Rechtsprechung
BGH, 31.03.2011 - 2 StR 39/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Strafzumessung (Grenzen des Doppelverwertungsverbots beim Wohnungseinbruchsdiebstahl; tatsächlich eingetretene psychische Störungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Eintritt einer schweren psychischen Belastung eines Geschädigten als Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes des § 46 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3
Eintritt einer schweren psychischen Belastung eines Geschädigten als Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes des § 46 Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19
Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung …
Insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. zu § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB bereits BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 2 StR 39/11, juris; ferner BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 in Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2002 - Ss 171/02, NStZ-RR 2002, 247, 248). - OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16
Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger …
Kommt es allerdings zu einer Begegnung zwischen beiden, liegt damit schon wegen der dadurch begründeten konkreten Gefährdung für weitere Rechtsgüter ein Anhalt für eine erhebliche, strafschärfend zu bewertende Beeinträchtigung des Tatopfers vor (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; v. 31. März 2011 - 2 StR 39/11, BeckRS 2011, 8169). - OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose
Das Landgericht durfte die konkret festgestellten massiven psychischen Beeinträchtigungen der Geschädigten des Wohnungseinbruchdiebstahls strafschärfend werten (s. nur BGH , Beschl. v. 31.03.2011 - 2 StR 39/11, juris; BGH NStZ-RR 2010, 374 [375]).Jedoch setzt die Erfüllung des Tatbestands nicht voraus, dass es im Einzelfall tatsächlich zum Eintritt einer schweren psychischen Belastung eines Geschädigten gekommen ist (s. nur BGH , Beschl. v. 31.03.2011 - 2 StR 39/11, juris m.w.N.).