteht (BGHSt 8, 54).
  • BGH, 26.03.1965 - 4 StR 80/65

    Rücktritt vom Versuch der Notzucht - Erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit

    StGB verdrängt wird (vgl. BGHSt 8, 54 [BGH 08.07.1955 - StR 2 146/55 ]; Schröder NJW 1956, 1737, 1739 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 190/56] [BVerfG 08.10.1956 - BvR 1 190/56 ] unter III 2).
  • BGH, 20.03.1956 - 2 StR 37/56

    Rechtsmittel

    Diese beiden letzten Straftaten können jetzt nicht mehr tateinheitlich zusammentreffen, weil seit dem 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1951 BGBl 1, 735 die schwerere Straftat des § 226 StGB jeweils kraft Gesetzes den Tatbestand der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB umschließt (vgl BGHSt 8, 54).
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