Rechtsprechung
BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86 |
Steinhagel
§ 32 StGB, unerlaubter Waffenbesitz, Notwehrprovokation
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz - Voraussetzungen für die Einziehung der Tatwaffe - Anforderungen an das Bestehen einer Notwehrlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 32; WaffG §§ 28, 35, § 53 Abs. 1 Nr. 3a
Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2716
- MDR 1986, 597
- NStZ 1986, 357
- StV 1987, 58
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche …
Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986). - BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99
Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des …
Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1985, 515 - 4. Strafsenat - NStZ 1986, 357 sowie NJW 1991, 503, 505 - 2. Strafsenat -), an der sich das Schwurgericht möglicherweise orientiert hat, ist vom 4. Strafsenat ersichtlich aufgegeben worden; für den 2. Strafsenat ist nichts anderes anzunehmen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 8, 9).
- BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89
Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr - …
Das gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1). - BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate …
Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung rechtfertigen (vgl. auch BGH NJW 1986, 2716, 2717) [BGH 19.03.1986 - 2 StR 38/86]. - BGH, 23.07.1998 - 4 StR 261/98
Voraussetzungen des Notwehrrechts bei vermeintlichem Angriff durch Zivilbeamte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96
Tateinheit zwischen dem Führen einer Waffe und der tatsächlichen Ausübung der …
War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63). - BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87
Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff
Um einen Fall, daß der Angeklagte sich gegen einen von ihm provozierten Angriff verteidigte (vgl. BGHSt 26, 143; BGH NStZ 1986, 357), handelt es sich nicht. - BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer …
Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357;… BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt. - OLG Hamm, 19.02.2013 - 1 RVs 8/13
Verfahrenshindernis; Verurteilung wegen nicht angeklagter Tat
Die Verwendung einer Waffe bewirkt nämlich eine Zäsur, auf Grund derer das Dauerdelikt des Führens der Waffe und der anschließende Schusswaffeneinsatz auch dann mehrere Taten bilden, wenn der Schusswaffengebrauch infolge der Rechtfertigung durch Notwehr nicht strafbar ist (BGH NStZ 2012, 452, BGH NStZ 1986, 357). - BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94
Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr