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   BGH, 24.07.1985 - 2 StR 368/85   

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https://dejure.org/1985,2062
BGH, 24.07.1985 - 2 StR 368/85 (https://dejure.org/1985,2062)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1985 - 2 StR 368/85 (https://dejure.org/1985,2062)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 2 StR 368/85 (https://dejure.org/1985,2062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des deutschen Strafrechts für die Tat eines Ausländers im Ausland - Hehlerei als auslieferungsfähige Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2; StPO § 260 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.02.1957 - 2 St 42/56

    Deutsches Strafrecht; Anwendung; Ausländer; Auslandstaten; Auslieferung;

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 2 StR 368/85
    Im vorliegenden Fall hätte die Strafkammer zumindest eine Entschließung der nach § 74 IRG zuständigen Behörde wegen einer Auslieferung nach Polen herbeiführen müssen (vgl. BayObLG GA 1958, 244).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Das Gericht hat sich um die Beseitigung des dargelegten Hindernisses zu bemühen (vgl. BGHSt 18, 283, 286 ff.; BGH NStZ 1985, 545; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93; OLG Karlsruhe Justiz 1963, 304 f.; vgl. ferner BGH NJW 1991, 3104 [BGH 17.05.1991 - 2 StR 183/90]).
  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

    Das Prinzip folgt aus dem Interesse daran, dass ein ausländischer Straftäter durch Eintritt in den Staat, der ihn ergreift, aber nicht ausliefert oder ausliefern kann, einer gerechten Verfolgung nicht entgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1985 - 2 StR 368/85, NStZ 1985, 545 mwN).
  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Bei zunehmender Internationalisierung könnte es die Funktionsfähigkeit der stellvertretenden Strafrechtspflege, die u.a. der Solidarität der Staaten bei der Verbrechensverfolgung im Interesse eines weltweiten Schutzes der Rechtsgüter dient (Pappas, Stellvertretende Strafrechtspflege, 1996, Seite 11 f.; Oehler aaO Rdn. 811, 840; vgl. auch BGH NStZ 1985, 545), gefährden, wenn bei umfangreichen Verfahren auch noch in der Revisionsinstanz unter Einbeziehung der betroffenen Bundesministerien immer wieder alle denkbaren Auslieferungsmöglichkeiten im Hinblick auf gegebenenfalls mehrere Heimat- und Tatortstaaten überprüft werden müßten.
  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

    Sie hat jedoch - worauf die Revision zu Recht hinweist - nicht bedacht, daß vor einer Verurteilung des Angeklagten durch ein deutsches Gericht auch die Frage einer Auslieferung an die tschechische Republik hätte geklärt werden müssen (BGH NStZ 1985, 545).
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