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   BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07   

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BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07 (https://dejure.org/2007,5987)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2007 - 2 StR 548/07 (https://dejure.org/2007,5987)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07 (https://dejure.org/2007,5987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufgrund eines akuten Schubes einer hebephrenen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis; Notwendigkeit tatrichterlicher Feststellungen zur tatsächlichen Auswirkung einer Krankheit des Täters auf die Schuldfähigkeit bei ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Bedeutung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 106
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07
    Das Urteil lässt nähere Feststellungen dazu, wie sich die Krankheit des Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Taten tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 49, 347, 356), vermissen.
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 462/07

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit)

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07
    Eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich jedoch erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 462/07 - m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 261/07

    Schuldfähigkeit (Schizophrenie; akuter Schub); Darlegung; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07
    Der Tatrichter ist aber gehalten, sich - in revisionsrechtlich nachvollziehbarer Weise - mit dieser Frage auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Juli 2007 - 3 StR 261/07).
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 505/10

    Rechtsfehlerhafte Beurteilung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit (Prüfung der

    Sie erlangt erst dann rechtliche Bedeutung, wenn sie tatsächlich das Fehlen der Unrechtseinsicht bei der Begehung der Tat zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07, NStZ-RR 2008, 106; Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5 jeweils mwN).
  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10

    Missbrauch von Ausweispapieren (Wahlfeststellung zur Unterschlagung;

    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 21.02.2008 - 5 StR 632/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit bei

    Die Feststellungen zum geistig-seelischen Zustand des Angeklagten während der Tatausführung sind lückenhaft und damit für das Revisionsgericht nicht nachvollziehbar (vgl. BGHSt 49, 347, 356; BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07 Rdn. 5).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 137/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (missverständliche

    Soweit das Landgericht zunächst ausgeführt hat, bei der Tat sei "die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten ... gemäß § 21 StGB gemindert" gewesen (UA S. 16), wäre dies zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft (vgl. BGHSt 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; BGH NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170; Fischer StGB 57. Aufl. § 21 Rdn. 3 m.w.N.); insoweit handelt es sich aber, wie sich aus den weiteren Ausführungen der Urteilsgründe ergibt, unzweifelhaft um ein Formulierungsversehen des Tatrichters, dessen Beweiswürdigung und Feststellungen sich ausdrücklich auf die (erhebliche) Verminderung der Steuerungsfähigkeit beziehen (UA S. 17).
  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der Tatrichter ist aber gehalten, sich - in revisionsrechtlich nachvollziehbarer Weise - mit dieser Frage auseinanderzusetzen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09; Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07).
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