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   BGH, 10.07.2018 - 2 StR 224/18   

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https://dejure.org/2018,24452
BGH, 10.07.2018 - 2 StR 224/18 (https://dejure.org/2018,24452)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2018 - 2 StR 224/18 (https://dejure.org/2018,24452)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 2 StR 224/18 (https://dejure.org/2018,24452)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zumessung der Jugendstrafe bei Vorliegen eines Vergehens (hier: Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern)

  • rewis.io

    Strafzumessung: Jugendstrafe bei sexuellem Kindesmissbrauch; Begehung weiterer Straftaten trotz eines laufenden Ermittlungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumessung der Jugendstrafe bei Vorliegen eines Vergehens (hier: Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Wertung eines Ermittlungsverfahrens zu Lasten des Angeklagten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Wertung eines Ermittlungsverfahrens zu Lasten des Angeklagten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die weiteren Straftaten während des Ermittlungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 302
  • NStZ-RR 2019, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - 2 StR 224/18
    Der notwendige Rückschluss auf die Täterpersönlichkeit ist jedoch erst dann eröffnet, wenn der Angeklagte im Zeitpunkt der weiteren Taten Kenntnis von den gegen ihn laufenden Ermittlungen hatte (BGH, Urteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Begehung weiterer Taten

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - 2 StR 224/18
    Zwar kann dem Umstand, dass ein Angeklagter trotz eines gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahrens weitere Straftaten begeht, Indizwirkung für seine fehlende Rechtstreue beigemessen werden (Senat, Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7, 8 mwN).
  • BGH, 22.10.2019 - 2 StR 411/19

    Schließen aus der Einschlägigkeit der Vorverurteilung auf eine erhöhte Schuld des

    Dass die Strafkammer bei der Strafzumessung nicht auf den Warneffekt der Vorverurteilung, sondern auf die vor dem verfahrensgegenständlichen Delikt liegende Tathandlung (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2009 ? 2 StR 270/09, NStZ?RR 2010, 40; Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7 f.) bzw. das bereits vor der neuen Tat laufende Ermittlungsverfahren (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen Senat, Beschlüsse vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, aaO; vom 10. Juli 2018 - 2 StR 224/18, juris Rn. 7) zur Erfassung der Täterpersönlichkeit abstellen wollte, ist auch unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Urteilsgründe nicht erkennbar.
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