Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28441
BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22 (https://dejure.org/2023,28441)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2023 - 2 StR 217/22 (https://dejure.org/2023,28441)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2023 - 2 StR 217/22 (https://dejure.org/2023,28441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,28441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Diese Differenzierung zwischen Rechtsverstoß und "Beugung des Rechts" in objektiver Hinsicht, bedingtem Vorsatz und "bewusster Entfernung von Recht und Gesetz" in subjektiver Hinsicht enthält, entgegen in der Literatur erhobener Kritik, keinen Widerspruch, wenn für die praktische Anwendung des Tatbestands hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzung der Verletzung einer Rechtsnorm bedingter Vorsatz ausreicht und für die Schwerebeurteilung die Bedeutung der verletzten Rechtsvorschrift maßgebend ist (vgl. Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144, 147 mwN).

    cc) Den Feststellungen ist auch im Übrigen nicht zu entnehmen, dass sich die Angeklagte bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 39/21, NStZ-RR 2021, 378; Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144, 147 f., jeweils mwN) und die Einstellungsentscheidungen an ihren eigenen Maßstäben ausgerichtet hat.

    (2) Die Strafkammer hat auch nicht festzustellen vermocht, dass die seit 1994 als Amtsanwältin tätige Angeklagte die Rechtsordnung (teilweise) in Frage stellt oder früher in Frage stellte oder auch nur vereinzelt unsachliche Kritik daran übte (vgl. dazu Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144, 145).

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Das Landgericht hat vielmehr rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Angeklagte gerade nicht in der Absicht handelte, eine ermessensfehlerfreie Anwendung des Rechts generell zu verweigern oder ihr Ermessen mutwillig zu missbrauchen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 83/20, NStZ 2021, 365, 367 f. mwN).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit auf der Grundlage einer hypothetischen Schuldbeurteilung (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88 u.a., BVerfGE 82, 106, 116; SSW-StPO/Schnabl, aaO).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    cc) Den Feststellungen ist auch im Übrigen nicht zu entnehmen, dass sich die Angeklagte bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 39/21, NStZ-RR 2021, 378; Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13, BGHSt 59, 144, 147 f., jeweils mwN) und die Einstellungsentscheidungen an ihren eigenen Maßstäben ausgerichtet hat.
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10; BVerfGE 116, 1, 12).
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Eine Beweiswürdigung ist dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, juris; Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 441/94, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. mwN).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10; BVerfGE 116, 1, 12).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, Art 19 Abs 4 durch Einstellung gem StPO §

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Den Staatsanwaltschaften kommt bei der Anwendung des Opportunitätsprinzips gemäß § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO zudem ein weiterer Beurteilungsspielraum zu (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 5. November 2001, 2 BvR 1551/01 - NJW 2002, 815, 816).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09

    Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Dass ein anderes Abwägungsergebnis vertretbar gewesen wäre, verleiht den Entscheidungen der Angeklagten ebenso wie rechtliche Irrtümer infolge ihrer vom Landgericht festgestellten mangelhaften Rechtskenntnisse noch nicht den Charakter elementarer Rechtsbrüche (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10; BVerfGE 116, 1, 12).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht