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   BGH, 19.05.2020 - 2 StR 398/19   

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https://dejure.org/2020,33415
BGH, 19.05.2020 - 2 StR 398/19 (https://dejure.org/2020,33415)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2020 - 2 StR 398/19 (https://dejure.org/2020,33415)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 2 StR 398/19 (https://dejure.org/2020,33415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 StGB: § 53 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 267 StGB
    Tateinheit, Tatmehrheit (Abgrenzung und Feststellung bei Beteiligung mehrerer Personen); Urkundenfälschung (Erfordernis der Signierung eines Kunstwerk); Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, notwendige Bewertung der Gegenleistung - hier: eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Betrug beim Verkauf von Bildern in einer Galerie durch die Erfindung von Provenienzen; Verbindung zweier Betrugstaten zur Tateinheit wegen der Teilidentität von Ausführungshandlungen; Zusammentreffen einzelner Taten bei Beteiligung mehrerer Personen an mehreren Taten; ...

  • rewis.io

    Urkundenfälschung: Kunstwerk als Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schaden bei Verkauf eines gefälschten Kunstwerks

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gefälschtes Bild ohne Signatur keine gefälschte Urkunde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Urkundenfälschung - Wann ein Kunstwerk eine Urkunde darstellt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 373
  • StV 2021, 722 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 2 StR 398/19
    Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; vgl. etwa BGHSt 53, 199, 201 mwN).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12

    Betrug (erforderliche Feststellungen für den Vermögensschaden: Saldierung,

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 2 StR 398/19
    Maßgeblich ist bei Austauschverhältnissen aufgrund gegenseitiger Verträge, ob der objektive Wert hinter dem Wert dessen zurückbleibt, was die aufgrund der Täuschung verfügende Person als eigene Leistung aufwendet (Senat, NStZ 2012, 629; s. dazu auch Fischer, § 263 Rn. 119).
  • BGH, 02.05.2017 - 2 StR 575/16

    Tateinheit (einzelner Tatbeitrag zu mehreren Einzeltaten); Computerbetrug

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 2 StR 398/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 2. Mai 2017 - 2 StR 575/16).
  • RG, 17.12.1900 - 4654/00

    Kann die Anbringung von Namenszügen auf Gemälden als fälschliche Anfertigung von

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 2 StR 398/19
    Diese erlangt das Kunstwerk erst mit seiner Signierung (vgl. RGSt 34, 53, 54; ferner: Löffler, NJW 1993, 1421, 1423).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die anderen Mittäter die Delikte tatmehrheitlich verwirklicht haben (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 Rn. 9; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 398/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Der Getäuschte ist nur dann geschädigt, wenn seine Vermögensverfügung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs kompensierten Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung der von der Verfügung betroffenen Vermögenspositionen; st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 31 mwN; Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 2 StR 398/19 Rn. 24 und vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 395/19 Rn. 11).

    Indes scheidet eine Verfahrensteileinstellung jedenfalls derzeit aus, weil dem Angeklagten alle 17 Einzelfälle im Wege des uneigentlichen Organisationsdelikts und damit als tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) zuzurechnen sein könnten (zum uneigentlichen Organisationsdelikt bei Mittäterschaft siehe nur: BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 52; Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 2 StR 398/19 Rn. 14 und vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5).

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