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   BGH, 14.01.2009 - 2 StR 565/08   

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https://dejure.org/2009,6415
BGH, 14.01.2009 - 2 StR 565/08 (https://dejure.org/2009,6415)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2009 - 2 StR 565/08 (https://dejure.org/2009,6415)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08 (https://dejure.org/2009,6415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hirnorganische Erkrankung mit der Folge unkontrollierter Wut; erheblich verminderte oder vollständig aufgehobene Steuerungsfähigkeit; Teppichreparateur-Fall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die Feststellung des Zustands der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit im Falle einer durch Epilepsie bedingten Persönlichkeitsstörung; ...

  • Judicialis

    StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 Strafgesetzbuch ( StGB ); Anforderungen an die Feststellung des Zustands der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit im Falle einer durch Epilepsie bedingten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 136
  • NStZ-RR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19

    Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der

    Im Fall einer Persönlichkeitsstörung, die als "schwere andere seelische Abartigkeit' zu bewerten ist, reicht es vielmehr aus, dass sie auf längere Dauer besteht und ihre Aktualisierung, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränkt, schon durch alltägliche Ereignisse bewirkt wird (s. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, aaO, S. 141 f.; vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 und vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz) jeweils mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20

    Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und

    Denn es reicht aus, dass der Zustand der Grunderkrankung - wie hier - dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse oder ein Suchtmittelkonsum zu einer Aktualisierung und Aufwallung der die Schuldfähigkeit aufhebenden oder erheblich vermindernden Störung führen können (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, NStZ-RR 2020, 8 f.).
  • LG Kleve, 08.12.2010 - 181 StVK 130/10

    Relevanz eines Diagnosewechsels i.R.d. Überprüfung gem. § 67e Strafgesetzbuch (

    Die Unterbringung gemäß § 63 StGB setzt nicht voraus, dass der Zustand aufgehobener oder eingeschränkter Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) durchgängig und dauerhaft besteht; es reicht vielmehr aus, dass der Zustand der Grunderkrankung dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse eine Aktualisierung der die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Störung bewirken (BGH v. 17.2.1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375; BGH v. 10.8.2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370 = StraFo 2005, 472; BGH v. 23.1.2008 - 2 StR 426/07 Rn 4, NStZ-RR 2010, 141; BGH v. 14.1.2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136).
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